Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2026
Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt die derzeit im Landtag vertretenen Parteien sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gebeten, zu den agrarpolitischen Wahlprüfsteinen des Verbandes Stellung zu nehmen. Alle angefragten Parteien sind dieser Bitte nachgekommen.
Nachfolgend finden Sie die Antworten der Parteien thematisch geordnet. Die Übersicht soll den Mitgliedern sowie allen Interessierten einen transparenten Vergleich der Positionen zu den für die Land- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Raum relevanten Themen ermöglichen.
Bereits im Winter hatten die Delegierten auf dem Bauernverbandstag in Dessau ihre Forderungen aufgestellt. Diese finden Sie im Dokument "Forderungen des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zur Landtagswahl 2026".
1) EU-Agrarbudget und verlässliche Rahmenbedingungen
Welche Ziele verfolgen Sie in der Agrarpolitik, damit Sachsen-Anhalts Betriebe langfristig Planungssicherheit haben? Setzen Sie sich für ein starkes EU-Agrarbudget ein und lehnen Sie Kappung/Degression der Direktzahlungen ab – ja oder nein? Begründen Sie.
Unsere Vision: Verlässliche Rahmenbedingungen für Landwirtschaftsbetriebe mit Planungssicherheit, weniger Bürokratie und Vereinfachung von Förderinstrumenten. Stärkung des Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft für einen starken ländlichen Raum. Praxisrelevante Agrarpolitik, die unternehmerisches Handeln und Investitionen in die Zukunft ermöglicht. Förderung junger Landwirte.
Setzen Sie sich für ein starkes EU-Agrarbudget ein und lehnen Sie Kappung/Degression der Direktzahlungen ab – ja oder nein?
Ja! Pro eigenständiges EU-Agrarbudget.
Wir wollen eine freie Landwirtschaft, die unter fairen Bedingungen wirtschaften kann. Dazu gehören der Schutz unserer Märkte vor Importen mit niedrigeren Standards sowie das Ende ideologischer Klima-, Energie- und Sanktionspolitik. Wir stärken die Landwirtschaft wirtschaftlich, bauen Bürokratie ab und entlasten die Betriebe von übermäßigen EU- und Bundesauflagen. Zusätzliche nationale Verschärfungen von EU-Vorgaben lehnen wir ebenso ab wie den Green Deal. Langfristig wollen wir eine Renationalisierung der Agrarpolitik. Kurzfristig wollen wir die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell absichern und sprechen uns gegen Kürzungen (Kappung/Degression) der Direktzahlungen aus.
Ja, die Linke Sachsen-Anhalt lehnt Kappung und Degression ab und setzt sich für ein starkes EU-Agrarbudget ein. Die historisch gewachsenen größeren ostdeutschen Betriebsstrukturen dürfen nicht benachteiligt werden. Langfristig wollen wir aber die Agrarförderung umbauen: weg von pauschalen Flächenprämien, hin zu dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Tierwohl, gute Arbeit und die Förderung regionaler Wertschöpfung.
Wir wollen eine zukunftsfähige, klimaangepasste und regional verwurzelte Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt. Sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und eine GAP, die die besonderen ostdeutschen Betriebsstrukturen berücksichtigt. Deshalb setzen wir uns klar für ein starkes EU-Agrarbudget ein und lehnen Kappung und Degression der Direktzahlungen ab. Landwirtschaftliche Betriebe müssen wirtschaftlich tragfähig bleiben und Gemeinwohlleistungen zusätzlich honoriert werden. Uns ist es deshalb wichtig, dass die Ost-Bundesländer mit ihrer besonderen Struktur mit einer Stimme sprechen, sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene, dafür werden wir sorgen.
Wir setzen uns dafür ein, dass für die Förderperiode ab 2028 die Gelder nicht gekürzt werden. Wir stehen nicht für Kappung und nicht für Degression und befürworten die besondere Förderung der ersten Hektare. Um die Landwirtschaft mit den Folgen des Klimawandels nicht allein zu lassen, sollen die Gelder verstärkt auf agrarökologische Maßnahmen für mehr Klimaresilienz ausgerichtet werden und für die landwirtschaftlichen Betriebe eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage bieten. Die Bundesländer sollen weiterhin über den Mitteleinsatz mitentscheiden können.
Wir setzen uns für eine leistungsfähige Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ein, die sich am Markt selbst behaupten kann. Nutzungseinschränkungen in der EU, insbesondere durch Umweltauflagen, müssen ausgeglichen werden. Kappung und Degression würden eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Betriebsgrößen darstellen, wie sie in Sachsen-Anhalt typisch sind – das lehnen wir ganz klar ab!
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

2) Landeshaushalt und Mittelabruf
Wo und in welchem Umfang sollen Landesmitteln in der Landwirtschaft eingesetzt werden? Wollen Sie sicherstellen, dass Sachsen-Anhalt EU- und Bundesmittel vollständig nutzt und die notwendige Kofinanzierung dauerhaft trägt?
Die Landesmittel sollen gezielt für Investitionen, Innovation, Tierwohl, Wasserrückhalt sowie die Entwicklung ländlicher Räume eingesetzt werden. Ja, Sachsen-Anhalt soll EU- und Bundesmittel vollständig ausschöpfen und die erforderliche Kofinanzierung muss für Planungssicherheit verlässlich abgesichert werden.
