Unbefriedigende Ernteergebnisse, unsichere Aussichten

Sachsen-Anhalts Landwirtinnen und Landwirten war schon vor der Ernte klar, dass die Ergebnisse in diesem Jahr nicht allzu gut ausfallen. Hitze und viel zu wenig Wasser haben vielen Pflanzen seit der Aussaat keine guten Bedingungen geboten. Trotz widriger Bedingungen hat sich ein Teil der Wintergerste relativ stabil entwickelt und konnte die Ertragsbildung vor der extremen Trockenheit abschließen. Das Ernte-Ergebnis liegt mit 74 dt/ha über den ersten Prognosen und auf einem Niveau, dass auch in Jahren mit besserer Witterung üblich ist. Die Qualitäten der Getreidekörner sind jedoch durchwachsen. Tatsächlich gedroschen, und damit im Rahmen der Ernteumfrage erfasst, wurden nicht alle Gerstenbestände. Ein Teil musste im grünen Stadium gehäckselt werden, um als Futter verwendet werden zu können.
Die Ergebnisse im Winterweizen, für viele Betriebe eine zentrale Kultur, sind weniger schlecht als in der Vorernte-Prognose mit 61 dt/ha prognostiziert. Im Landesdurchschnitt konnten 64 dt/ha eingefahren werden. Damit liegt der Ertrag knapp 5 dt/ha über dem katastrophalen Ergebnis von 2018. In Jahren mit normaler Witterung können die Landwirte in Sachsen-Anhalt 80 dt/ha und mehr beim Winterweizen erzielen, abhängig vom jeweiligen Standort.
Wie auch bei Gerste und Roggen (Ø 39,6 dt/ha) wurden von den Landwirtinnen und Landwirten geringe Hektolitergewichte und hohe Schmachtkornanteile gemeldet. Schmachtkorn bezeichnet kümmerlich ausgebildetes Getreide und ist neben den anderen Qualitätsparametern ausschlaggebend für die Bestimmung des Preisniveaus. In Kombination mit der wechselhaften Marktlage entstehen dadurch starke Schwankungen bei den Preisen, die von den Betrieben erzielt werden können.
Von einem guten Geschäftsjahr werden die Landwirtinnen und Landwirte dennoch nicht sprechen, aufgrund der durchwachsenen Erträge und Qualitäten, der oftmals langfristigen Verträge mit Abnehmern sowie der stark gestiegenen Betriebsmittelkosten. Hinzukommt die große, politische Unsicherheit. „Für die landwirtschaftlichen Unternehmen sind die aktuell diskutierten Pläne auf EU-Ebene, die einen Produktivitätsverlust in zweistelliger Prozenthöhe bewirken sollen, nicht weniger existenzgefährdend als die Dürre. In vielen Bereichen, bei Düngung, Pflanzenschutz und Schutz des Eigentums, fehlt eine wirtschaftliche Perspektive“, erklärt Marcus Rothbart, Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.
Die Dürre wirkt sich auf alle Kulturen aus, die angebaut werden. Von den Landwirtinnen und Landwirten in Sachsen-Anhalt wurden in diesem Jahr wesentlich mehr Sonnenblumen angebaut als noch im Vorjahr. Aber auch diesen vergleichsweisen resistenten Pflanzen setzt die Witterung stark zu. Die Ernte ist mancherorts so stark vertrocknet, dass die Erträge voraussichtlich nicht die Kosten decken werden.
Die Dürre hat auch weniger offensichtliche Auswirkungen auf die Ernte von Sachsen-Anhalts Bauern, unter anderem bei Erbsen und Ackerbohnen. Wenn Pflanzen sich nicht gleichmäßig und geschlossen entwickeln können, bilden sich Lücken in den Beständen. Diese werden von Unkräutern ausgenutzt, beispielsweise von Quecke. Zum einen entsteht damit ein Konkurrenzkampf um Wasser und Nährstoffe, zum anderen lassen sich die Bestände deutlich schlechter Ernten. Für den Landwirt bedeutet das höhere Kosten und ein höheres Risiko, dass das Erntegut ungewünschte Pflanzenbestandteile enthält.
An der dritten und abschließenden Erntemeldung des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt haben sich knapp 200 Landwirtinnen und Landwirte beteiligt. Die Erntebilanz des Deutschen Bauernverbandes finden Sie HIER.

