Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021: Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Für uns als Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V. ist das ein sehr wichtiges Ereignis und genau aus diesem Grund haben wir den Parteien vorher inhaltlich auf den Zahn gefühlt. Dazu haben wir zehn Wahlprüfsteine verschickt, um zu erfahren, wie die Parteien mit den Herausforderungen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Zukunft umgehen wollen.
Durch unsere Übersicht können Sie nachvollziehen, welche Antworten uns die Parteien gegeben haben. Wir haben uns dabei auf die in Sachsen-Anhalt relevantesten Parteien konzentriert, die aktuell die größten Chancen haben, in den Landtag einziehen zu können.
Wahlprüfstein Nr. 1
Wie stehen Sie zu den verschiedenen Unternehmensstrukturen der landwirtschaftlichen Betriebe und verlässlicher langfristiger Rechtssicherheit für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt? Welche Zukunftsvision hat Ihre Partei für die heimische Landwirtschaft?
Die Landwirtschaft als besonders systemrelevanter Grundversorger hat eine große Tradition in unserem Bundesland. Für einen lebendigen ländlichen Raum ist sie auch in schwieriger Zeit eine verlässliche Zukunftsbranche und ein stabiler Eckpfeiler unseres Gemeinwesens. Gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten wollen wir Antworten auf die großen ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen in den Dörfern geben. Deshalb werden wir die Verantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe im ländlichen Raum, insbesondere als Nahrungs- und Futtermittelgarant für Mensch und Tier, für die Energiegewinnung aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Klimaschutz wirtschaftlich und gesellschaftlich stärken.
Als SPD Sachsen-Anhalt favorisieren wir nicht bestimmte Rechtsformen landwirtschaftlicher Betriebe, sondern haben ein Interesse daran, dass die Betriebe und alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft auskömmliche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit vorfinden, die ihnen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Wohlergehen der Gesamtgesellschaft sichern. Richtig ist, dass wir regionale Monopolstellungen einzelner Unternehmen ablehnen.
Wenn nach der Zukunftsvision von Landwirtschaft gefragt wird, ist es zunächst wichtig, festzuhalten, wie wir die Landwirtschaft heute sehen. Für uns steht fest, dass die Landwirtschaft in weiten Teilen die Kulturlandschaft prägt und ein wesentlicher vielerorts der dominierende Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum ist. Sie bietet die Grundlage für eine starke Ernährungswirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Bei der Erzeugung von hochwertigen und sicheren Lebensmitteln kommt es zukünftig noch stärker darauf, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Hierzu gehören der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der Qualität des Trinkwassers, der Artenvielfalt ebenso wie der Klimaschutz und das Wohl der Nutztiere. Dafür brauchen wir Leitlinien einer nachhaltigen Landnutzung, die Klima- und Umweltschutz berücksichtigen und die im europäischen Konsens zu entwickeln ist, um die Chancengleichheit der deutschen Landwirt*innen im Wettbewerb zu gewährleisten. Hierzu ist eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union erforderlich.
Erfreulich ist, dass in Sachsen-Anhalt die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zugenommen hat – im Zeitraum von 2010 bis 2018 um 5 Prozent. Je mehr Betriebe, umso mehr Vielfalt, umso mehr Stabilität – das begrüßen wir. Wir stehen allen Rechtsformen – Natürlichen Personen mit den Einzelunternehmen und Personengesellschaften und den Juristischen Personen mit den GmbHs und Genossenschaften – offen gegenüber und wollen ihre Rechtssicherheit auch langfristig gewahrt sehen. Wichtig ist für uns, dass die Betriebe regional verankert sind und umwelt- und tiergerecht wirtschaften. Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, damit den Betrieben der Raum zur Entwicklung bleibt und sie nicht von Agrarindustriellen und Investgesellschaften verdrängt werden.
Notwendige Voraussetzung für unsere Zukunftsvision für die heimische Landwirtschaft ist, dass sie eine Perspektive bekommt. Die heimische Landwirtschaft muss zukunftsfest gemacht werden, um ihren dauerhaften und flächendeckenden Bestand in Sachsen-Anhalt zu sichern. Mit einer starken Landwirtschaft, die mit der Region verbunden ist, werden lebenswerte Dörfer und soziale Strukturen auf dem Land erhalten. Wir wollen die Landwirtschaft zum einen robust gegen die Auswirkungen der Klimakatastrophe machen und zum anderen eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage mit auskömmlichen Erzeugerpreisen gewährleisten.
Wasserverfügbarkeit und intakte Ökosysteme sind die Grundlagen für eine widerstandsfähige Landwirtschaft und ihre Ertragssicherheit und unsere Ernährungssicherheit. Dazu gehört für uns insbesondere eine Änderung beim Wassermanagement hin zur Wasserhaltung in der Fläche und die Ausrichtung in der nächsten GAP-Förderperiode an der Erbringung von Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts- und Tierschutzleistungen. Besonders vielversprechend erscheinen uns Agroforstsysteme, welche geeignet sind um Bodenerosion zu verhindern, Artenvielfalt zu stärken und die Robustheit gegen Ernteausfälle zu erhöhen. Auch Agri-Photovoltaik, also die Doppelnutzung von Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung und gleichzeitiger Stromerzeugung könnte ein weiteres attraktives wirtschaftliches Standbein für unsere Betriebe werden. Diesen Weg für die Landwirtschaft wollen wir flankieren durch den konsequenten Abbau von bürokratischen Hürden.