Landesmittel sollen gezielt zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft und regionale Kreisläufe eingesetzt werden – insbesondere für Investitionen, Tierhaltung, ländliche Infrastruktur, Forschung sowie den Bürokratieabbau. Bis zur Neuausrichtung der Agrarpolitik, setzen uns dafür ein, dass Sachsen-Anhalt die verfügbaren EU- und Bundesmittel vollständig ausschöpft und die erforderliche Kofinanzierung sicherstellt. Fördermittel müssen schneller fließen und den landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen und dürfen nicht durch übermäßige Auflagen oder ideologisch motivierte Programme entwertet werden.
Ja. Sachsen-Anhalt muss Bundes- und EU-Mittel vollständig abrufen und die nötige Kofinanzierung dauerhaft sichern. Bestehende Programme sollen verlässlich weiterentwickelt werden und wir wollen neue Schwerpunkte setzen: eine Eiweißstrategie für mehr heimische Leguminosen, ein Investitionsprogramm für Agroforst, ein Sonderprogramm Wildbienen, Förderung für Stallumbau und Tierwohl sowie starke regionale Verarbeitung und Vermarktung. Wichtig sind hierbei einfache, verständliche Anträge, mehrjährige Zusagen und klare Verfahren mit praxisnahen Auflagen.
Landesmittel sollen gezielt für Investitionen, Beratung, Klimaanpassung, regionale Wertschöpfung, Digitalisierung und den Zugang zu Flächen eingesetzt werden. Sachsen-Anhalt muss EU- und Bundesmittel vollständig abrufen und die nötige Kofinanzierung dauerhaft absichern. Wer Förderprogramme ankündigt, muss sie auch haushälterisch hinterlegen. So schaffen wir Verlässlichkeit für Betriebe und verhindern, dass bereitstehende Mittel ungenutzt bleiben.
Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt EU- und Bundesmittel vollständig nutzt und die notwendige Kofinanzierung dauerhaft sicherstellt. Landes- und EU-Mittel sollen gezielt für ökologische Leistungen, Biodiversität, Klimaschutz, Boden, Tierwohl und den Ökolandbau eingesetzt werden. Umweltleistungen sollen über den reinen Ertragsausgleich hinaus honoriert werden. Die zweite Säule der GAP soll zudem regionale Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung, Erzeuger*innengemeinschaften sowie Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette stärken.
Landesmittel wollen wir in erster Linie für den kooperativen Naturschutz, die Anpassung von Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel sowie technologische Innovationen einsetzen. EU- und Bundesmittel wollen wir möglichst vollständig nutzen, für die ideologische Bevorzugung bestimmter Bewirtschaftungsformen müssen Landesmittel jedoch nicht aufgewendet werden.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

3) Bürokratieabbau und Digitalisierung
Wo sehen Sie das größte Potenzial beim Bürokratieabbau in der Landwirtschaft? Bitte nennen Sie die wichtigsten Ergebnisse, die Sie erreichen wollen.
Priorität: Abbau von Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie bei der konsequenten Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Ziel: schnellere Verfahren, keine Übererfüllung der EU-Vorgaben und mehr Zeit für die eigentliche landwirtschaftliche Arbeit.
Wir wollen die Landwirtschaft von überflüssiger Bürokratie entlasten. Hier werden wir einen pragmatischen Ansatz verfolgen, der vor Ort auf konkrete Belange der Betriebe eingeht. Dazu gehören der Abbau von Dokumentations- und Nachweispflichten, vereinfachte Genehmigungs- und Förderverfahren sowie die Abschaffung unnötiger Berichtspflichten. Über das EU-Recht hinausgehende nationale Vorgaben („Gold Plating“) lehnen wir ab. Unser Ziel ist, dass Landwirte wieder mehr Zeit für ihre Betriebe statt für Formulare aufwenden und Investitionen schneller und rechts-sicher umgesetzt werden können.
Das größte Potential beim Bürokratieabbau liegt für uns bei Förderprogrammen, Anträgen und Nachweisen. Wir wollen Verfahren vereinfachen, Bürokratiekosten senken und an klare Ziele koppeln. Hierfür braucht es mehrjährige Förderzusagen, digitale Verfahren ohne Medienbrüche, klare Zuständigkeiten und das Once-Only-Prinzip. Unser Ziel: weniger Zeit für Formulare, mehr Zeit für Stall, Feld, Ausbildung und Innovation. Bürokratieabbau ist für uns aber kein Abbau von sozialen und ökologischen Standards, sondern unter anderem ihre effizientere Durchsetzung.
Das größte Potenzial liegt in einfachen, digitalen und einmaligen Verfahren statt Mehrfachmeldungen, Papiernachweisen und unklaren Zuständigkeiten. Wir wollen Anträge vereinfachen, Prüfprozesse bündeln, Fristen planbarer machen und Förderrecht praxisnäher ausgestalten. Ziel sind weniger Zettelwirtschaft, schnellere Bescheide und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit auf dem Hof statt am Schreibtisch. Digitalisierung muss entlasten und darf keine neue Bürokratie erzeugen.
Wir wollen mehr Beratung statt Kontrolle. Landwirte sollen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben unterstützt und unnötige Bürokratie reduziert werden, ohne Standards im Umwelt- und Naturschutz aufzuweichen. Kooperative Naturschutzmaßnahmen sind eine gute Möglichkeit, Verwaltungsaufwand zu senken. Außerdem setzen wir uns für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung ein. Statt der aufwändig zu beantragenden Agrardieselsteuerrückerstattung plädieren wir für eine Energiepauschale pro Hektar, die viel gerechter und ohne weitere Bürokratie gleich beim Agrarantrag berücksichtigt werden kann.
