GAP ab 2028: „Ein Schlag ins Gesicht“

Gemeinsame Pressemitteilung der ostdeutschen Bauernverbände zu den vorgestellten EU-Plänen zum Mehrjährigen Finanzrahmen.

„Ein Schlag ins Gesicht“ - Bauernverbände der ostdeutschen Bundesländer kritisieren EU-Pläne zum Mehrjährigen Finanzrahmen scharf

EU-Vorschläge befeuern Betriebsaufgaben, zerstören Arbeitsplätze, gefährden die Ernährungssicherheit und zerstören Vertrauen in die Politik.

„Das ist nicht nur eine klare Absage an eine zukünftige Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, es ist eine Kampfansage an ein geeintes Europa – ein fatales Signal“, sagt Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV in Bezug auf die Vorschläge der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der GAP. Wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute bekannt gab, soll es ab 2028 kein eigenständiges Agrarbudget wie in der bisherigen Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) mehr geben. Stattdessen sollen die Mittel in einem großen europäischen Fonds aufgehen, der neben der Landwirtschaft auch andere Felder wie Verteidigungsausgaben oder Emissionshandel abdeckt.

Neben vielen neuen Ideen soll künftig nur noch der Landwirtschaftsbetrieb Fördermittel erhalten, der „bedürftig ist.“ Sven Borchert, Vizepräsident des Bauernverbands Sachsen-Anhalt, hält das für grundlegend falsch: „Die GAP ist keine Sozialpolitik, sondern ein Ausgleich für Wettbewerbsnachteile. Dass die Kommission willkürlich Kriterien festsetzt, wer bedürftig ist und wer nicht, gleicht einem Schildbürgerstreich: einerseits die Betriebe an die finanzielle Belastungsgrenze treiben und dann gönnerhaft festlegen, wer in der Gunst der Kommission steht und wer nicht. So zerstört die Kommission unsere Branche.“ 

Von einem „Schlag ins Gesicht“ spricht Thomas Thiele vom Sächsischen Landesbauernverband mit Blick auf die Begrenzung und Kürzung von Fördermitteln ab bestimmt Höhen: „Es ist völlig unverständlich, dass die Europäische Kommission, die Professionalisierung des Berufsstandes so hart angreift. Nirgendwo mussten nach der deutschen Einheit Betriebe so kraftvoll und mühsam aufgebaut wie bei uns in Ostdeutschland. Nun macht uns die Kommission einen Strich durch die Rechnung und streicht Fördermittel, die nach richtiger Berechnung bei den Betrieben ankommen müsste.“ 

„Die ländlichen Räume sind unser Rückgrat. Mit der Kürzung, Umgestaltung und Streichung schwächt die Kommission bewusst und mit Kalkül diese Bereiche. Es ist eine weitere Abwertung der ländlichen Bevölkerung gegenüber der Stadtbevölkerung. Die Kommission bringt klar zu Ausdruck: Wir wollen euch nicht die Rahmenbedingungen schaffen, die nötig sind, um den ländlichen Raum konstant weiterzuentwickeln. Die Landwirtschaft ist Teil der ländlichen Räume und nicht zuletzt auf deren Attraktivität für Arbeitskräfte angewiesen. Daher muss die Kommission ihre Vorschläge zurück zum aktuellen System verändern, da dieses berechenbar und planbar ist,“ findet der Präsident des Thüringer Bauernverbands, Dr. Klaus Wagner.

„Die Ernährungssicherung für unsere Menschen soll mit den Vorschlägen künftig nur noch eine Randnotiz sein. Mit der Abkehr von einer solide gestalteten Betriebsförderung befürchte ich den Verlust der flächendeckenden Landwirtschaft und zahlreicher Arbeitsplätze in den Dörfern. Deutschland ist im Vergleich mit anderen Regionen in der Welt noch ein Gunststandort für die Lebensmittelproduktion. Es ist unerklärlich, warum die Kommission dem Hunger jetzt Vorschub leisten will und es ihr nicht um die Unterstützung heimischer Landwirtschaftsbetriebe geht. Wir wollen eine GAP, die uns auf unserem Weg unterstützt und nicht den Boden unter Füßen wegzieht,“ warnt LBV Brandenburg Präsident Henrik Wendorff.

Wir alle wollen sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel von hoher Qualität. Wir wollen und wir brauchen gerade in diesen unsicheren Zeiten eine sichere und strategisch aufgestellte Lebensmittelversorgung in der EU. Damit die Landwirtinnen und Landwirte das leisten können, brauchen sie ausreichende Mittel aus einem separaten EU-Agrarfonds, Direktzahlungen aus der ersten Säule ohne Kappung und Degression und eine starke Honorierung von Agrarumwelt- und Klimaleistungen und Förderung des ländlichen Raums. „Wir brauchen eine gemeinsame europäische Agrarpolitik, die ihrem Namen gerecht wird!“, so die Landesbauernverbände.

