EUDR: Trologeinigung bei EU-Entwaldungsverordnung
Am Abend des 04.12.2025 haben EU-Kommission, Rat und EU-Parlament eine Einigung für eine Verschiebung und eine gezielte Revision der Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) erzielt.
Kernpunkt ist die Vereinfachung des Sorgfaltspflichtverfahrens, sodass zukünftig eine Sorgfaltspflichten-Erklärung ausschließlich von Unternehmen getätigt werden muss, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Nachgelagerte Bereiche sind dazu verpflichtet, die Referenznummer dieser Erklärung zu speichern, müssen diese jedoch nicht weitergeben. Für Klein- und Kleinstbetriebe wird die Pflicht auf eine einmalige vereinfachte Erklärung reduziert, sodass diese eine eindeutige Kennung erhalten, welche für die Rückverfolgbarkeit ausreicht. Zudem wird die Anwendung der Verordnung um ein weiteres Jahr verschoben. Demnach gilt die EUDR für alle Unternehmen erst ab dem 30.12.2026 und Kein- und Kleinstbetriebe erhalten einen zusätzlichen sechsmonatigen Zeitpuffer.
Weiterhin soll die Europäische Kommission bis zum 30. April 2026 einen Bericht zur weiteren Vereinfachung und möglicher Gesetzesvorschläge vorlegen. Das Ergebnis der Trilogeinigung muss nun Rat und EU-Parlament formell angenommen werden, bevor die Verschiebung in Kraft treten kann und somit die bisherige EUDR ersetzt.
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, begrüßte die Verschiebung und die Prüfung substanzieller Vereinfachungen: „Diese Verschiebung war notwendig, denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Der globale Waldschutz ist ein unterstützenswertes Ziel, er darf aber nicht zum bürokratischen Mühlstein für die Land- und Forstwirte in Deutschland werden."
Henriette Krause
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