Europäisches Mindestmaß statt deutscher Übererfüllung ist unser erklärtes Ziel. Bei den so reduzierten Vorschriften ist der vorhandene Spielraum im Sinne der Unternehmer auszunutzen. Berichts- und Dokumentationspflichten werden wir auslaufen lassen, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass sie unbedingt nötig sind. Zudem wollen wir den Dokumentations- und Kontrollaufwand für Betriebe und die Verwaltung durch die Einführung vernünftiger Fehlertoleranzen deutlich reduzieren. Für die Kontrolle der Agrarförderung soll die Fehlertoleranz auf 5% der geförderten Fläche hochgesetzt werden.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

4) Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Eigentum
Wie wollen Sie den Flächenverbrauch senken und gleichzeitig sicherstellen, dass Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen nicht zu zusätzlichem Flächenentzug und weiteren Nutzungskonflikten führen? Wie stehen Sie zu einem quantitativen oder qualitativen Umweltschutz?
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vorrangig über Weiterführung begonnener Projekte, produktionsintegrierter bzw. kooperativer Naturschutz und Vertragsnaturschutz erfolgen. Ein quantitativer Naturschutz hat keinen Effekt, der weiteren Flächenverbrauch rechtfertigen würde. Verbesserung, also Qualität von Ökosystemen, vor pauschaler Stilllegung!
Wir wollen den Flächenverbrauch durch weniger Versiegelung und die Nutzung bereits erschlossener Flächen reduzieren. Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen dürfen nicht zu weiterem Flächenentzug zulasten der Landwirtschaft führen. Bundesregelungen zur Privilegierung bestimmter Vorhaben im Außenbereich sowie großflächige Photovoltaikanlagen auf wertvollem Ackerland und Wärmenetze auf dieser Grundlage lehnen wir ab. Wir setzen auf einen qualitativen, praxisnahen Umweltschutz mit messbarem Nutzen statt auf starre quantitative Flächenziele oder zusätzliche Nutzungseinschränkungen.
Flächenverbrauch senken heißt für uns: Nutzung nicht versiegelter Fläche vor Neuversiegelung und das Auflegen eines Entsiegelungsfonds. Wir stecken in einer Biodiversitätskrise und wollen das Artensterben beenden. Der Flächenverbrauch ist eine Ursache des Artensterbens. Wir lehnen neue Naturschutzflächen nicht pauschal ab. Quantitativer und qualitativer Naturschutz gehören zusammen. Wir wollen mehr Schutzflächen und effizienter werden durch Förderung von produktionsintegrierten Maßnahmen, Hecken, Blühstreifen, Agroforst und einem Wildbienenprogramm.
Landwirtschaftliche Flächen müssen besser vor Zersiedelung und konkurrierenden Nutzungen geschützt werden. Um unsere Landwirtinnen und Landwirte im Wettbewerb um Flächen zu stärken, wollen wir die Landgesellschaft noch besser ausstatten und positionieren. Ausgleichs- und Naturschutzmaßnahmen sollen vorrangig qualitativ, kooperativ und flächensparend umgesetzt werden.
Nicht der Naturschutz verursacht zusätzlichen Flächenverbrauch, sondern ungebremste Versiegelung, Zersiedelung und falsche Anreize. Statt Flächenverbrauch und Naturschutz als unlösbaren Gegensatz zu behandeln, gilt es, diesen durch konsequente Innenentwicklung, Bauen im Bestand, Entsiegelung und die Nutzung bereits belasteter Flächen zu senken. Ausgleichsmaßnahmen können auf Entsiegelung, Renaturierung, Aufwertung bestehender Flächen, Brachenentwicklung oder Maßnahmen innerhalb bereits genutzter Agrarräume ausgerichtet werden.
Landesentwicklung muss in Sachsen-Anhalt weiterhin möglich sein. Mit dem Landesentwicklungsplan haben wir Vorranggebiete für Landwirtschaft eingeführt. Im LEP zudem festgelegt, dass generell die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen nur dann erfolgen soll, wenn nicht auf andere ausgewichen werden kann. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Naturschutzräume qualitativ aufzuwerten und zu vernetzen, statt pauschal immer mehr Fläche aus der Produktion zu nehmen. Naturschutzmaßnahmen lenken wir dahin, wo sie den höchsten Effekt bringen.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

5) Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft
Welche Ziele verfolgen Sie für den Ausbau Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt unter Beteiligung landwirtschaftlicher Betriebe? Welchen Stellenwert sollen Windenergieanlagen, Dach-PV, Freiflächen-PV, Agri-PV und Biogas aus Ihrer Sicht haben?
Wir müssen den Betrieben den Ausbau vielfältiger Betriebszweige ermöglichen. Dafür wollen wir den Ausbau Erneuerbarer Energien gemeinsam mit der Landwirtschaft voranbringen. Vorrang haben Dach-PV und Biogas als flächenschonende und regionale Energieträger. Agri-PV bietet zusätzliche Chancen für die landwirtschaftliche Nutzung. Windenergie und Freiflächen-PV müssen mit dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen und regionaler Wertschöpfung in Einklang stehen.
Landwirtschaftliche Flächen dienen in erster Linie der sicheren Versorgung mit Lebensmitteln und dürfen nicht für ideologisch motivierte Energiepolitik entzogen werden. Wir lehnen den staatlich subventionierten Ausbau von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab. Dach-Photovoltaik bleibt eine freiwillige Entscheidung der Eigentümer. Biogas ist grundlastfähig und speicherbar und ist dort sinnvoll, wo überwiegend Rest- und Abfallstoffe genutzt werden. Unser Ziel ist eine bezahlbare, sichere und technologieoffene Energieversorgung statt planwirtschaftlicher Ausbauziele.
