Wolfskompetenzzentrum wird Weidetierhaltung nicht retten

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) hat die aktuellen Fördermodalitäten zum Schutz von Weidetieren wie Schafen oder Rindern vor dem Wolf veröffentlicht. Die neuen Regelungen bedeuten für Tierhalter noch mehr Bürokratie und persönlichen Aufwand, werden aber nicht zu weniger Rissen durch Wölfe führen.

Seit Bestehen des Wolfskompetenzzentrums in Iden (WZI) gibt es Beratungen zum Zaunbau, die der Sicherung der Weidetiere vor Wolfsübergriffen dienen sollen. Öffentlich wurde dies bisher als sehr erfolgreich dargestellt. Zukünftig sind Antragsteller von Förderungen zum Weidetierschutz verpflichtet, an einer Schulung über wolfsabweisende Zäune teilzunehmen. Nur wer eine Schulung beim WZI besucht oder einen ähnlichen Nachweis erbringen kann, kann auch eine Förderung für Zäune erhalten. Dies sorgte bei vielen Tierhaltern für Unverständnis, denn es gelten bereits Regeln für die – vermeintlich sicheren – Zäunungen.

Neu aufgesattelte Rechtfertigungsbürokratie wird vorschriftsmäßige Zäune nicht „noch wolfssicherer“ machen. Die bisherigen Risse 2020 zeigen: Zäune und Beratungen allein wirken nicht. 171 gerissene Nutztiere seit Jahresbeginn, knapp so viele wie jeweils im gesamten Jahr 2017 oder 2018. Im Vorjahr gab es insgesamt 247 gerissene Tiere bei 69 Übergriffen durch Wölfe. Die Zahlen der Übergriffe und Risse werden weiter steigen, auch bei mehr Schulungen des WZI. Nicht eine mangelnde Beratung der Tierhalter ist der Grund für die steigende Zahl getöteter Tiere, sondern mangelndes Handeln bei zuständigen Institutionen.

Gut beraten wäre das MULE, sich nicht weiter gegen die jüngste Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu stemmen. Diese Änderung hat einen Rahmen zur Entnahme bei wiederholten Wolfsübergriffen geschaffen. In Sachsen-Anhalt ist die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen weiterhin nur in der Theorie möglich, solange nicht Menschen in Gefahr sind oder großer „Schaden für die Akzeptanz der Wölfe“ abgewendet werden soll, wie es in der Leitlinie Wolf des MULE heißt. Diese Akzeptanz schwindet jedoch auch, wenn dem Wolf weiterhin ein genereller Vorzug vor Weidetieren und deren Haltern eingeräumt ist.

 

Einheitliche Regelung beim Wolf notwendig

Als einen Schritt in die richtige Richtung haben viele Weidetierhalter die Entscheidung des Bundesrates gewertet, eine Änderung des Naturschutzgesetztes hinsichtlich des Wolfes zu erlauben. Demnach kann den Abschuss von Einzeltieren oder mehreren Tieren aus dem Rudel erlaubt werden, wenn diese Menschen bedrohen oder durch sie ernste Schäden entstehen. Erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu entnehmen, um Schäden abzuwenden.
Diese Neureglungen zum Abschuss sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Reaktion des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dazu war Ablehnung. „In Sachsen-Anhalt gilt weiterhin die Leitlinie Wolf“, kommentierte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Bundesratsentscheidung.
Laut der Leitlinie des Landesministeriums ist die Entnahme eines Wolfes auch möglich, zumindest in der Theorie. Ein verhaltensauffälliges Tier müsste erst identifiziert werden. Anschließend soll dieser bestimmte Wolf wiederholt unangenehmen Reizen ausgesetzt werden, denn für „eine erfolgreiche Vergrämung ist es wichtig, dass immer dasselbe verhaltensauffällige Tier dieser Lernerfahrung ausgesetzt werden kann.“
Wie das aussieht, wenn ein Wildtier in weiter Flur gezielten „Lernerfahrungen“ ausgesetzt werden soll, ist unklar. Klar ist hingegen, dass Sachsen-Anhalts Umweltministerin die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht gedenkt zu berücksichtigen. Ihre Strategie bleibt unverändert, obwohl die letzten Risszahlen sehr hoch sind. Erst bei einem „unverhältnismäßig hohen finanziellen und emotionalen Schaden“ die Entfernung eines Wolfes überhaupt in Erwägung zu ziehen, ist jedoch nicht ausreichend.
Wir fordern ein Umdenken, zum Schutz der Weidetiere und der Erhaltung der Kulturlandschaft, Entscheidungen auf Bundesebene müssen auch auf Landesebene gelten. Der Wolf ist lernfähig und effizient. Hat er begriffen, dass Schafe leichtere Beute als Rehe sind, wird man ihm dies nicht wieder „aberziehen“ können und höhere Zäune allein werden die Weidetierhaltung in Sachsen-Anhalt nicht sichern.

Wolf bleibt Problem

Vor kurzem wurden in Meitzendorf bei Magdeburg elf Schafe gerissen, ein weiteres musste notgeschlachtet werden. Die tödlichen Kehlbisse bei den Schafen weisen auf einen Wolf hin, die offizielle Ursache muss durch das Wolfskompetenzzentrums (WKZI) in Iden bestätigt werden. Im Januar sind landesweit 65 gerissene Tiere gemeldet worden, deren Halter nun auf Meldung warten müssen – ob es auch offiziell ein Wolf gewesen ist.

In Sachsen-Anhalt ließen 2019 mindestens 148 Tiere bei 51 Angriffen ihr Leben, für 59 weitere Nutztiere konnte nicht bestimmt werden, ob ein Wolf der Verursacher war. In Deutschland sind 2018/2019 offiziell 105 Rudel, 25 Wolfspaare und 13 Einzelwölfe gezählt worden, das sind 28 bestätigte Rudel mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die Datenlage ist jedoch problematisch. Dass etwa die vorläufigen Risszahlen 2019 unter den Vorjahreswerten liegen, ist auch der Bürokratie geschuldet. Der Aufwand beim Melden einzelner Risse überwiegt für Tierhalter den Ausgleich, die Bearbeitung nimmt Monate ein, mit unklarem Ausgang. Betroffene Nutztierhalter melden daher nicht immer alle Risse.

Für die Tierhalter ist diese Situation eine Zumutung. Kein Weidetierhalter weiß am Abend, ob seine Tiere am nächsten Morgen unversehrt sind. In Wolfsgebieten haben Schäfer und Mutterkuhhalter nie die Gewissheit, dass ihre Tiere nicht gerissen oder verletzt sind. Dies steht im Widerspruch zu den Anforderungen an Tierschutz und Tierwohl, die an Tierhalter gestellt werden.

Weidetierhalter und insbesondere Schäfer geraten durch den Wolf zudem wirtschaftlich unter Druck, aufgrund hoher Mehrkosten. Wenngleich Schutzmaßnahmen gefördert werden können: Die Förderung für die Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden ist wesentlich geringer als die entstehenden Kosten.

Die Wiederansiedelung des Wolfes ist politisch gewollt. Ohne durch die Politik gesetzte Grenzen für die Populationsentwicklung, den sogenannten günstigen Erhaltungsbestand, wird die Ablehnung im ländlichen Raum zunehmen. Landes- und Bundespolitik sind in der Pflicht, die Weidetierhaltung nicht nur als Ziel zu formulieren, sondern zu schützen. Andernfalls wird die Weidetierhaltung in Sachsen-Anhalt durch den Wolf verdrängt.

Ausbau vom ZZT Iden unterzeichnet

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt haben am 16.12.2019 einen Generalplanungsvertrag für den Aus- bzw. Umbau der Stallanlagen am Ausbildungsstandort Iden unterzeichnet. Im Rahmen der Maßnahmen soll das Zentrum für Tierhaltung und Technik (ZTT) zu einem „Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Nutztierhaltung“ ausgebaut werden. Die Milchviehanlage für 400 Tiere sowie die Schweinemastanlage mit 960 Plätzen sollen dazu saniert und teils neu gebaut werden. Der geplante Umbau soll sich sowohl am Tierwohl ausrichten als auch ein wirtschaftliches Modell der Nutztierhaltung abbilden.

Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V., nahm an der Unterzeichnung teil und begrüßt die zukunftsgerichteten Baumaßnahmen. Der Bauernverband hat sich lange dafür eingesetzt, dass die Stallanlagen in Größenordnungen umgesetzt werden, welche die tatsächliche Tierhaltung und damit den zukünftigen Berufsalltag der Azubis abbilden. Die überbetriebliche Ausbildung ist ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung der zukünftigen Berufskollegen, der Standort Iden stellt dabei in Sachsen-Anhalt eine wichtige Institution dar.