Archiv für das Monat: Oktober, 2021
Die Betriebsübergabe: Was ist zu beachten?
/in Ländlicher Raum, Recht / Verwaltung, Recht, Steuern + Soziales/von Erik HechtDie Übergabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens erfordert eine langfristige und vielschichtige Vorbereitung. Was muss man wissen? Was gilt es zu beachten? Um Landwirtinnen und Landwirten Antworten zum Thema Hofübergabe zu geben, haben die Agrardienste und der Bauernverband die „Vortragsveranstaltung Betriebsübergabe“ geplant.
30.11. und 01.12.2021 im Classik Hotel Magdeburg
Die Veranstaltung wird an zwei Terminen stattfinden, einmal für die innerfamiliäre und einmal für die außerfamiliäre Übergabe. Die Veranstaltung ist so konzipiert, dass Zeit für Fragen und den persönlichen Austausch mit unseren Referenten vorgesehen ist.
Sie haben Interesse? Das Programm mit den Referenten finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Das Anmeldeformular und alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Bericht zur Biogasgemeinschaftsveranstaltung 2021 in Gröbzig
/in Agrarförderung, Energie, Recht, Steuern + Soziales/von Erik HechtBiogasgemeinschaftsveranstaltung 2021 in Gröbzig
Aufgrund der drängenden Termine zum Thema Redispatch und RED-II organisierten der Bauernverband Sachsen-Anhalt, NAROSSA und der Fachverband Biogas eine auf diese Themen bezogene Veranstaltung.
Ab 1. Oktober 2021 sind alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW verpflichtet, sich an diesem Meldesystem zu beteiligen, um die Stabilität des Stromnetzes zu verbessern. Die Vorträge beleuchteten das Thema aus Sicht von BDEW, Netzbetreiber, Fachverband und Dienstleistern, so dass die Teilnehmer einen besseren Einblick in die Notwendigkeiten und Abläufe der neuen Meldeverpflichtungen zur Verfügbarkeit der BHKW bekamen.
Die IFTA Berlin informierte zu den neuen Regelungen der RED-II Nachhaltigkeitszertifizierung, die ab Beginn 2022 für alle Biogasanlagen mit einer installierten Feuerungswärmeleistung von mehr als 2 Megawatt verpflichtend sein werden – und eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der EEG-Vergütung. Die betroffenen Anlagen müssen sich nun kurzfristig um eine Zertifizierungsfirma bemühen und entsprechende Aufträge erteilen. Sinnvollerweise sollten hier zunächst die vorhandenen Umweltgutachter angefragt werden, um den Aufwand für die Zertifizierung gering zu halten, da viele Angaben in beiden Dokumenten ähnlich erfasst werden. Wegen der sehr unterschiedlichen Preisvorstellungen verschiedener Zertifizierer sollten mehrere Angebote eingeholt werden.
In der Veranstaltungspause standen für die Teilnehmer drei Elektrofahrzeuge verschiedener Hersteller für eine Probefahrt zur Verfügung, die ausführlich getestet wurden.
Alle Vorträge der Veranstaltung sind über den Link unten verfügbar.
Thorsten Breitschuh (BELANU)
https://www.bauernverband-st.de/downloads-dokumente/#toggle-id-1
Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 10/2021
/in Ackerbau, Agrarpolitik / Verbandsarbeit, Verbandsnachrichten/von Erik HechtLiebe Berufskolleginnen und -kollegen,
liebe Verbandsmitglieder,
zu dieser Jahreszeit haben wir die Mähdruschernte fertig und den Silomais weitestgehend geerntet. Viele Betriebe sind nun mit Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenschutzmaßnahmen sowie Ernte von Kartoffeln und Zuckerrüben beschäftigt. Wie immer gilt der Spruch, der Grundstein für die Ernte des kommenden Jahres wird im Herbst gelegt.
Ein wenig hat dieser Spruch in den letzten Jahren an Gültigkeit eingebüßt, maßgeblich durch die verschiedenen Wetterkapriolen. Und wir hören immer, dass extreme Witterungsereignisse häufiger geworden sind und in Zukunft noch häufiger werden. Wir können im Herbst fachlich alles richtig machen, im kommenden Jahr entscheidet maßgeblich das Wetter über den Erfolg unserer Arbeit.
Auf das Wetter haben wir keinen Einfluss, aber auf politische Rahmenbedingungen. Diese sind nicht von der Natur bestimmt, sondern werden von Menschen festgelegt und können von Menschen auch wieder geändert werden. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen die gesetzlichen Vorgaben rund um die Themen Düngung, rote Gebiete, eutrophierte Gebiete, Gewässerschutz, Hangneigung, Bundesnaturschutzgesetz, Pflanzenschutzanwenderverordnung.
Seit Jahrzehnten beschäftigt uns schon die Nitratrichtlinie der EU. In den letzten Jahren gab es immer wieder neue Studien, neue Beschlüsse und daran anschließend neue Vorgaben. Eine Entwicklung war: Deutschland wurde, im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, ein Wirkungsmonitoring zu den Maßnahmen der Düngeverordnung umzusetzen. Das Monitoring soll erfassen, ob und wie die Maßnahmen der Düngeverordnung auf das Grundwasser wirken.
In das Monitoring sollen die Emissionsdaten aus der landwirtschaftlichen Düngung einfließen, um die Nitratbelastungen im Grundwasser nachvollziehen zu können. Wir haben als Verband vehement eine Zwischenbilanzierung für 2022 gefordert, die Einführung des Befreiungstatbestandes sowie ein Maßnahmen-Wirkungsmonitoring. Im Gegenzug haben wir uns bereit erklärt, dafür Daten zuliefern, weil Sachsen-Anhalt keine valide Datengrundlage hat.
Dies bedeutet leider erstmal einen hohen Aufwand zur Bewältigung der neuen bürokratischen Auflagen. Bis zum 31.10.2021 müssen alle Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften, die gesamtbetrieblichen Daten aus diesem Jahr melden. Zusätzlich müssen einzelschlagbezogene Daten gemeldet werden, wenn Betriebe mindestens eine Fläche im nitratbelasteten Gebiet bewirtschaften.
Anfang September hatten wir mit dem MULE ein Gespräch zu der Verordnung über die düngerechtliche Mitteilungspflichten. Nach Aussage des MULE werden erhobene Daten bereits für die Zwischenevaluierung der roten Gebiete 2022 genutzt. Trotz des Mehraufwandes in den Betrieben – in dem geschilderten Vorgehen sehe ich für uns eine große Chance. Die Stickstoffsalden werden derzeit auf Gemeindeebene ermittelt. Das kann sich ändern, wenn in die Gebietskulisse zukünftig die gemeldeten Betriebsdaten einfließen und aktuelle Nährstoffbilanzen einbezogen werden. Die Meldung der Daten soll es in Zukunft ermöglichen, eine deutlich genauere Ausweisung vorzunehmen.
Die EU hat für das Thema Nitrat schon lange einen strengen Kurs aufgezeigt. Dass dieser Kurs aufgeweicht wird, davon können wir nicht ausgehen. Wir Landwirte können das Thema aber mitgestalten, durch fundierte und konsequente Verbandsarbeit. Man muss sich dafür nur ins Gedächtnis rufen, wie sich die roten Gebiete in Sachsen-Anhalt entwickelt haben! Heute ist die Kulisse wesentlich kleiner, als sie zu Beginn war. Maßgeblich ehrenamtliches Engagement, unterstützt durch die Arbeit vom Hauptamt, hat das bewirkt. Die einzelbetriebliche Betroffenheit bleibt weiterhin sehr groß, auch die DüV wird noch länger für Unsicherheit sorgen. Die Entwicklung der Gesamtfläche zeigt uns aber, dass die Arbeit im gemeinsamen Verband wirkt.
Unser neuer Umweltminister Armin Willingmann betont, sein Haus werde unideologisch an die Reizthemen der Landwirtschaft herangehen wird. Der neue (Land-)Wirtschaftsminister Sven Schulze möchte die kommenden Jahre in Partnerschaft mit der Landwirtschaft gestalten. Beide Minister werden nicht all unsere Probleme lösen können, aber sie wollen unterstützen, bei der Schaffung von besseren Rahmenbedingungen. Mit beiden Ministern können und werden wir besonders auf eines hinarbeiten, dass die größte Unsicherheit für die Landwirtschaft wieder das Wetter wird – und nicht die Politik.
Ihr
Sven Borchert
10. Fachtagung Biogas
/in Agrarwirtschaft, Energie, Verbandsnachrichten/von Erik HechtEin neues EEG und was nun? – Möglichkeiten und Ausblicke
Am 21.10.2021 findet in Mücheln die 10. Fachtagung Biogas statt. Die Fachtagungen werden organisiert, um aktuelle Themen fachlich fundiert zu präsentieren und zu diskutieren. Teilnehmer erhalten Informationen zu Hintergründen sowie Entwicklungen in der Politik und an den Märkten.
Themen sind u.a.:
- Bundesförderungen und Zertifizierung
- Perspektiven im Kraftstoffmarkt
- Wasserstoffstrategie des Landes Sachsen-Anhalt
Das gesamte Programm finden Sie hier:
Sie möchten teilnehmen? Hier finden Sie das Formular:
(Mitglieder des FvB, des Bauernverbandes, des VIU, NAROSSA, Aussteller sowie Studenten zahlen eine ermäßigte Gebühr.)
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Kontakt
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Maxim-Gorki-Straße 13
39108 Magdeburg
info(at)bauernverband-st.de