Wir wollen landwirtschaftliche Betriebe als aktive Partner der Energiewende stärken. PV gehört zuerst auf Dächer, Stall- und Wirtschaftsgebäude, öffentliche Gebäude sowie Gewerbe- und Konversionsflächen. Windenergie bleibt nötig, mit Naturverträglichkeit, Repowering und Beteiligung vor Ort. Gute Ackerböden dürfen nicht zum Opfer großer Freiflächen-PV werden. Agri-PV wollen wir gezielt fördern, wenn landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt. Biogas bleibt wichtig. Es braucht eine Perspektive nach dem EEG: flexibel und unter Nutzung der anfallenden Abwärme.
Erneuerbare Energien sollen mit der Landwirtschaft entwickelt werden, nicht gegen sie. Vorrang haben Dach-PV, Agri-PV, Repowering und Biogas mit regionaler Wärme- und Stromnutzung. Freiflächen-PV braucht eine klare Steuerung, damit gute Ackerböden geschont und Nutzungskonflikte begrenzt werden. Windenergie ist und bleibt sehr wichtig, der Netzausbau muss ebenso und schneller vorangetrieben werden. Über das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz wird eine Beteiligung der Menschen vor Ort sichergestellt. Auch das Prinzip „Bürgerenergiegesellschaft“ sehen wir als sinnvolle Form der Förderung der Akzeptanz und Beteiligung vor Ort.
Wir wollen landwirtschaftliche Betriebe als Partner der Energiewende unterstützen. Wir sehen ein großes Potenzial bei Dach-PV auf Stalldächern, Wirtschaftsgebäuden sowie bei Agri-PV, insbesondere auf ertragsschwachen Flächen und Kulturen, die von Verschattung profitieren. Um die Energienutzung von Windanlagen vor Ort zu erleichtern, soll für Einzelgehöfte, Aussiedlerhöfe und Kleinstsiedlungen geringere Mindestabstände möglich sein. Freiflächen-PV soll naturverträglich auf ertragsarmen Standorten möglich sein.
Biogasanlagen wollen wir zu flexiblen Strom- und Wärmelieferanten weiterentwickeln.
Wir lehnen pauschale Flächenziele ab. Erfüllt Sachsen-Anhalt bis 2027 das Sektorenziel in erzeugter Energiemenge durch Windenergieanlagen an Land, soll die Pflicht zur Erfüllung des derzeit festgelegten Flächenziels bis 2032 entfallen. Generell muss sich der Ausbau Erneuerbarer Energien stärker nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und dem Fortgang des Netzausbaus orientieren. Biogas wird einen deutlich größeren Beitrag an der Energie- und Wärmeversorgung leisten. Es wäre deshalb durchaus richtig, wenn es auch stärkere Berücksichtigung im Gebäudeenergiegesetz findet. Die baurechtlichen Vorgaben für Dach-PV haben wir in dieser Legislaturperiode bereits deutlich verbessert.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

6) Vielfalt der Betriebsstrukturen
Welche Strategien verfolgen Sie, um die Vielfalt der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu erhalten: kleine und große Betriebe, Familienbetriebe sowie Mehrfamilienbetriebe und Gesellschaften, Ackerbau und Tierhaltung, konventionell und ökologisch? Wie wollen Sie erreichen, dass ortsansässige Betriebe – unabhängig von Größe – eine realistische Chance auf Flächen haben, und wie stehen Sie zu Grunderwerbsteuer-Entlastungen sowie einer Überarbeitung der Regulierung von Anteilskäufen auf Bundesebene?
Die Vielfalt der Agrarstruktur macht Sachsen-Anhalt aus. Gerade hier liegt die Schwierigkeit in Förderprinzipien. Insgesamt sollen alle ortsansässigen Betriebe unabhängig von Rechtsform, Betriebsgröße und Wirtschaftsweise faire Chancen am Bodenmarkt erhalten. Grunderwerbsteuerliche Entlastungen bei Hofübergaben und Bodenerwerb unterstützen wir und lehnen eine Doppelbesteuerung ab, wenn die Landgesellschaft als Zwischenkäufer auftritt. Die Regulierung von Anteilskäufen wollen wir so weiterentwickeln, dass sie nachvollziehbar und fair sind und notwendige Restrukturierungen bei Liquiditätsengpässen nicht unangemessen erschwert werden. Zudem darf kein Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.
Wir setzen uns für den Erhalt einer vielfältigen Landwirtschaft mit kleinen und großen, familiengeführten und genossenschaftlich organisierten Betrieben ein. Ortsansässige Landwirte aus Sachsen-Anhalt müssen beim Flächenerwerb Vorrang haben. Wir fordern ein Agrarflächenschutzgesetz, Grunderwerbsteuerbefreiungen für ortsansässige Landwirte sowie eine Überarbeitung der Share-Deal-Regelungen. Die Vergaberichtlinien der BVVG sind so zu ändern, dass alle Betriebsformen gleich-berechtigt Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen erhalten.
Wir wollen die Vielfalt der Betriebe erhalten und nicht nach Betriebsgröße fördern, sondern nach Zielen: regionale Verankerung, gute Arbeit, Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie Wertschöpfung vor Ort. Ortsansässige Betriebe brauchen Zugang zu Land. Dafür wollen wir ein Agrarstrukturgesetz schaffen: wirksame Vorkaufsrechte, Transparenz, einen öffentlichen Bodenfonds und gemeinwohlorientierte Verpachtung öffentlicher Flächen. Grunderwerbsteuer-Entlastungen lehnen wir ab; Share Deals müssen strenger reguliert oder verboten werden.