Der regionale Absatz von in Sachsen-Anhalt produzierten Lebensmittel soll über ein Regionalmarketing, Direktvermarktung und Solidarische Landwirtschaft forciert werden verbunden mit regionalen Verarbeitungsstrukturen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zu Verbündeten einer leistungsstarken und vielfältigen Landwirtschaft werden. Das wollen wir erreichen über eine verbesserte Information zur Lebensmittelherstellung und über eine Kommunikation zur Steigerung der Wertschätzung und der Eindämmung der Verschwendung von Lebensmittel.
„Die Landwirtschaft hat ihre Unternehmensstruktur in Sachsen-Anhalt in den letzten 30 Jahren dramatisch geändert. Von Genossenschaften über Aktiengesellschaften bis hin zu Einzelunternehmen ist mittlerweile jede denkbare und rechtlich zugelassene Unternehmensstruktur in Sachsen-Anhalt vertreten. Als freiheitliche Partei ist es für uns klar, dass jeder Unternehmer in der Entscheidung, wie er seine Tätigkeiten organisiert, grundsätzlich frei ist. Daher sollen die gesetzlich zulässigen Strukturen als solche auch erhalten bleiben.
Aber: Als Heimatpartei sehen wir allerding, dass es erforderlich ist, dass der Unternehmer, der in Sachsen-Anhalt wirtschaftet, auch in Sachsen-Anhalt lebt. Denn nur eine feste Verbindung von Unternehmen und „Scholle“ stellt die Grundlage dar, dass sich auch eine soziale und ökologische Verantwortung für die Region seitens des Unternehmers entwickeln kann. Aus diesem Grund gelten Wertschätzung und Unterstützung der AfD vor allen den Landwirten in Sachsen-Anhalt, die neben ihrer Arbeit in den Betrieben auch noch die Zeit und das Geld aufbringen, um das soziale und gesellschaftliche Leben, vor allem im ländlichen Raum, maßgeblich zu unterstützen.
Auf dem Boden und den Wiesen unseres Landes werden schmackhafte Nahrungs- und Genussmittel erzeugt, die von der Bevölkerung nachgefragt, gekauft und wertgeschätzt wer- den! Landwirtschaftliche Produkte aus Sachsen-Anhalt gehören zur Identität und Kultur unseres Landes!“
Verschiedene Unternehmensstrukturen und somit Vielfalt bei den Landwirtschaftsbetrieben im Land Sachsen-Anhalt sind zu erhalten und zu fördern. Etwa 75 Prozent der Betriebe sind Einzelunternehmen (im Haupt- und Nebenerwerb) und bewirtschaften rund 20 Prozent der Fläche in Sachsen-Anhalt.
DIE LINKE will die kleineren Betriebe stärken, um die Vielfalt beizubehalten und allen Betriebsformen die gleichen Entwicklungschancen einzuräumen. Uns ist bewusst, dass vor allem die bei uns historisch gewachsenen großen Betriebe (ehemalige Genossenschaften) den größten Teil der landwirtschaftlichen Fläche im Land bearbeiten und somit einen großen Stellenwert besitzen, auch wenn heute nicht mehr allen dieser Unternehmen noch der Genossenschaftsgedanke zugrundliegt.
DIE LINKE setzt sich für ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz mit Bodenpreisbremse und flankierendem landeseigenen Bodenfonds ein, um den erheblichen Struktur- und Besitzveränderungen in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zu begegnen. Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen biologischer und konventioneller Wirtschaftsweise herzustellen, streben wir eine Verdopplung der bisherigen gut 9 Prozent auf einen Anteil von 20 Prozent der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Sachsen-Anhalt an.
Wir Freie Demokraten wollen mit allen Landwirtinnen und Landwirten einen gemeinsamen Weg in die Zukunft einer wirtschaftlich erfolgreichen Landwirtschaft gehen. Unser Ziel ist eine moderne Landwirtschaft, die die Menschen mit hochwertigen Nahrungsmitteln versorgt und Rohstoffe für biobasierte Wirtschaftszweige liefert. Wir wollen die vielfältige Agrarstruktur erhalten und alle Unternehmensstrukturen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dazu gehören verlässliche politische Rahmenbedingungen über eine Legislaturperiode hinaus und Fördermaßnahmen, die nachhaltig wirken. Die Landwirtschaft handelt und wirtschaftet in Generationen.
Unsere Vision ist, dass die heimische Landwirtschaft sowohl regional verwurzelt, als auch auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig ist und gesellschaftliche Ansprüche, tier- und um- weltgerecht zu wirtschaften, honoriert werden. Vorteile der Digitalisierung und moderner Zuchtmethoden werden selbstverständlich angewendet.
Wir wollen deshalb smarte Lösungen für die Agrarwirtschaft stärker fördern. Die digitale Landwirtschaft kann helfen, mühsame Aufgaben durch Automatisierung zu ersetzen, Pflanzenschutz- und Düngemittel präziser und umweltschonender auszubringen, die Gesundheit von Nutztieren zu überwachen und Bürokratiekosten zu mindern.
Wir stehen für einen offenen, transparenten Umgang mit neuen Züchtungstechniken wie Genome-Editing, welche das Portfolio der biotechnologischen Methoden ergänzen. Angesichts von Klimawandel und globalem Bevölkerungsanstieg wollen wir verantwortungsvolle Erforschung dieser Techniken nicht ideologisch verbauen.
