Lösungen für den Milchmarkt finden

Viele Milchviehhalter blicken derzeit mit erheblicher Sorge auf die Entwicklungen am Milchmarkt in Deutschland und Europa. Durch verschiedene Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie-Eindämmung sind Absatzwege für Milchprodukte zeitweise weggebrochen, durch das Schließen von Gastronomie und Großküchen fehlen Abnehmer. Anderseits gab es Hamsterkäufe im Einzelhandel, etwa bei H-Milch und Butter. Das Verbraucherverhalten hat sich, begründet durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, in Teilen drastisch verändert. Dies hat dazu geführt, dass der bereits sehr angespannte Milchmarkt weiter unter Druck gerät und dieser Druck landet erfahrungsgemäß erlösmäßig bei den Milchviehhaltern.

Um dauerhafte Verwerfungen im Milchmarkt möglichst gering zu halten, müssen bestehende Lieferketten unbedingt bestehen bleiben. Aufgrund der grenzwertigen Erzeugerpreise für Milchviehhalter, würden Strukturbrüche aufseiten der Erzeuger irreparabel sein. Es gilt daher sich anzupassen und Wege zu finden, die Lasten auf alle Schultern zu verteilen und nicht immer weiter durchzureichen. Keine Lösung wird es sein, wenn als einziger Weg eine EU-weite Mengenreduktion verfolgt wird, egal ob verpflichtend oder freiwillig. Es müssen maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden, die sowohl die aktuelle Verbrauchssituation besser berücksichtigen als auch den Im- und Export weiter sichern.

Was funktionieren kann, ist eine Mengenplanung und -steuerung auf Ebene der aufnehmenden Hand, also der Molkereien. An dieser Stelle können mit den Milchviehhaltern verbindliche und regulierende Lösungen gefunden werden, unter Berücksichtigung der Marktsituation. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind gegeben. In Verbindung mit einem geförderten Ausbau von Lagerkapazitäten könnte der Markt deutlich stabilisiert werden. Baut der Privatsektor Lagerkapazitäten aus, nutzt das der gesamten Produktionskette, um Schwankungen im Markt abzufangen. Dabei ist die Politik gefragt, hier einen nachhaltigen Ansatz zu fördern.

Saisonarbeit 2020 – Web-Portal online

Das Landwirtschafts- und das Innenministerium haben sich auf eine Einreise von dringend benötigten Erntehelfern geeinigt, unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen dürften je 40.000 Saisonarbeiter aus Osteuropa im April und Mai nach Deutschland einreisen. In Abstimmung mit BMEL und Bundespolizei hat der DBV eine Webseite erstellt, über welche die Betriebe die Einreise von Saisonarbeitskräften anmelden können. Das Portal ist unter https://saisonarbeit2020.Bauernverband.de erreichbar. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

Düngeverordnung trotz vieler Mängel durchgedrückt

Mit knapper Mehrheit hat sich der Bundesrat auf seiner vergangenen Sondersitzung für die Novellierung der Düngeverordnung ausgesprochen. Ohne große Diskussion wurde die Verordnung verabschiedet, die einer der Gründe für die bundesweiten Proteste der Landwirte seit letztem Herbst war.

Der Bundesrat hat zu der Verordnung einen Beschluss gefasst, der auf die „Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ hinweist. Unter anderem wird auf das Fehlen eines funktionierenden Genehmigungsverfahrens für den Bau von Lagermöglichkeiten von Mist, Gülle und Gärresten hingewiesen. Bei Teilen der neuen Düngeverordnung ist unklar, wie die Umsetzung aussehen soll. Trotz solcher Mängel wurde die Verordnung beschlossen, was den Druck auf die heimische Landwirtschaft weiter erhöhen wird. Der landwirtschaftliche Berufsstand hat die Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass die Düngeverordnung auch in der Praxis funktionieren muss. Für die Landwirte sind langfristige und praxistaugliche Lösungen wichtig, bei denen Landwirtschaft und Gewässerschutz in Kooperation stattfinden. Gerade auch Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung hatten sämtliche fachlich sinnvollen Änderungsanträge abgelehnt.

Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.: „Wir werden auf betroffenen Flächen schlechtere Erträge haben, hochqualitativen Brotweizen können wir so beispielsweise nicht mehr anbauen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen weitere drastische Einschränkungen hinnehmen, unabhängig davon, ob sie die Messwerte verursacht haben.“ Diese Eingriffe in das Eigentum und in die wissenschaftlich fundierte Pflanzenernährung sind intensiv und lange kritisiert worden. „Wir haben in Sachsen-Anhalt zwar schon eine Binnendifferenzierung in den als roten Gebieten ausgewiesenen Grundwasserkörpern, aber der nächste Schritt muss die zeitnahe Überprüfung der Grundwassermessstellen und deren Historie sein. Wenn Verbote und Einschränkungen für Landwirte nicht auf nachvollziehbaren Fakten beruhen und keine Aussicht auf Verbesserung besteht, ist das weder ökologisch sinnvoll noch angebracht.“