Wir stehen zur Vielfalt der Betriebsformen in Sachsen-Anhalt: klein und groß, familiengeführt oder genossenschaftlich, konventionell und ökologisch, mit Ackerbau und Tierhaltung. Entscheidend ist, dass ortsansässige aktive Betriebe realistische Chancen auf Flächen behalten. Dafür wollen wir die Landgesellschaft stärken, transparente Vergaben ausbauen und Junglandwirte unterstützen. Instrumente zur fairen Flächenvergabe werden wir weiterentwickeln.
Wir wollen, dass Share Deals reguliert werden und sind offen für eine bundeseinheitliche Regelung Mit einem Agrarstrukturgesetz sollen der Ausverkauf des Bodens verhindert und die Betriebe geschützt werden. Der Boden gehört in die Hände derjenigen, die ihn bewirtschaften und die einen persönlichen Bezug zu ihm haben. Öffentliche Flächen sollen gemeinwohlorientiert an ortsansässige Betriebe verpachtet werden. BVVG-Flächen sollen im öffentlichen Eigentum bleiben und dauerhaft an nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Die doppelte Grunderwerbsteuer darf keine Rolle mehr spielen.
Wir pflegen einen unideologischen Blick auf die Landwirtschaft. Für uns ist nicht Betriebsform oder -größe entscheidend, sondern ob er erfolgreich wirtschaftet oder nicht. Eingriffe in das Eigentum wie sie unter der grünen Landwirtschaftsministerin diskutiert wurden, lehnen wir ab. Wir sind grundsätzlich offen dafür, wenn der Bund Umgehungstatbestände insbesondere zur Grunderwerbsteuer bei „Share-Deals“ besser reguliert. Die effektive Doppelbesteuerung beim Ausüben des Vorkaufsrechts und Weiterverkauf an Landwirte durch die Landgesellschaft wollen wir hingegen beenden.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

7) Zusätzliche Leistungen und faire Honorierung
Wie stehen Sie zu zusätzlichen Umwelt-, Klima- und Tierwohlanforderungen? Wer soll diese finanzieren?
Wer gesellschaftlich gewünschte Mehrleistungen fordert, muss deren Finanzierung sichern. Die Kosten dürfen nicht allein von den Landwirtschaftsbetrieben getragen werden, sondern sind über öffentliche Mittel und den Markt zu vergüten. Ein Großteil dieser Auflagen kann produktionsintegriert und konzeptionell durch Freiwilligkeit umgesetzt werden. Damit würde man von aufgezwungenen Auflagen, die zwangsläufig durch Land, Bund oder EU kompensiert werden müssen, zu einer ökonomisch motivierten Umsetzung wechseln. Das vereint tatsächlichen Umweltschutz mit langfristiger Sicherheit. Stichwort Kooperativer Naturschutz!
Für uns stehen regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und wirtschaftlich starke Betriebe im Vordergrund – nicht ideologisch motivierte Klimaauflagen. Wir lehnen zusätzliche Umwelt-, Klima- und Tierwohlanforderungen ab, die über EU-Recht hinausgehen oder die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft schwächen. Wer höhere Standards fordert, darf die Kosten nicht den Landwirten aufbürden. Freiwillige Programme müssen sich wirtschaftlich lohnen und dürfen nicht mit neuer Bürokratie verbunden sein.
Wir wollen mehr Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen der Landwirtschaft. Zugleich gilt: Die Kosten für diese Leistungen dürfen nicht auf die Betrieben abgeladen werden. Unser Prinzip heißt öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. EU, Bund und Land müssen Tierwohl, Klimaanpassung, Natur- und Bodenschutz sowie laufende Mehrkosten verlässlich finanzieren. Langfristig wollen wir deshalb die GAP umbauen, um Gemeinwohlleistungen zu finanzieren.
Zusätzliche Anforderungen bei Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen sind nur dann leistbar, wenn sie transparent und kooperativ entwickelt werden. Wer gesellschaftlich gewünschte Leistungen erbringt, darf damit nicht allein gelassen werden. Öffentliche Fördermittel, geeignete Prämien und faire Erzeugerpreise gehören dabei zusammen. Deshalb müssen Marktsituation und Wertschöpfungsketten im Fokus bleiben.
Die Landwirtschaft leidet massiv unter dem Klimawandel – besonders gravierend sind Hitze, Trockenheit und neue Schädlinge. Zu ihrem Selbstschutz und zur Sicherung der Ernten sind intakte Ökosysteme erforderlicher denn je. Dazu müssen Maßnahmen wie z.B. für eine bessere Wasserrückhaltung oder die Teilung der Agrarräume durch Agroforst und Hecken
finanziert werden. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll dafür genutzt und der Umbau der Tierhaltung wieder von Bundesebene gefördert werden. Langfristig streben wir dafür eine Finanzierung über das Instrument des „Tierwohlcents“ an.
Höhere Ansprüche an die Erzeugung von Lebensmitteln müssen sich in Form von entsprechender Zahlungsbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen. Staatliche Auflagen müssen sich zukünftig auf die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben beschränken.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

8) Generationswechsel: Nachfolge und Neugründung ermöglichen
Welche Instrumente halten Sie für geeignet, damit Übergaben und Neugründungen finanzierbar und für junge Menschen attraktiv sind?
Wir wollen Hofübergaben erleichtern, Existenzgründungen fördern und jungen Landwirten bessere Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Dazu gehören steuerliche Entlastungen bei Betriebsübergaben, gezielte Förderprogramme sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die wirtschaftliche Perspektiven schaffen.