Eine gesunde Landwirtschaft ist eine Grundvoraussetzung eines lebensfähigen, lebens- und liebenswerten ländlichen Raums. Landwirtschaft mit all ihren Bereichen stellt nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln sicher. Sie erfüllt außerdem wesentliche wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aufgaben. Wir müssen so weit wie möglich unabhängig von Lebensmittelimporten sein. Dazu benötigen wir eine moderne und leistungsfähige Landwirtschaft.
Die Landwirtschaft bietet von den Betrieben selbst bis hin zum Tourismus eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Ebenso wie eine Naturlandschaft in Diversität steigert eine Kulturlandschaft in Vielfalt die Attraktivität unserer Regionen. Wir FREIEN WÄHLER wollen Planungssicherheit und somit eine gesicherte Zukunft der nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft insbesondere auch der kleineren und mittleren Betriebe. Dieses Ziel muss aus unserer Sicht über eine deutlich stärkere Regionalisierung des Agrarmarktes erreicht werden. Die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung muss regional gesichert werden.
Unser Leitbild ist eine von vielen Familienbetrieben getragene Landwirtschaft, ergänzt um mittelständische landwirtschaftliche Unternehmen, in der Region verwurzelt und im Eigentum ortsansässiger Landwirt*innen oder Genossenschaftsmitglieder. Wir setzen uns ein für Bürokratie- sowie Regelungsabbau und einfache Fördermaßnahmen als Grundlage für eine bessere Wertschöpfung in und aus der Region.
Wahlprüfstein Nr. 2
Grund und Boden ist der wichtigste Produktionsfaktor der Landwirtschaft. In unserem Forderungskatalog zur Landtagswahl werden dazu einige Aussagen getroffen. Wie stehen Sie zu einer Überarbeitung der Regelungen zum Grundstücksverkehr, einer Absenkung der Grunderwerbssteuer, der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Ausüben des Vorkaufsrechts durch die Landgesellschaft sowie der Besteuerung des Grunderwerbs im Zuge von Sharedeals?
Wir wollen das Ziel weiterverfolgen, das ortsansässige Landwirte beim Kauf und der Pacht von landwirtschaftlichen Nutzflächen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht behindert werden. Wir wollen die Verbesserung der Markttransparenz stärken. Das bestehende Grundstücksverkehrsgesetz und Pachtverkehrsgesetz sind umzusetzen und die entsprechenden Informationspflichten einzuhalten. Die Frage der genehmigungsfreien Sharedeals ist in der neuen Wahlperiode neu zu bewerten, ebenso wie die vom Bundesfinanzminister bisher nicht erfolgte Absenkung der Beteiligungsschwelle ab der die Grunderwerbssteuer fällig wird. Die Doppelbesteuerung beim ausgeübten Vorkaufrecht ist abzuschaffen.
Wir setzen auf ein wirkungsvolles Agrarstrukturgesetz, das eine breite Eigentumsstreuung bei landwirtschaftlichem Grundbesitz sichert, den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren weitestgehend verhindert und die Konzentration von Eigentum und Besitz an Agrarland in Händen einzelner Großunternehmen begrenzt. Das Gesetz muss darüber hinaus den bisher unkontrollierten mittelbaren Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen über die Beteiligungen an Agrarunternehmen regulieren. Monopolstellungen einzelner Unternehmen und Einzelpersonen lehnen wir ab. Das gilt auch für den Wald. Auch dafür wollen wir eine gesetzliche Grundlage schaffen. Eine Absenkung der Grunderwerbssteuer haben wir nicht geplant, ebenso wenig aber auch eine weitere Erhöhung.
Den Wunsch nach Abschaffung der Doppelbesteuerung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Landgesellschaft unterstützen wir. Dazu bedarf es allerdings Regelungen auf Bundesebene, die derzeit in weiter Ferne sind.
Landwirtschaft braucht Boden und ein Gesicht vor Ort. Wir brauchen dringend ein Agrarstrukturgesetz, um den Ausverkauf im ländlichen Raums zu stoppen. Dabei orientieren wir uns an dem Leitgedanken, dass der Boden in den Besitz derjenigen gehört, die an seinem Ort regional verankert sind und die einen persönlichen Bezug zu diesem Boden haben. Wir fokussieren im ersten Schritt auf eine Landesregelung zu den Verkäufen von Anteilen an Unternehmen, den sogenannten Share-Deals, die zur Zeit noch nicht rechtlich geregelt sind und deren Regulierung von allen gewollt ist. Auf Bundesebene setzen wir uns weiterhin für eine Reform der Grunderwerbssteuer ein, sodass Anteilskäufe stärker besteuert werden. Auch die Gesetze zum Grundstückverkehr und Landpachtverkehr sollen reformiert werden, sodass marktbeherrschende Stellungen verhindert und Weiterentwicklung der bestehenden Betriebe sowie Neugründungen ermöglicht werden. Die regionale Wertschöpfung soll gewährleistet werden. Grundlage der Überarbeitung sollen der im November 2020 eingebrachte Entwurf zu einem Agrarstrukturgesetz und die Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens und ein Dialog mit den Akteuren sein. Die Doppelbesteuerung ist ein klarer Wettbewerbsnachteil und widerspricht der Idee des Vorkaufsrechts und ist daher abzuschaffen.
Die Flächen der BVVG sollten vom Bund den Ländern übertragen werden.