 

Präsident Olaf Feuerborn
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.

Präsident Torsten Krawczyk
Sächsischer Landesbauernverband e.V.

Präsident Karsten Trunk
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Präsident Henrik Wendorff
Landesbauernverband Brandenburg e.V.

Präsident Dr. Klaus Wagner
Thüringer Bauernverband e.V.

 

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Bericht zur Biogasgemeinschaftsveranstaltung 2021 in Gröbzig

Biogasgemeinschaftsveranstaltung 2021 in Gröbzig

Aufgrund der drängenden Termine zum Thema Redispatch und RED-II organisierten der Bauernverband Sachsen-Anhalt, NAROSSA und der Fachverband Biogas eine auf diese Themen bezogene Veranstaltung.

Ab 1. Oktober 2021 sind alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW verpflichtet, sich an diesem Meldesystem zu beteiligen, um die Stabilität des Stromnetzes zu verbessern. Die Vorträge beleuchteten das Thema aus Sicht von BDEW, Netzbetreiber, Fachverband und Dienstleistern, so dass die Teilnehmer einen besseren Einblick in die Notwendigkeiten und Abläufe der neuen Meldeverpflichtungen zur Verfügbarkeit der BHKW bekamen.

Die IFTA Berlin informierte zu den neuen Regelungen der RED-II Nachhaltigkeitszertifizierung, die ab Beginn 2022 für alle Biogasanlagen mit einer installierten Feuerungswärmeleistung von mehr als 2 Megawatt verpflichtend sein werden – und eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der EEG-Vergütung. Die betroffenen Anlagen müssen sich nun kurzfristig um eine Zertifizierungsfirma bemühen und entsprechende Aufträge erteilen. Sinnvollerweise sollten hier zunächst die vorhandenen Umweltgutachter angefragt werden, um den Aufwand für die Zertifizierung gering zu halten, da viele Angaben in beiden Dokumenten ähnlich erfasst werden. Wegen der sehr unterschiedlichen Preisvorstellungen verschiedener Zertifizierer sollten mehrere Angebote eingeholt werden.

In der Veranstaltungspause standen für die Teilnehmer drei Elektrofahrzeuge verschiedener Hersteller für eine Probefahrt zur Verfügung, die ausführlich getestet wurden.

Alle Vorträge der Veranstaltung sind über den Link unten verfügbar.

Thorsten Breitschuh (BELANU)

https://www.bauernverband-st.de/downloads-dokumente/#toggle-id-1

 

Wolfskompetenzzentrum wird Weidetierhaltung nicht retten

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) hat die aktuellen Fördermodalitäten zum Schutz von Weidetieren wie Schafen oder Rindern vor dem Wolf veröffentlicht. Die neuen Regelungen bedeuten für Tierhalter noch mehr Bürokratie und persönlichen Aufwand, werden aber nicht zu weniger Rissen durch Wölfe führen.

Seit Bestehen des Wolfskompetenzzentrums in Iden (WZI) gibt es Beratungen zum Zaunbau, die der Sicherung der Weidetiere vor Wolfsübergriffen dienen sollen. Öffentlich wurde dies bisher als sehr erfolgreich dargestellt. Zukünftig sind Antragsteller von Förderungen zum Weidetierschutz verpflichtet, an einer Schulung über wolfsabweisende Zäune teilzunehmen. Nur wer eine Schulung beim WZI besucht oder einen ähnlichen Nachweis erbringen kann, kann auch eine Förderung für Zäune erhalten. Dies sorgte bei vielen Tierhaltern für Unverständnis, denn es gelten bereits Regeln für die – vermeintlich sicheren – Zäunungen.

Neu aufgesattelte Rechtfertigungsbürokratie wird vorschriftsmäßige Zäune nicht „noch wolfssicherer“ machen. Die bisherigen Risse 2020 zeigen: Zäune und Beratungen allein wirken nicht. 171 gerissene Nutztiere seit Jahresbeginn, knapp so viele wie jeweils im gesamten Jahr 2017 oder 2018. Im Vorjahr gab es insgesamt 247 gerissene Tiere bei 69 Übergriffen durch Wölfe. Die Zahlen der Übergriffe und Risse werden weiter steigen, auch bei mehr Schulungen des WZI. Nicht eine mangelnde Beratung der Tierhalter ist der Grund für die steigende Zahl getöteter Tiere, sondern mangelndes Handeln bei zuständigen Institutionen.

Gut beraten wäre das MULE, sich nicht weiter gegen die jüngste Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu stemmen. Diese Änderung hat einen Rahmen zur Entnahme bei wiederholten Wolfsübergriffen geschaffen. In Sachsen-Anhalt ist die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen weiterhin nur in der Theorie möglich, solange nicht Menschen in Gefahr sind oder großer „Schaden für die Akzeptanz der Wölfe“ abgewendet werden soll, wie es in der Leitlinie Wolf des MULE heißt. Diese Akzeptanz schwindet jedoch auch, wenn dem Wolf weiterhin ein genereller Vorzug vor Weidetieren und deren Haltern eingeräumt ist.