Landwirtschaft ist für uns systemrelevant und braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Betriebe stabil wirtschaften können. Landwirte prägen unsere Kulturlandschaft, sichern die Versorgung und sind das Rückgrat des ländlichen Raums. Sie brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen. Die Hofnachfolge wollen wir durch weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und bessere Investitionsbedingungen erleichtern. Junge Landwirte benötigen bezahlbaren Zugang zu Flächen. Deshalb setzen wir uns für Grunderwerbsteuerbefreiungen für ortsansässige Landwirte und faire BVVG-Vergaberegeln ein.
Hierfür braucht es vor allem Perspektiven und Reformen, damit Landwirtinnen und Landwirte gut von ihrer Arbeit leben können und Zugang zu Land haben (siehe Fragen 6 und 7). Auszubildende wollen wir durch moderne Berufsschulen sowie Unterstützung bei Fahrt- und Unterbringungskosten unterstützen. Bestehende Programme wie Existenzgründungsbeihilfe, Junglandwirte-Prämie und Agrarinvestitionsförderung wollen wir weiterentwickeln.
Übergaben und Neugründungen müssen einfacher, bezahlbarer und planbarer werden. Dafür braucht es besseren Zugang zu Flächen, Investitionsförderung, Beratung, Existenzgründungshilfen und verlässliche Junglandwirteförderung. Auch außerfamiliäre Hofnachfolgen verdienen stärkere Unterstützung. Wer Landwirtschaft als Beruf und Lebensperspektive wählt, braucht faire Finanzierungsbedingungen, weniger Hürden und gute soziale Infrastruktur im ländlichen Raum. Davon hängt ab, ob und wie wir Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt behalten.
Wir setzen uns für die gezielte Förderung von Jungbäuer*innen und Existenzgründer*innen ein, um den Zugang zur Agrarwirtschaft unabhängig vom Alter zu ermöglichen. Durch erleichterte Betriebsübernahmen sollen landwirtschaftliche Flächen langfristig in bäuerlicher Hand bleiben. Kerninstrumente sind gezielte Förderprogramme, nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beratungsangebote.
Wir wollen Schutzlücken bei Mutterschutz, Elternschaft und Alterssicherung, insbes. bei selbstständigen Landwirtinnen und bei kleinflächigen Betrieben, schließen, um die soziale Absicherung von Landwirtinnen zu verbessern.
Die Unternehmensnachfolge ist in allen Branchen ein Problem. Die Rahmenbedingungen für Existenzgründungen, aber auch Übernahmen durch die nächste Generation müssen erleichtert werden – auch durch entsprechende Unterstützung mit Darlehen und Wagniskapital. So haben wir bereits in dieser Legislaturperiode die Junglandwirteprämie deutlich verbessert.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

9) Fachkräfte, Saisonarbeitskräfte und Ausbildung
Wie sollen zukünftig ausreichend Fach- und Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft und den Gartenbau gesichert werden? Über Ausbildung, Zuwanderung, Anerkennung und Verwaltungsprozesse?
Wir wollen die Aus- und Weiterbildung stärken, landwirtschaftliche Berufe attraktiver machen und Betriebe bei der Fachkräftegewinnung unterstützen. Saisonarbeitskräfte bleiben unverzichtbar. Deshalb setzen wir auf praxisnahe Zuwanderungsregeln, schnellere Anerkennungsverfahren, weniger Bürokratie bei Beschäftigungsprozessen und eine Absenkung des Mindestlohns um 20 %.
Wir wollen den Arbeitskräftebedarf auch aus dem eigenen Land decken. Schulabgänger ohne Ausbildung sind gezielt für grüne Berufe zu qualifizieren. Arbeitsfähige Empfänger von Bürgergeld sollen in Arbeit vermittelt werden. Asylbewerber sind über Arbeitsgelegenheiten (§5 Asylbewerberleistungsgesetz) zur Arbeit heranzuziehen. Gartenarbeit und praktische Landwirtschaft sollen bereits in der Schule stärker vermittelt und Erntehilfe für Schüler der 9. und 10. Klassen attraktiver werden. Landwirt, Gärtner und Förster sind systemrelevante Berufe und verdienen mehr gesellschaftliche Anerkennung. Saisonarbeitskräfte brauchen unbürokratische Verfahren.
Fachkräfte sichern wir mit guter Ausbildung und guten Löhnen. Diese sind ein Pull-Faktor; Ausnahmen oder Aufweichungen beim Mindestlohn lehnen wir deshalb entschieden ab. Ausbildung wollen wir mit modernen Berufsschulen sowie Unterstützung bei Fahrt- und Unterbringungskosten stärken. Bei Zuwanderung setzen wir auf schnelle Anerkennung von Abschlüssen, Sprachkurse, berufsbezogene Qualifizierung, einfache Verfahren und Beratung für Betriebe. Saisonarbeit braucht gleiche Rechte, guten Lohn und Schutz vor Ausbeutung.
Ausreichende Fach- und Saisonarbeitskräfte sichern wir durch attraktive Ausbildung, bessere Berufsorientierung, faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Zugleich brauchen wir schnellere Anerkennungsverfahren, verlässliche Zuwanderungswege und weniger bürokratische Hürden bei Visa und Verwaltung. Sprach- und Integrationsangebote vor Ort stärken die Bindung. Landwirtschaft muss als moderner, qualifizierter und gesellschaftlich wichtiger Beruf sichtbar und attraktiv werden. Angebote wie das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt, das IQ - Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt oder die Beratung migrantischer Arbeitskräfte (BemA) werden wir deshalb weiterführen und ausbauen.