Unternehmensverflechtungen von Agrarholdings und Kapitalinvestoren müssen bei Agrarzahlungen verpflichtend transparent gemacht werden.
Nach der erfolglosen Ankündigung der Regierungskoalition, ein Agrarstrukturgesetz zu er- arbeiten, hat die AfD-Fraktion durch ihren Antrag im Landtag den Druck erhöht, damit ein solches Gesetz vorgelegt wird. Dieses Regierungsvorhaben wurde zum Ende der Legislatur zögerlich und wenig strukturiert vorgestellt, um nach massiver Kritik schnell und vollumfänglich zu scheitern. Die AfD in Sachsen-Anhalt stellt zwei grundlegende Forderungen, die das Agrarstrukturgesetz gewährleisten muss:
- Der Boden unseres Landes muss zuerst der Landwirtschaft für die Produktion von Nahrungsmitteln erhalten bleiben.
- Dies Bewirtschaftungsaufgabe sollen und müssen Bodeneigentümer übernehmen, die vor Ort im ländlichen Raum leben und gesellschaftlich involviert
Vor allem Share Deals stellen ein Instrument dar, mit dem Produktions- und Unternehmensentscheidungen weg von den Landwirten und hin zu globalen Investoren transferiert wer- den können. Diese für unser Land grundsätzlich negative Entwicklung bedarf umgehend eines durchschlagenden Korrektivs. Dabei muss es das Ziel sein, dass heimische Landwirte bevorzugt Land erwerben können, um die Produktionssicherheit und die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. Instrumente dafür können eine verringerte Grunderwerbssteuer sein und eine strukturierte Begutachtung aller Landverkaufsbewegungen, ab dem ersten Hektar land- bzw. forstwirtschaftlicher Nutzfläche.
In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Kaufpreise verdoppelt und die Pachtpreise stiegen um den Faktor 1,5. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir in 10 Jahren nicht mehr von „unserer Landwirtschaft“ sprechen können. Deshalb sagt DIE LINKE ganz klar: Boden darf keine Ware sein, denn er ist eine natürliche Lebensgrundlage. Der Spekulation und dem Ausverkauf von Ackerland an Investoren muss Einhalt geboten werden.
Deshalb sind die Regelungen zum Grundstückverkehr zu überarbeiten. Wir setzen uns für einen Preisdeckel, ein Vorkaufsrecht für echte Landwirt*innen aus der Region und mehr Land in öffentlicher Hand ein. Um eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden zu verhindern bzw. erhebliche Gefahren für die Agrarstruktur abzuwehren, sollte der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen den durchschnittlichen Verkehrswert nicht mehr als 10 Prozent übersteigen. Bei den sogenannten Share Deals sollte die Anteilshöhe, ab der die Genehmigungspflicht eintritt, auf 25% festgesetzt werden. Insgesamt sind die Regelungen zu den Share Deals zu überarbeiten, dazu gehört auch die Frage der Besteuerung, da es sich hier um indirekten Bodenerwerb handelt.
Gleichzeitig sehen wir als ergänzenden Schritt zur Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Landgesellschaft die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung zu überarbeiten. In der gegenwärtigen Form ist sie nicht sinnvoll.
Wir Freie Demokraten wollen eine vielfältige Eigentümerstruktur an landwirtschaftlichen Flächen im Land stärken. Boden ist ein begrenztes Gut und nicht vermehrbar. Weil der Bo- den das wichtigste Produktionsmittel der Landwirtschaft ist, darf man ihn nicht Spekulationsobjekt werden lassen. Wir plädieren dafür, Bodenverkauf an Nichtlandwirte (Investoren, Kirche, Staat, Umweltverbände) einzuschränken. Wettbewerb unter Landwirten ist aber zuzulassen. Für die Kaufchance dürfen weder Betriebsgröße noch Wirtschaftsform entscheidend sein. Bei Versagen eines Flächenkaufs nach Grundstücksverkehrsgesetz ist die Praxis der doppelten Erhebung der Grunderwerbssteuer abzuschaffen.
Die derzeitigen Regelungen zum Grundstücksverkehr leisten aus unserer Sicht den zukünftigen Herausforderungen nicht in ausreichendem Maße Genüge. Unser Grund und Boden ist kein Objekt für Spekulanten. Auch wenn dies heute noch ein überschaubares Problem darstellt, so sehen wir die Gefahr, dass dies außer Kontrolle gerät. Wir halten daher eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen für angebracht. Darüber hinaus halten wir eine Gleichstellung von allen faktischen Grundstückgeschäften (z.B. Share Deals) in Bezug auf die Grunderwerbsteuer ebenso für nötig wie die Abschaffung der genannten Doppelbesteuerung bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes. In dem notwendigen politischen Diskussionsprozess wollen wir in den regelmäßigen Austausch mit den Beteiligten treten.
Wahlprüfstein Nr. 3
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Rahmenbedingungen für tierhaltende Betriebe so zu gestalten, dass die Tierbestände in Sachsen-Anhalt nicht noch weiter abnehmen Wie kann die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt stärker gefördert werden?
Wir wollen in moderne tierschutzgerechte und emissionsarme Tierhaltungssysteme investieren. Für den Schutz und die Gesundheit unserer landwirtschaftlichen Nutztiere die Haltungsbedingungen in den Ställen so ausgestalten, das dort am Tierwohl orientiertes artgerechtes Verhalten ausgelebt werden kann. Durch die Einführung des Tierwohlkennzeichens unterstützen wir die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher und sensibilisieren diese für tierwohlorientierte Haltungsweisen.
