Weiterbildung Pflanzenschutz

Da der Sachkundenachweis im Pflanzenschutz alle drei Jahre aufgefrischt werden muss, bietet der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. jährlich Termine für die Fortbildung im Pflanzenschutz an. Unsere Lehrgänge sind von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau amtlich anerkannt.
Bei uns kann sich jeder weiterbilden, der im Berufsalltag mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat. Für Mitglieder unseres Verbandes gelten verbesserte Konditionen.

Wann finden die nächsten Fortbildungen der Sachkunde im Pflanzenschutz statt?

4. Juni 2024: Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz Bernburg-Strenzfeld
Kontaktdaten: Bauernverband Salzland e.V.:
Tel.: 03471 6409197, Fax 03471 6409198
bvsalzland@bauernverband-st.de

5. Juni 2024: Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz Quenstedt
Kontaktdaten: Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.:
Tel.: 0151 21040529, bvmansfeldsuedharz@bauernverband-st.de

Unsere Preise für Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutzveranstaltungen:

Mitglieder: 45 €

Nicht Mitglieder: 60 €

Sie bekommen im Nachgang der Veranstaltung eine Rechnung per Post zugeschickt.

Wer muss sich alles im Pflanzenschutz fortbilden?

Jeder der

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • Pflanzenschutzmittel im Internet vertreibt,
  • im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses: eine einfache Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt
  • andere zu diesem Thema berät,

Neben den zwei Pflichtthemen Rechtsgrundlagen und integrierter Pflanzenschutz, informieren wir Sie in zwei weiteren Vorträgen über aktuelle Maßnahmen.

Was müssen Sie zu unserer Schulung mitbringen?

  • Ihren Personalausweis
  • Sachkundenachweis
  • Kopie der letzten Teilnahmebescheinigung

Wie bekommt man überhaupt einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz?

Die Plastikkarte als Nachweis für Ihre Pflanzenschutz-Kenntnisse können Sie hier online beantragen. Der Chipkarte kostet 45,- € und wird von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt. In Sachsen-Anhalt ist das der amtliche Pflanzenschutzdienst.

Wann Sie ihre Karte erhalten, hängt von dem Druckdatum in dem jeweiligen Monat ab. Hier finden Sie alle Termine und Hinweise zum Versanddatum.

Was ist die Gesetzesgrundlage?

Seit Februar 2012 dürfen nur noch Sachkundige Pflanzenschutzmittel verkaufen oder benutzen. Außerdem muss stets ein Sachkundenachweis in Form einer Chipkarte mit sich geführt werden.

Wer gilt als sachkundig?

– jeder mit einer entsprechenden Berufsausbildung

– bestandener Sachkundeprüfung

– einem Studienabschluss mit den geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten (in der Sachkundeverordnung)

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