Wir Grünen wollen allen Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, den Zugang zu (berufsbezogenen) Sprachkursen, (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt erleichtern. Berufsqualifikationen aus dem Ausland sollen leichter anerkannt, Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren für ausländische Fachkräfte beschleunigt und praxisnäher ausgestaltet werden.
Junge Menschen in der Landwirtschaft brauchen faire Einkommen, verlässliche Förderung, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung, damit der Beruf nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern auch sozial attraktiv ist.
Wir haben in dieser Legislaturperiode die Praktikumsprämie für grüne Berufe eingeführt. Junge Leute lernen so das Berufsfeld überhaupt erst einmal kennen. Wir wollen generell die Berufsorientierung möglichst früh in den Schulen etablieren. Dazu sollen auch regelmäßige Betriebsbesuche gehören. Mit solchen Maßnahmen erhoffen wir uns eine Stärkung der dualen Berufsbildung insgesamt. Angesichts des demographischen Wandels geht es allerdings auch nicht ohne qualifizierte Zuwanderung und Saisonarbeitskräften aus dem Ausland. Dafür brauchen wir den Abbau bürokratischer Hürden.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.
10) Düngerecht und Gebietsausweisung
Welche Ziele verfolgen Sie beim künftigen Düngerecht und bei Gebietsausweisungen („rote Gebiete“)?
Wir brauchen ein praxistaugliches Düngerecht auf wissenschaftlicher Grundlage und setzen uns für eine verursachergerechte DüV ohne Rote Gebiete ein. Bereits vorliegende Hofbilanzen sollten stärker berücksichtigt werden, um betriebsbezogene und sachgerechte Maßnahmen abzuleiten. Pauschale Belastungen für Betriebe lehnen wir ab. Unser Ziel sind Gewässerschutz, Rechtssicherheit und weniger bürokratischer Aufwand für die Landwirtschaft und keine unbegründete Einschränkung der Erträge!
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Die Linke Sachsen-Anhalt will beim Düngerecht weg von pauschalen roten Gebieten und hin zu einer besseren, digitalen Stoffstrombilanz. Gewässer- und Grundwasserschutz bleiben verbindlich, müssen aber verursachergerecht umgesetzt werden. Entscheidend sollten tatsächliche Nährstoffströme, belastbare Messdaten und transparente Verfahren sein. So wird Düngerecht verursachergerechter, bürokratieärmer und der Schutz von Wasser und Böden wirksamer.
Beim Düngerecht brauchen wir fachlich saubere, nachvollziehbare und regional differenzierte Regeln. Gebietsausweisungen müssen auf belastbaren Daten beruhen und regelmäßig überprüft werden. Betriebe, die ordnungsgemäß wirtschaften, dürfen nicht durch ungenaue Kulissen benachteiligt werden. Der Gewässerschutz hat dabei immer die oberste Priorität.
Wir Grünen wollen ein Düngerecht nach guter fachlicher Praxis und Verursacherprinzip. Dafür brauchen wir ein dichtes, belastbares Messnetz und transparente Gebietsausweisungen. Für die Nährstoffbilanzierung müssen praxistaugliche Instrumente entwickelt werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Düngung, die Böden fruchtbar hält, den Humusaufbau stärkt und Grund- sowie Oberflächengewässer wirksam schützt.
Beschränkungen zur Senkung der Nitratbelastung sind nur sinnvoll, wenn sie auch Aussicht auf Erfolg haben. Statt pauschaler Gebietskulissen wollen wir einen Übergang zum Verursacherprinzip. Dazu brauchen wir bessere Daten und bessere Erkenntnisse zu den Wirkzusammenhängen vor Ort. Ausbau und Ertüchtigung des Messstellennetzes wurden in dieser Legislaturperiode vorangetrieben und müssen schnellstmöglich abgeschlossen werden.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

11) Zukunft der Nutztierhaltung und regionale Wertschöpfung
Wie stehen Sie zur Tierhaltung in Sachsen-Anhalt? Wie wollen Sie erreichen, dass Betriebe investieren, Tierwohl weiterentwickeln und gleichzeitig wirtschaftlich bestehen können?
Wir stehen klar zur Nutztierhaltung in Sachsen-Anhalt als wichtigem Bestandteil einer vielfältigen und regional verankerten Kreislaufwirtschaft. Investitionen in Tierwohl müssen wirtschaftlich tragfähig sein und dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen für unsere Betriebe führen. Es darf nicht riskiert werden, dass Tierprodukte aus schlechteren Haltungsbedingungen und weniger Umweltauflagen im Ausland für bessere Preise bei uns abgesetzt werden. Wir brauchen verlässliche Förderungen, langfristige Planungssicherheit, praxistaugliche Auflagen und schnellere Genehmigungsverfahren.
Unsere Tierhalter brauchen Planungssicherheit bezahlbare Zinsen und faire Märkte. Zusätzliche Umwelt-, Klima- und Tierwohlauflagen lehnen wir ab, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft beeinträchtigen oder über EU-Vorgaben hinausgehen. Höhere Standards sollten freiwillig umgesetzt werden und müssen vollständig vergütet werden. Wer zusätzliche gesellschaftlich oder politisch gewünschte Leistungen fordert, muss diese auch finanzieren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass regionale Vermarktungsstrukturen gestärkt werden.