Wir werden uns für eine eigene, unabhängige und zweckgebundene Finanzierungsquelle für die Tierwohlstandard auf Bundesebene einsetzen. Damit soll gleichzeitig und nach Möglichkeit für alle Nutztierarten der Aufbau regionaler Schlachthofstrukturen unterstützt werden, um die Dauer der Tiertransporte zu verkürzen.
Die Nutztierhaltung ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Auch wenn Sachsen-Anhalt derzeit eines der viehärmsten Flächenländer ist, kommt es auf der Basis von „Altanlagen“ aus Zeiten der DDR zu regionalen Hotspots, an denen die Tierhaltung industrielle Ausmaße angenommen hat. Die Akzeptanz dieser Anlagen bei der Bevölkerung ist gering. Die finanziellen Erträge bleiben oft nicht im Dorf, sondern werden andernorts versteuert. Bei der Umgestaltung zu einer tiergerechteren und umweltfreundlicheren Produktion gilt es verschiedene Aspekte zu beachten. Die Tierhaltung soll flächenbezogen die Chance auf einen Umbau zu mehr Tierwohl erhalten. Dabei muss der Ausgleich der Interessen zwischen Emissionsminderung und Tierwohl zielführend geschaffen werden. Investitionen in mehr Tierwohl werden wir fördern. Hierzu sind die bestehenden Förderprogramme weiterzuentwickeln. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Verbraucher*innen über die Herkunft und das Tierwohl bei der Aufzucht aufgeklärt werden, um eine höhere Akzeptanz für moderate Preisanstiege zu erzielen. Wir unterstützen die Vorschläge der Borchert-Kommission und setzen uns für einen Masterplan ein, der die Umsetzung in Sachsen-Anhalt unterstützt.
Sachsen-Anhalt liegt im Viehbesatz ungefähr bei der Hälfte des bundesdeutschen Durchschnitts. Wir wollen in unserem Bundesland keine weitere Reduzierung.
In der Tierhaltung muss das Tierwohl erhöht und ein ausreichendes Einkommen der tierhaltenden Betriebe gesichert werden. Für mehr Tierwohl brauchen wir einen grundlegenden Umbau in der Tierhaltung. Dazu sind mehr Platz im Stall, Einstreu, und Auslauf erforderlich und das Abschneiden von Körperteilen soll beendet werden. Bei Stallum- und Neubauten soll grundsätzlich Außenklimakontakt für die Tiere ermöglicht werden. Die Fütterung muss tiergerecht sein und die Tiergesundheit sicherstellen. Wir fordern eine konsequente weitere Antibiotika-Reduzierung in allen Tierhaltungsbereichen. Für dies alles setzen wir uns auf Bundesebene ein. Eine mengenbezogene Tierwohlabgabe kann ein Baustein zur Finanzierung des Umbaus sein. Der Mehraufwand der Landwirtinnen und Landwirte muss honoriert werden durch finanzielle Förderung und die Erzielung von Mehrerlösen. Wir wollen dies durch eine Neuausrichtung der GAP sowie eine konsequente Transparenz und Kennzeichnung der Haltungsformen erreichen.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die angegebene Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht beim Einkauf umgesetzt wird. Eine Erhöhung der Wertschätzung von Lebensmittel soll über eine bessere Kommunikation erreicht werden. Auch eine klare und verbindliche Kennzeichnung (vgl. Eierkennzeichnung) und direktere Vermarktungswege tragen dazu bei.
Besonders im Milchmarkt ist ein Milchmarktkriseninstrument auf EU-Ebene überfällig, um Preise stabilisieren indem Überschüsse in Krisenzeiten zeitlich befristet reduziert werden.
Eine Strategie zur Nutztierhaltung – mit klarer Zielsetzung und dem Aufbau stabiler Tier- bestände – ist bei der Landesregierung nicht erkennbar. Die Anzahl der Tiere aller relevanten Nutztierarten nimmt kontinuierlich ab, während die Haltungsauflagen beständig forciert werden und die Verwendung des negativ konnotierten Begriffes der „Massentierhaltung“ – ohne ihn definiert zu haben – ein konstant negatives Image erzeugt. Wie die Anfragen der AfD-Fraktion klar herausgearbeitet haben, geht ein erhöhtes Risiko in Form von Tierschutzverstößen eben nicht von großen Tierbeständen, sondern von Klein- und Hobbyhaltungen aus.
Obwohl zwischen den Landesanstalten und den Hochschulen Forschungskooperationen be- stehen, ist kein strategisches Ziel des Landes in Bezug auf die praktische Umsetzung von Verbesserungen der Haltungsverfahren oder im Hinblick auf Anpassung der Zuchtziele zu erkennen. Alle Anfragen der AfD-Fraktionen zu diesen Themen offenbarten wenig Interesse und Ehrgeiz des zuständigen Ministeriums (MULE) klare Entscheidungen zu treffen, mit welchen Rassen und Linien der einzelnen Nutztierarten zukünftig auf die entsprechenden Klimaveränderungen reagiert werden soll. Soll die Leistungssteigerung des Einzeltieres weiter forciert werden, um den Abbau der Tierbestände zu kompensieren? Oder sollen dies gar Exporte aus Drittländern mit geringeren Tierschutz- und Umweltstandards kompensieren? Das Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen-Anhalt gibt hierzu keine Antworten. Es offenbarte vor dem Eintritt in die Workshop-Phase, die in der Corona-Pandemie unterging., eklatante Wissenslücken zum deutschen Forschungsstand im Hinblick auf eine umweltgerechte Nutztierhaltung. Dieses Debakel setzt sich im Projekt „Stall der Zukunft“, Neubau des Milchvieh- und Schweinemastbereiches der LVA Iden fort. Welche Glaubwürdigkeit besitzt ein Landwirtschaftsministerium, das von den Nutztierhaltern Investitionen in neue tier- gerechte Haltungsverfahren erwartet und selbst nicht in der Lage ist, einen Schweinestall zu bauen, der Auslauf und Außenklimabereiche für die Tiere bietet und dabei den Emissionsanforderungen entspricht, die sich durch ein benachbartes FFH-Gebiet ergeben?
Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu Tierschutzskandalen bei Tierhaltung und Schlachtung, die deutschlandweit ein negatives Image für die Landwirtschaft des Landes schufen. Bezeichnend ist dabei das wenig überzeugende Agieren des Landestierschutzbeauftragten, der große Ankündigungen trifft, um Langzeittiertransporte zu unterbinden und tatsächlich über keinerlei Fakten und Kenntnisse verfügt, um überhaupt Aussagen zu treffen, wie viele Tiertransporte durch Sachsen-Anhalt rollen. Dieses Defizit konnte (oder wollte?) der AfD weder das zuständige MULE noch der Bundestag noch die EU beantworten!
Es ergibt sich zwangsläufig die Schlussfolgerung, dass die Nutztierhaltung in Sachsen-An- halt keine Lobby unter der Regierungskoalition besitzt. Das Paradebeispiel ist die im Land praktizierte „Wolfspolitik“. Seit den ersten, vom Wolf verursachten Schäden bis jetzt kostete der nach wie vor erfolgreich reproduzierende und anwachsende Bestand der Wölfe das Land Sachsen-Anhalt drei Mio. EUR! Dazu kommt eine weitere Million seit Bestehen des Wolfskompetenzzentrums. Dessen Hauptaufgabe besteht darin, den Tierhalten möglichst viele Maßregeln aufzuerlegen, die es einzuhalten gilt, um später überhaupt und eingeschränkt Entschädigungszahlungen zu erhalten. Letztlich wird das Problem „Wolf“ nicht angegangen. Rechtliche Lösungen – in den EU-Vorschriften, die bisher allerdings nur als Schutzschild dienen – zu einem besseren Weidetierschutz gibt es bereits, diese möchte in Sachsen-Anhalt allerdings niemand anwenden. Die AfD hat diese bereits dreimal dem Parlament vorgeschlagen und für eine Entnahme von Problemwölfen und einer Regulierung des Bestandes im möglichen Rechtsrahmen votiert. Alle anderen Parteien haben diese Vorschläge bisher immer abgelehnt!
Investitionen in neue Stallbauhüllen und Haltungsverfahren, die sowohl den sich ändernden klimatischen Bedingungen, der Emissionsvermeidung als auch der Möglichkeit der uneingeschränkten Ausführung des Normalverhaltens der Nutztiere entsprechend sind kostenintensiv und erfordern mehr Platz für das Einzeltier. Diese Entscheidungen sind letztendlich unter der Maßgabe zu treffen, dass sich die Investitionskosten je Tierplatz dann auch amortisieren lassen. D.h. es müssen klare politische Regelungen getroffen werden, die Produktionssicherheit für mehrere Jahrzehnte gewährleisten. Immer neue politische Umbauforderungen sind realitätsfern und sind seitens der Betriebe nicht umsetzbar.
DIE LINKE fordert einen gesetzlichen Rahmen, der eine gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung ermöglicht. Er muss sowohl das Wohl der Tiere sichern, aber auch das Wohl der Menschen, die sie betreuen. Zuerst müssen Tierverstümmelungen und Qualzuchten beendet sowie der Antibiotikaeinsatz weiter reduziert werden. Stattdessen setzen wir in der Tierhaltung auf robuste Mehrnutzungsrassen und tiergerechte Haltungsformen ohne Käfigsysteme, Kastenstände oder Vollspaltenbuchten. Vor allem aber braucht es einen sozial verträglichen Umbau zu einer flächengebundenen Tierhaltung, die ausreichend Fläche für die Futtererzeugung und die Gülleausbringung berücksichtigt. Ein Punkt, der sowohl die tierhaltenden Betriebe als auch die Tiere selbst betrifft, ist eine notwendige gesetzliche Regelung beim präventiven Brandschutz an Tierhaltungsanlagen.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine artgerechte Tierhaltung und Tierernährung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Wünschenswerte Verbesserungen bei der Nutztierhaltung wollen wir durch eine gezielte Agrarinvestitionsförderung erreichen. Starre ordnungsrechtliche Vorgaben oder zu ehrgeizige Tierwohl-Zertifizierungen überfordern hingegen vor allem kleine Landwirtschaftsbetriebe und beschleunigen so- mit den Strukturwandel. Die Freien Demokraten wollen eine „echte Umsetzungsstrategie der bereits bestehenden Konzepte zur Verbesserung der Tierhaltung“. Dafür bräuchten die Landwirte verlässliche Rahmenbedingungen, denn „Landwirte können derzeit ihre Ställe leider nicht einfach genug umbauen, Bürokratie und überzogene Umweltauflagen hindern sie daran“. Lösbar wäre dies mit einem Vorrang von Tierwohl im Baurecht, damit Ställe auch schnell artgerecht umgebaut werden können. Zudem bedarf es für ei- ne bessere Tierhaltung und einen fairen Wettbewerb ein EU-weit verbindliches Tierwohllabel, das Verbrauchern die Haltungsformen transparent aufzeigt.
