Fachgespräch zum Blühstreifenprogramm

bluehstreifenEr ist Lebensraum für Bienen, Vögel und Niederwild, mit ihm leisten Landwirte einen Beitrag zur ökologischen Vielfalt – der Blühstreifen. Ihm widmeten sich am 23.7.2014 die Hochschule Anhalt, die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) und der Bauernverband in einem Fachgespräch in Bernburg. Thematisiert wurden sowohl fachliche als auch politische Fragestellungen zu Anlage, Pflege und Förderung von Blühstreifen.
Den etwa 40 anwesenden Landwirten, Imkern und Jägern wurden die Ergebnisse eines seit 2010 laufenden Versuchs der LLFG in Zusammenarbeit mit der Hochschule zu verschiedenartigen Blühmischungen, ihrer Ansaat und Pflege vorgestellt. Die Erfahrungen und Versuchsergebnisse zeigen, dass den ökologischen Zielen des Blühstreifenprogramms entsprochen werden kann, für einen vielfältigen Blühstreifen jedoch regelmäßiger Pflegeaufwand betrieben werden muss.
Zur Dezimierung unerwünschter Beikräuter und zur Eindämmung der anfallenden Biomasse sind abschnittsweise Schröpfschnitte bereits im ersten Jahr und in den Folgejahren notwendig. Die Schnitthöhe sollte bei mindestens 10 cm liegen und Flächen zweimal im Jahr hälftig im Abstand von mindestens 4 Wochen bearbeitet werden, um Rückzugsräume der angesiedelten Tierarten zu erhalten.
Als vorteilhaft haben sich reine Wildartenmischungen mit hohem Kräuteranteil gezeigt, weil Kulturartenmischungen meistens zur Dominanz einzelner Arten, wie etwa Rotklee oder Luzerne, führen. In gleicher Weise können Gräserarten über die Jahre eine Dominanz entwicklen und Kräuterarten unterdrücken. Ebenso zeigte im Vergleich zur Frühjahrsansaat die Ansaat des Blühstreifens im Herbst eine bessere Etablierung des Bestandes.
Für die kommende Förderung ist eine Herbstansaat rechtlich jedoch nicht möglich, erklärte Dr. Fenchel, zuständiger Referent im Landwirtschaftsministerium. Da nach der Antragstellung zwischen 15.09. und 30.10. die Teilnahmebescheide erst zum Jahresende verschickt werden, sei es dafür zu spät. Ein früherer Kauf der Saat oder eine Herbstansaat führen in diesem Fall zum Verlust der Förderung.
Für die kommende Förderperiode möchte das Land zunächst 3.000 Hektar mehrjährige und einjährige Blühstreifen und -flächen sowie Schonstreifen fördern. Aus fachlicher und ökonomischer Sicht geben LLFG und Hochschule den mehrjährigen Blühstreifen den Vorzug. Zwischen 290,- € (Schonstreifen und einjährige Blühstreifen) und 470,- € (mehrjährige Blühstreifen) Förderung soll es geben, jedoch nur, wenn die Flächen gleichzeitig als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden.
Mit dieser Bedingung könnte das Land mit dem zur Verfügung stehenden Geld zwar mehr Fläche fördern, jedoch dürften Ökobauern, die mit ihren Betrieben die Greeninganforderung nach ökologischen Vorrangflächen automatisch erfüllen, nicht am Programm teilnehmen.
Über eine Verbandsanhörung und den ELER-Begleitausschuss wird der Bauernverband darauf drängen, das neue Blühstreifenprogramm mit und ohne Anrechnung beim Greening anzubieten. Ohne Anrechnung beim Greening soll der Fördersatz 670,- € bzw. 850,- € betragen.
Neu wird in der kommenden Förderung die Möglichkeit der Anlage von Blühflächen sein. Diese dürfen jedoch nur als Teilfläche eines Schlages angelegt werden und einen noch festzulegenden maximalen Anteil der vom Antragsteller bewirtschafteten Fläche des Schlages umfassen. Die gleiche Regelung soll für Blühstreifen gelten. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Blühstreifen oder Schonstreifen einjährig anzulegen, beispielsweise mit der Fruchtfolge im Betrieb rotieren zu lassen. Aber Achtung: Auch soll der Verpflichtungszeitraum 5 Jahre betragen!
Kann sich ein Blühstreifen nicht etablieren, ist künftig auch Neuansaat nach vorherigem Pflügen möglich.
Was in der neuen Förderperiode bleibt, ist die Mindestbreite von 5 m, das Nutzungsverbot für Aufwuchs von Blüh- oder Schonstreifen sowie das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und stickstoffhaltigen Düngemitteln. Ebenso wird es voraussichtlich keine Förderung von Blüh- oder Schonstreifen in Schutzgebieten mit Bewirtschaftungseinschränkungen geben.
Die LLFG wird im Internet zeitnah Merkblätter zu den neuen Programmen veröffentlichen. Ebenso steht der Vortrag des Fachgesprächs zur Verfügung: http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/ .