Wir stehen für eine artgerechte, regional verankerte Tierhaltung. Aber, mehr Tierwohl kostet Geld: für Stallumbau, mehr Platz, Einstreu, Arbeit und Zeit mit den Tieren. Deshalb fordern wir verlässliche mehrjährige Förderungen für Investitionen und Stallumbau und für die entstehenden Mehrkosten. Zugleich müssen regionale Verarbeitung und Vermarktung gestärkt, faire Erzeugerpreise gesichert und die Marktmacht von Handel, Schlachthöfen und Molkereien begrenzt werden.
Nutztierhaltung gehört zu Sachsen-Anhalt und hat Zukunft, wenn Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und regionale Wertschöpfung zusammen gedacht werden. Betriebe brauchen Investitionssicherheit, verlässliche Förderprogramme und Unterstützung beim Umbau der Ställe. Wir unterstützen deshalb Investitionen des Bundes, eine eigene Landesförderung, wie in anderen Bundesländern, ist aus unserer Sicht nicht finanzierbar. Regionale Schlacht- und Vermarktungsstrukturen werden wir stärken, um Wertschöpfung im Land zu halten und Tiertransporte zu verringern.
Wir setzen uns für die Wiedereinführung der Förderung für den Umbau der Tierhaltung durch die Bundesebene ein. Zudem wollen wir Weidehaltung, insbesondere auf Dauergrünland, als ein zentrales Element der Kulturlandschaftspflege, sowie eine flächengebundene Tierhaltung stärken und Betrieben verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für mehr Tierwohl bieten. Mit einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung kann mehr Tierwohl zu einem gewinnbringenden Geschäftsmodell werden. Auch für tierische Produkte sollen Wertschöpfungsketten für die Gemeinschaftsverpflegung aufgebaut werden.
Wir finden es außerordentlich bedauerlich, dass die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt seit Jahren rückläufig ist. Um in Zukunft Weidetierhaltung überhaupt noch wirtschaftlich betreiben zu können, müssen wir möglichst schnell zu einem effektiven Wolfsmanagement kommen. Die unverhältnismäßigen Auflagen des Landes zum Tiertransport werden wir beenden und zu europäischen Standards zurückkehren. Tierschutzkontrollen sind eine staatliche Aufgabe und nicht die selbsternannter Tierschützer, die in Betriebe einbrechen. Um die Kontrollen zu verbessern, wollen wir die Amtstierärzte entlasten.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

12) Ökolandbau, Marktbezug und Vielfalt der Betriebsformen
Welche Ziele verfolgen Sie für die weitere Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt?
Der Ökolandbau soll sich marktgerecht und nachfrageorientiert weiterentwickeln. Dabei setzen wir unabhängig von der Rechtsform, Betriebsgröße und Wirtschaftsweise auf die Gleichwertigkeit aller nachhaltigen Bewirtschaftungsformen, eben ökologisch wie konventionell. Entscheidend sind die Rentabilität, regionale Wertschöpfung und die unternehmerische Freiheit der Betriebe. Eine staatlich vorgegebene Flächenquote bzw. Anteil ökologischer Betriebe lehnen wir ab.
Wir stehen für Wahlfreiheit statt politischer Lenkung. Ökologischer Landbau soll sich entwickeln, wo Nachfrage besteht und Betriebe ihn aus wirtschaftlicher Überzeugung betreiben. Staatliche vorgegebene Ausbauziele, Quoten und ein-seitige Förderungen lehnen wir ab. Konventionelle und ökologische Landwirtschaft sind gleichwertig zu behandeln. Entscheidend sind Qualität, Wirtschaftlichkeit und die unternehmerische Freiheit der Betriebe. Mit kostenlosem Mittagessen aus regionalen Produkten in Kitas und Schulen stärken wir die Nachfrage und schaffen Chancen auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Wir wollen den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt von derzeit rund 10 auf mindestens 30 Prozent steigern. Das gelingt nur marktbezogen: mit Förderung für Umstellung, Beratung, Verarbeitung, Vermarktung und verlässlichen Absatz. Öffentliche Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken sollen regionale und ökologische Lebensmittel stärker nachfragen können. Öko und konventionell spielen wir nicht gegeneinander aus. Wir fördern nach klaren Zielen und Leistungen, nicht nach Betriebsform.
Ökolandbau ist Teil einer vielfältigen Landwirtschaft. Wir wollen Ökobetriebe durch Beratung zu Verarbeitung, Vermarktung und regionaler Wertschöpfung stärken und zugleich die Wahlfreiheit anderer Betriebsformen sichern. Entscheidend ist ein faires Miteinander von ökologischer und konventioneller Produktion. Alle Betriebe, die nachhaltig wirtschaften und Einkommen sichern, verdienen verlässliche Unterstützung.
Wir wollen den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ausbauen und seinen Flächenanteil erhöhen. Dafür setzen wir auf verlässliche Ökoprämien und wollen den Ökolandbau in Beratung, Ausbildung, Studium, Forschung und den landwirtschaftlichen Einrichtungen stärker thematisieren. Ziel ist eine Landwirtschaft, die gesunde und wohlschmeckende Nahrungsmittel erzeugt, die biologische Vielfalt schützt und die ländlichen Räume stärkt. Agrarökologische Maßnahmen fördern eine Landwirtschaft, die innerhalb der ökologischen Grenzen wirtschaftet, fruchtbare Böden erhält und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
Ökolandbau hat genauso wie die konventionelle Landwirtschaft seine Existenzberechtigung. Erfolg lässt sich aber nicht herbeifördern und auch nicht durch pauschale staatliche Ziele vorgeben. Am Ende müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher an der Supermarktkasse entscheiden, ob sie bereit sind, die höheren Erzeugungskosten auch zu bezahlen.
Die Antworten des BSW werden ergänzt, sobald diese vorliegen.

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