Wir FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt stehen für eine Weiterentwicklung ohne Strukturbrüche. Insbesondere die ständige Verschärfung der Halte- und Rahmenbedingungen stellen eine Belastung für tierhaltende Betriebe in Sachsen-Anhalt dar. Gesetzliche Regelungen sind so zu gestalten, dass die Betriebe langfristige Planungssicherheit und Perspektiven haben.
Wir FREIEN WÄHLER stehen für unternehmerische Freiheit. Die Verantwortung der Unternehmen in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht steht dabei im Vordergrund. Staatliche Regelungen dürfen keineswegs dazu führen, dass Kreativität und Engagement der tierhaltenden landwirtschaftlichen Unternehmen unterdrückt werden.
Als FREIE WÄHLER Sachsen-Anhalt sprechen wir uns daher u. a. für klare und nachhaltige baurechtliche Regelungen sowie eine Entschärfung der Düngeverordnung aus. Grundlage müssen fundierte Daten und eine entsprechende wissenschaftliche Betrachtung sein.
Wahlprüfstein Nr. 4
Wie soll die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik zukünftig gestaltet und in Sachsen- Anhalt umgesetzt werden? Welche Programme sollen in der 2. Säule in Sachsen-Anhalt angeboten werden? Wie stehen Sie zur Umschichtung von der 1. in die 2. Säule?
Im Rahmen der künftigen Ausrichtung der GAP der EU werden wir uns für den Erhalt einer stabilen Agrarstruktur. Wirtschaftliche Teilhabe und Einkommenssicherung sowie die nachhaltige Sicherung unserer Ernährung mit gesunden Lebensmitteln sind uns wichtig. Entscheidend sind die Trilogverhandlungen. Unsere Agrarministerkonferenz hat sich darauf geeinigt, dass der Anteil der 1. Säule für Eco-Schemes auf 25% festgelegt werden soll. Wir wollen so viel an bereits geleisteten Maßnahmen darin einbinden. In der zweiten Säule wollen wir mit dem Berufsstand die richtigen Förderfähigen Programme installieren. Die aufgelegten Programme müssen so ausgestattet werden das sie finanziell interessant sind. Z.B. Blühstreifen. Agroforstsysteme.
Die im Green Deal formulierten Vorschläge sind sinnvoll. Diesen Weg sollten wir weiter gehen. Neben Klima- und Umweltschutzaspekten setzen wir uns auch für Vorschriften zu guten Arbeits- und Sozialstandards innerhalb der GAP ein. Die sogenannte grüne Architektur des GAP, also der Klima- und Umweltschutz, ist uns wichtig. Wir werden daher die Agrarförderung so ausrichten, dass eine umweltschonende Landwirtschaft im Wettbewerb mithalten kann. Generell ist es anzustreben, dass der Verwaltungsaufwand minimiert wird.
Wir sind für die Stärkung der 2. Säule, und zwar mit den von der Kommission gesetzten Prioritäten:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimaschutz
- Ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Die Nebenerwerbslandwirtschaft ist für uns ein Bestandteil der ausgewogenen räumlichen Entwicklung und darf nicht diskriminiert werden.
- Wir bleiben in Europa und in Sachsen-Anhalt beim Nein zu gentechnisch veränderten Pflanzenzüchtungen
Wir wollen, dass die EU-Agrargelder viel stärker als heute an die Erbringung von ökologischen Leistungen für Umwelt, Klima und Artenvielfalt gebunden werden. Denn Umweltmaßnahmen tragen zur Wasserverfügbarkeit und zu intakten Ökosystemen bei, die Fundamente einer widerstandsfähigen Landwirtschaft sind. Gemeinwohlleistungen müssen sich für die Betriebe finanziell lohnen. Umweltleistungen und Tierschutzleistungen müssen so gefördert werden, dass sie über den Ausgleich der Aufwendungen hinaus wirtschaftlich attraktiv werden. Wir streben eine Richtung an, in der es zur Ökologisierung in der gesamten der Fläche kommt, um die ökonomische Basis der Betriebe zu sichern.
Zentral ist für uns, dass die Summe aus Öko-Regelungen (Eco-Schemes) und Umschichtungen möglichst hoch ist, um die gesellschaftlichen Anforderungen gut erfüllen zu können. Wir schlagen vor, dass mindestens 30% für Öko-Regelungen und 15% Umschichtung zielführend sein könnten. Mit der Umschichtung sollen insbesondere regional angepasste Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen gefördert werden.
Es wird gerade um den Nationalen Strategieplan zur GAP gerungen, sodass eine Zuordnung zur 1. Säule und zur 2. Säule nicht trennscharf vorgenommen werden kann und soll. Besonders wichtig ist für uns, dass folgende Maßnahmen gefördert werden: Weidehaltung, vielfältige Agro-Forstsysteme, Schlagteilung mit Saumstrukturen zur kleinteiligeren Grünland- und Ackerbewirtschaftung, Verzicht auf Herbizide und Insektizide, Blühstreifen und-flächen, vielfältige Kulturen im Ackerbau. Wir meinen, dass der Ökolandbau nach wie vor aus der 2. Säule finanziert werden sollte.
