Energiewende muss weitere Entwicklungschancen für Bioenergiebranche bieten

biogasanlageIm Rahmen der geplanten Energiewende in Deutschland sollten die Erneuerbaren Energien einen bedeutenden Stellenwert einnehmen.
Die im Koalitionsvertrag gefundene Zielsetzung, den Zubau bei Biomasse überwiegend auf Abfall- und Reststoffe zu basieren, wird vom Berufsstand mitgetragen. Eine nachhaltige Bioenergieerzeugung muss sich unter Minimierung der Nutzungskonkurrenzen in die Landwirtschaft einfügen. Eine große Chance liegt dabei in der Erzeugung von Energie aus organischen Reststoffen.
Die Reform des EEG braucht eine Marktstrategie und sollte dabei die Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare erneuerbare Energie besonders fördern. Biomasse stellt gegenwärtig eine der wenigen Möglichkeiten zur Speicherung von Energie dar.
Biogasanlagen lassen sich flexibel betreiben und können Leistungsschwankungen anderer Energieanlagen ausgleichen.
Mit der Diskussion um die Novellierung des EEG und in dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf dem BMWi vom 04. März 2014 wird aber seitens der Bundesregierung eine entgegengesetzte Entwicklung eingeschlagen. Die vorgeschlagenen Reduzierungen der Vergütung auf 60 bis 70 % im Vergleich zum EEG 2012 werden zu einem vollständigen Ende von Investitionen und Technologieentwicklung im Biogassektor führen.

Der Bauernverband erhebt an ein neues EEG u.a. folgende Forderungen:

  • Verlässlichkeit der politischen Rahmenbedingungen und Bestandsschutz für Altanlagen
  • Entwicklung eines Vergütungssystems für Neuanlagen mit dem Ziel, die mögliche flexible Stromerzeugung in Biogasanlagen und einen bedarfsgerechten Betrieb zu befördern. Dafür ist neben einer substratabhängigen Arbeitsvergütung analog dem EEG 2012 die Einführung einer leistungsabhängigen Kapazitätsprämie notwendig und zielführend.
  • Der Einsatz von Gülle und Mist wird explizit unterstützt, um die noch vorhandenen Reserven zu erschließen.
  • Der vorgesehen Zubaukorridor soll zwischen 200 bis 300 MW je Jahr liegen. Das entspricht dem vorhandenen nachhaltig nutzbaren Biomassepotential in der Landwirtschaft.
  • Anlagen unter 500 kW Bemessungsleistung werden von der Ausschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der im Rahmen der Energiewende notwendige Netzausbau muss sparsam mit den dafür erforderlichen landwirtschaftlichen Flächen umgehen. Zusätzliche Flächenverluste für den Naturschutzausgleich sind zu vermeiden. Die derzeitige Entschädigungspraxis ist zu überprüfen, zukünftig sind faire Entschädigungszahlungen für Eigentümer und Nutzer sicherzustellen.

    Die Forderungen des BV Sachsen-Anhalt wurden in einer detaillierten Stellungnahme zusammengefasst und sind in die Positionen des Deutschen Bauernverbandes eingeflossen.
    Die politischen Entscheidungsträger Sachsen-Anhalts werden aufgefordert, die Energiewende zukunftsorientiert zu begleiten und der Energie aus Biomasse eine nachhaltige Entwicklungschance im Verbund mit den anderen erneuerbaren Energieträgern zu geben.