Was die Aussetzung der erweiterten Stilllegung 2023 für Sachsen-Anhalt bedeutet

4 Prozent – um diese Zahl haben die Agrarminister der Länder, das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) von Cem Özdemir und unsere Landwirte in den vergangenen Monaten diskutiert.

Ursprünglich war vonseiten der EU vorgesehen, dass Landwirte ab 2023 von ihrer Ackerfläche 4 Prozent stilllegen müssen, um für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) förderberechtigt zu bleiben. Solche stillgelegten Flächen dürfen durch den Landwirt nicht für den Anbau von Weizen, Raps oder anderen Kulturen genutzt werden. Die EU-Kommission hatte vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine beschlossen, dass die Mitgliedsstaaten diese Vorgabe ein Jahr lang aussetzen können. Dagegen hatte sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir lange verwehrt. Bereits seit März wurde die Aussetzung neuer Stilllegungen gefordert, von Landwirten und vielen Länder-Agrarminister wie Sachsen-Anhalts Minister Sven Schulze.

Anfang August hat das BMEL bekannt gegeben, dass es einen Vorschlag an die Länder gebe, der eine Aussetzung der erweiterten Flächenstilllegung enthält. Auf den vorgesehenen Flächen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein. Dabei sind Flächen, die in den Jahren 2021 und 2022 bereits freiwillig stillgelegt wurden, davon ausgeschlossen. Durch diese Entscheidung werden die bereits etablierten Stilllegungen nicht weniger. Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge können durch diese Maßnahme 100.000 bis 180.000 Hektar weiter für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden, so die Erläuterung des BMEL.

In Sachsen-Anhalt sind bereits jetzt 2,3 Prozent der Ackerflächen stillgelegt, das entspricht 22.280 Hektar. Mit der Vorgabe von 4 Prozent Stilllegung wäre diese Zahl auf knapp 39.000 Hektar gestiegen. Weil diese Vorgabe ein Jahr ausgesetzt wird, bleiben rund 16.720 Hektar weiter in der Bewirtschaftung. Auf dieser Fläche dürfen die Landwirte 2023 u.a. Weizen, Roggen, Erbsen und Sonnenblumen anbauen.

Wenn im kommenden Jahr auf der Hälfte dieser 16.720 Hektar Weizen angebaut wird, kann das bei Anbaubedingungen wie in diesem Jahr zu 50.000 Tonnen Weizen führen. Bei guten Bedingungen, also wenig Hitze und mehr Regen, ist auch deutlich mehr möglich. Und das gilt allein für Sachsen-Anhalt. Damit kann unsere Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten.

Für die landwirtschaftlichen Praktiker ist jetzt zum einen wichtig, dass die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers schnell rechtlich festgeschrieben wird. Zum anderen darf die Bundespolitik für die einjährige Aussetzung nicht andere, bestehende Vorgaben an die Landwirte zusätzlich erhöhen.

Stilllegungen haben das „Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen“, so die Begründung des BMEL. Dies sehen viele Landwirte kritisch und würden lieber kooperativ Maßnahmen umsetzen. Statt Flächen stillzulegen und zu hoffen, dass diese der Biodiversität nützen, können Landwirte auch aktiv Maßnahmen umsetzen. Dadurch könnten Tier- oder Pflanzenarten gezielt unterstütz werden. Projekte dazu gibt es bereits, in Sachsen-Anhalt betreut durch die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt.