Hilfspaket für Milchviehhalter wird keine breite Wirkung entfalten

eutergesundheitDas Hilfspaket der EU für Milchviehhalter wird zu keiner spürbaren Verbesserung der desaströsen Marktsituation für Milchviehhalter führen. Zwar kommt die Politik Forderungen des Berufsstandes nach Finanzhilfen entgegen, jedoch wird das Maßnahmepaket keine nachhaltige Wirkung entfalten. Weiterlesen

Neue Stufe der Diffamierung

Die Tierrechtsorganisation ARIWA veröffentlichte im Internet Filme, die tierschutzwidrige Haltungsbedingungen in Ställen von führenden Ehrenamtlichen von bedeutenden Agrarverbänden darstellen sollen. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt hat das vorliegende Material kritisch geprüft und gibt nach Rücksprache mit den betroffenen Tierhaltern unseres Landesverbandes über die dargestellten Haltungsbedingungen folgende Stellungnahme ab:
– Wir verurteilen das zielgerichtete Vorgehen der Tierrechtsorganisation gegen ehrenamtliche Führungspersönlichkeiten aus unserem Verband. In der persönlichen Denunzierung sehen wir einen gezielten Angriff auf die Interessenvertretung der Landwirtschaft insgesamt, um den Sektor in Gänze nachhaltig zu verunglimpfen.
– Das Wohlergehen der gehaltenen Tiere steht an erster Stelle eines jeden Betriebsleiters. Tote oder verletzte Tiere sind nicht vermarktungsfähig. Die Gesunderhaltung generell und die Behandlung kranker Tiere im Besonderen liegen nicht nur im persönlichen Interesse unserer Tierhalter, sondern stellen auch eine ökonomische Notwendigkeit dar, um positive Einkommen aus der Haltung von Nutztieren zu erzielen.
– Täglich und teils mehrfach am Tag wird in Stallrundgängen das Wohlbefinden der Tiere kontrolliert, um das Auftreten von Erkrankungen oder Verletzungen frühestmöglich zu erkennen und zu behandeln.
– Agrarunternehmen mit Nutztierhaltung haben sämtlich einen auf die jeweilige Tierart spezialisierten Tierarzt zur Bestandsbetreuung gebunden, der in Zusammenarbeit mit den Tierhaltern und ihren Mitarbeitern regelmäßig und in engen Zeitabständen vor Ort ist. Das Auftreten von Krankheiten und deren Behandlung wird lückenlos dokumentiert.
– Werden verantwortlichen Betriebsleitern Verstöße durch Mitarbeiter gegen den Tierschutz oder ein nicht angemessener Umgang mit den anvertrauten Nutztieren bekannt, werden arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen.
– Nutztierhalter werden regelmäßig von behördlichen Vertretern auf die Einhaltung entsprechender Vorschriften kontrolliert. Ebenso wird die Beseitigung etwaig festgestellter Mängel von amtlichen Kontrolleuren geprüft.
– Wie in einer größeren Gruppe Menschen, so findet man auch bei einer Gruppe Tiere immer Individuen, die Verletzungen oder Infekte haben. In der Regel werden diese Tiere in separaten Buchten gehalten, um sie medizinisch fachgerecht zu behandeln. Deshalb werden in nahezu jedem Stall Bilder von kranken Tieren zu finden sein.
– Im Unterschied zu Tierschutzorganisationen verfolgt die Tierrechtsorganisation ARIWA das Ziel, das Halten von Tieren in Obhut des Menschen als Nutztier, Haustier oder Zootier komplett zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass dem unkundigen Zuschauer zielgerichtet Eindrücke vermittelt werden sollen, die eine tierschutzwidrige Haltung nahelegen, und auch entsprechende Manipulationen, wie beispielsweise das zielgerichtete Ablegen eines toten Tieres, nicht auszuschließen sind.
– In den veröffentlichten Zusammenschnitten sind Bilder zu sehen, die nicht aus den angegebenen Ställen stammen können.
– Von einer Medienberichterstattung erwarten die betroffenen Tierhalter eine objektive Beurteilung der Situation. Angemessen zu berücksichtigen ist, warum die dokumentierten Zustände nicht zur Anzeige gebracht wurden. Die Frage steht im Raum, ob nicht methodisch intelligente Wege beschritten wurden, um das Geschäftsmodell der Tierrechtsorganisation, die Einwerbung von Spendengeldern, zu befördern.
– Für die Berichterstattung im Politmagazin Panorama vom 22. September 2016 hatten die um Stellungnahme gebetenen Tierhalter ausführlich geantwortet und das Reporterteam unverzüglich zum Drehen in die Ställe eingeladen. Mit großer Enttäuschung musste jedoch festgestellt werden, dass aus den Stellungnahmen nur unzureichend zitiert wurde und dem dubiosen Filmmaterial Vorrang gegenüber der Eigenrecherche und selbstgedrehtem Material eingeräumt wurde.
– Der Bauernverband Sachsen-Anhalt wird seine Mitglieder auch weiterhin zu einer transparenten Öffentlichkeitsarbeit ermuntern, damit sich Besucher zu Hoftagen oder Kinder im Projekt „Bauernhof als Klassenzimmer“ auch weiterhin ein unabhängiges Bild über die Nutztierhaltung in unseren Agrarbetrieben machen können und ein sachlicher Diskurs über deren Weiterentwicklung geführt werden kann.

TRGS-Schulung für Mitarbeiter bei Biogasanlagen

biogasanlageNach den seit Frühjahr 2015 geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen, die über eine entsprechende Qualifizierung nach den Vorgaben der TRGS 529 verfügen. Eine der verantwortlichen Personen muss dabei auf der Biogasanlage tätig sein, die zweite Person kann andere Tätigkeiten ausführen.
Die verantwortlichen Personen müssen die Teilnahme an einer zweitägigen Schulung nachweisen. Weiterhin sind eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erforderlich.
Bauernverband und NAROSSA bieten diese TRGS 529 – Lehrgänge seit Dezember 2015 an verschiedenen Orten im Land Sachsen-Anhalt an. Pro Kurs können maximal 20 Personen teilnehmen. Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt.
Programm und Anmeldung: 2016-TRSG-11.pdf

TRGS-Schulung für Mitarbeiter bei Biogasanlagen

biogasanlageNach den seit Frühjahr 2015 geltenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Nr. 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ sind für jede Biogasanlage zwei verantwortliche Personen zu benennen, die über eine entsprechende Qualifizierung nach den Vorgaben der TRGS 529 verfügen. Eine der verantwortlichen Personen muss dabei auf der Biogasanlage tätig sein, die zweite Person kann andere Tätigkeiten ausführen.
Die verantwortlichen Personen müssen die Teilnahme an einer zweitägigen Schulung nachweisen. Weiterhin sind eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung erforderlich.
Bauernverband und NAROSSA bieten diese TRGS 529 – Lehrgänge seit Dezember 2015 an verschiedenen Orten im Land Sachsen-Anhalt an. Pro Kurs können maximal 20 Personen teilnehmen. Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt.
Programm und Anmeldung: 2016-TRSG-11.pdf

Kärcher-Herbstaktion 2016

Wie in den letzten Jahren gibt es auch in 2016 wieder eine „Kärcher-Herbstaktion“ exklusiv für Mitglieder in den Bauern-und Winzerverbänden. Dies Aktionsangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht.
Bestellformular: Bestellformular.pdf
Datenblätter:
BV-Aktion_2016_DB_HD_9_18-4_Cage_Farmer.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HD_10_21-4_S_Plus.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HD_10_21-4_SX_Plus.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HD_16_15-4_Cage_Plus.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HD_20_15-4_Cage_Plus.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HD_25_15-4_Cage_Plus.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HDS_11_18-4_S_Basic.pdf
BV-Aktion_2016_DB_HDS_11_18-4_S_Basic_Schlauchtrommel.pdf
BV-Aktion_2016_DB_NT_40_1_Ap_Schlepperset.pdf