 

Erste Ernteeinschätzung für Sachsen-Anhalt

Deutlich früher als in normalen Jahren ist die Gerstenernte in Sachsen-Anhalt größtenteils abgeschlossen. Eine landesweite Bewertung der Ernte fällt in diesem Jahr besonders schwer, da selten so starke regionale Unterschiede festzustellen waren. Das ist darauf zurückzuführen, dass auch auf lokaler Ebene sehr unterschiedliche Niederschlagsmengen gefallen sind.

Der Bauernverband erfasst mit Hilfe von Mitgliedsbetrieben die aktuelle Ertragslage. Gemittelt liegt der Ertrag der Wintergerste in Sachsen-Anhalt bei 6,34 t/ha, es wurden aber auch Erträge unter 5 t/ha vermeldet. Dies ist im Durchschnitt zwar mehr als im katastrophalen Vorjahr, doch deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017. Dieser liegt bei gut 7,7 t/ha. Erschwerend kommt ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schmachtkörnern hinzu, welche aufgrund von Notreife nicht richtig ausgebildet sind. Auch bei den Mähdruschfrüchten Raps, Weizen und Roggen werden die Erträge deutlich unter dem mehrjährigen Mittel liegen. Die Winterraps-Bestände sind auf ca. 40 % der Flächen bereits gedroschen. Dabei melden die Landwirte unterdurchschnittliche Erträge, kleine Körner und geringe Öl-Gehalte, was sich auf die Absatzpreise auswirken wird.

Am schwierigsten sind die Bedingungen in den Regionen von Anhalt/Bernburg über Halle bis zur Querfurter Platte. Dort zeichnen sich in den ersten geernteten Weizenflächen sogar noch geringere Erträge als im Vorjahr ab. Der Großteil der Weizenfelder wurde noch nicht gedroschen, aber der Markt zeigt bereits jetzt keine große Nachfrage, weswegen die Betriebe voraussichtlich Teile der Ernte einlagern müssen.

Auch wenn die Druschfrüchte für die Ernte trocken sein müssen, besteht landesweit weiterhin ein sehr hoher Bedarf an Niederschlägen. Wenn Grünland und Mais nicht bald ergiebige Niederschläge bekommen, verstärken sich die Probleme in den viehhaltenden Betrieben. Noch konnten für den Winter keine hinreichenden Futterreserven angelegt werden. Sommerungen wie Kartoffeln und Zuckerrüben brauchen ebenso dringend Wasser.

Der Bauernverband fordert seit langem die finale und abschließende Auszahlung der noch ausstehenden Dürrehilfen aus 2018 und der Gelder für die bereits im Vorjahr erbrachten Agrarumweltleistungen, um die Liquiditätslage in den Betrieben zu verbessern.

Durch die deutlich unterdurchschnittlichen Erträge kommt auf die Betriebe ein weiteres Problem zu; die 2017 in Kraft getretene Düngeverordnung zwingt die Landwirte, das Ertragsniveau der letzten drei Jahre als eine Maßgabe für kommende Ertragserwartungen anzusetzen, unabhängig von langjährigen Ertragsniveaus und normalen Witterungsverläufen. Die aktuelle Rechtslage wird dazu führen, dass in den Folgejahren die Düngung reduziert werden muss, weil witterungsbedingte unterdurchschnittliche Erträge aus Jahren wie 2018 und 2019 als Maßstab für künftige Ertragserwartungen und damit verbundene Düngebedarfe angelegt werden. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt fordert, dass diese realitätsferne Regelung angepasst wird, da sie die Betriebe ökonomisch zusätzlich schwächt.

Politik beschließt indirekt Förderung von Sojaimporten

Mit der Entscheidung der EU-Kommission zum Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen und der Nichtablehnung durch das Europaparlament werden die Sojaimporte aus Übersee in Europa wieder zunehmen. Weiterlesen

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kuhstallDer Fachausschuss Milch des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hat in seiner Sitzung am 31. März 2016 über die belastende Situation in den milchviehhaltenden Betrieben beraten. Weiterlesen

Fachgespräch zum Blühstreifenprogramm

bluehstreifenEr ist Lebensraum für Bienen, Vögel und Niederwild, mit ihm leisten Landwirte einen Beitrag zur ökologischen Vielfalt - der Blühstreifen. Ihm widmeten sich am 23.7.2014 die Hochschule Anhalt, die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) und der Bauernverband in einem Fachgespräch in Bernburg. Weiterlesen

Landesschäferkonferenz

schafhaltungIn Abstimmung mit dem Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e. V. lädt der Bauernverband Sachsen-Anhalt zu einer Landesschäferkonferenz am 28. April 2014, um 10:00 Uhr nach Bernburg, Strenzfelder Allee, Sitzungssaal der LLFG ein. Weiterlesen