Agrardiesel ab 2026 wieder in ursprünglicher Höhe

Die teilweise Rückerstattung der Energiesteuer auf Diesel ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtinnen und Landwirte weiterhin von großer Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung die Agrardiesel-Rückvergütung wieder herstellt. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das schafft Planungssicherheit und entlastet die Betriebe spürbar.

Deutschland zählt im EU-Vergleich zu den Standorten mit hohen Produktionskosten, u.a. bei Kraftstoffen, Energie und Löhnen. Die Agrardiesel-Rückvergütung mildert diese Nachteile und stärkt die heimische Erzeugung. Der Schritt setzt die jüngsten Ankündigungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums um und korrigiert die zuvor beschlossenen Kürzungen.

Der Berufsstand hat sich dafür mit Nachdruck eingesetzt. Die Bauernverbände begrüßen die Entscheidung ausdrücklich: Sie werten die Rückkehr zur vollen Rückvergütung als einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zu stabilen, regionalen Wertschöpfungsketten. Konkrete Berechnungen zeigen: Die Maßnahme entspricht einer Entlastung in Höhe von 21,48 Cent je Liter – je nach Dieselverbrauch summiert sich das zu erheblichen Beträgen in den Betrieben.
Wichtig ist dabei die Einordnung: Die Agrardiesel-Rückvergütung ist keine „Subvention“ im klassischen Sinn, sondern ein steuerlicher Ausgleichsmechanismus für spezifische Rahmenbedingungen der Land- und Forstwirtschaft. Diese Differenzierung ist in der öffentlichen Debatte zentral.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt sehr, dass die Abgeordneten im Deutschen Bundestag für die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung stimmen: „Die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ist ein Erfolg unseres gesamten Berufsstandes. Gemeinsam haben wir demonstriert, als Verband sind wir politisch drangeblieben und haben mit guten Argumenten überzeugt. Dies ist ein wichtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Dabei darf es aber nicht bleiben. Nun müssen zügig weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen und Regelungen zur Stärkung des einzelbetrieblichen Risikomanagements auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung einer Risikorücklage sowie eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Landwirtschaft zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.“