Die Förderung der Landwirtschaft durch die EU ist langfristig abzuschaffen. Diese Förderung verzerrt den Markt, da auch innerhalb der EU und in den einzelnen Mitgliedsländern diverse Produktionsvoraussetzungen und unterschiedliche Maßstäbe für den Kontrollvollzug gelten. Das betrifft zum Beispiel den Mindestlohn und Pflanzenschutzmittelzulassungen, Qualitätsmanagementsysteme (hier ist das deutsche IQS immer noch weltführend), Umsetzung von Umweltstandards. Hingewiesen sei auf unseren Nachbarn Österreich. Hier kümmern sich drei Bundesministerien um den Schutz und die Förderung regionaler Produktions- und Vermarktungsstrukturen, in der Auseinandersetzung mit EU-Gesetzen.
Historisch steht die Flächenprämie für ein garantiertes Einkommen der Landwirte und so- mit zur Sicherung der Lebensmittelproduktion. Beides wird durch die Umverteilung und die falsche politische Gewichtung in der EU, im Bund und auch in Sachsen-Anhalt, gefährdet. Grundsätzlich sollte den Zugang zur Zweiten Säule der EU-Förderung vordringlich Landwirtschaftlichen Unternehmen angeboten werden. Diese wissen viel besser als die organisierten Umweltlobbyisten, wie der BUND, der in Sachsen-Anhalt millionenschwere Fördergel- der zur Umgestaltung von Flächen erhält, wie das Land mit seinen Herausforderungen zu
„hegen und zu pflegen“ ist. Die AfD wird sich daher dafür einsetzten, dass die EU-Mittel auch dort hingelangen, wo sie effektiv von Landwirten eingesetzt werden. Welches Programm dann konkret dahinter steht, muss nach Amtsantritt mit den Vertretern der Land- wirte erarbeitet werden, denn das Gängeln mit frustrierenden Programmen, die nach Förderzielen und Geldstrom entwickelt werden, ausufernde Verwaltungsvorschriften nach sich ziehen und daher bei der praktischen Umsetzung versagen, muss ein Ende haben.
Wir haben es in der Landwirtschaft nicht nur mit einer Klimakrise und einer ökologischen Krise zu tun, sondern auch mit einer sozialen Krise! Viele Betriebe, die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, stehen mit dem Rücken an der Wand. Die eigentlichen Profiteure der aktuellen Agrarförderung sitzen eher in den Konzernzentralen von Tönnies, Aldi und Co. – oder in den Büros der Bodenspekulanten und Investoren.
In die kommenden Förderperiode muss zwingend der Einstieg in eine am Gemeinwohl orientierten Agrarpolitik geschafft werden. Die konzernfreundliche EU-Agrarpolitik hat für eine ganze Branche über Jahrzehnte hinweg falsche Förderanreize gesetzt und die Landwirtschaft europaweit in eine ökonomische und ökologische Sackgasse geführt. Die strukturellen Probleme können auch nicht allein durch die Förderpolitik gelöst werden. Es müssen dringend die Ursachen, z. B. die Marktübermacht von Konzernen in einem globalisierten Markt angegangen werden. Ab dem ersten Euro müssen EU-Agrarsubventionen an ökologische und soziale Leistungen gebunden werden. Landwirtschaftsfremde Investorennetzwerke dürfen nicht auch noch länger auf Kosten der ortsansässigen, nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft gefördert werden.
DIE LINKE plädiert dafür, bei der Umsetzung auf Landesebene die bisher vorhandenen Förderprogramme stärker zu bündeln und die entsprechenden Richtlinien weiter zu fassen, damit mehr Akteur*innen standortangepasst profitieren können. Dazu gehören zwingend Programme zur Klimafolgenanpassung.
Wir Freie Demokraten wollen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) marktwirtschaftlich modernisieren. Die Vorgaben der Europäischen Union sollen entbürokratisiert und größere Spielräume für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, ohne neue Wettbewerbsverzerrungen auszulösen. Zusätzlich zur infrastrukturellen Förderung ländlicher Räume wollen wir die landwirtschaftlichen Betriebe dabei unterstützen, schrittweise unabhängig von Fördermitteln zu werden. Ziel unserer Agrarpolitik ist es, ihnen Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg, digitalen Fortschritt und eine eigenverantwortliche Risikovorsorge gegen zunehmende Witterungsrisiken zu ermöglichen. Daher setzen wir uns für Bürokratieabbau, Markttransparenz, fairen Wettbewerb und marktwirtschaftliche Lieferbeziehungen mit klaren Rahmenbedingungen ein. Zudem muss die Agrarpolitik Vertrauen in die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Landwirtinnen und Landwirte setzen. Im steten Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben müssen da- bei auch die Agrarsubventionen sukzessive abgebaut werden, um die Unabhängigkeit europäischer Landwirtinnen und Landwirte langfristig tatsächlich zu erreichen.
Wir Freie Demokraten wollen praktikable, effektive und unbürokratische Agrarumweltmaßnahmen zusammen mit den Landwirten entwickeln. Maßnahmen, die nicht akzeptiert werden, sind zu überarbeiten. Dies gilt auf Landesebene ebenso wie im Rahmen der Arbeit des Landes im Bundesrat und in den Gremien der Europäischen Union. Es ist dringend nötig, die Förderprogramme für den Ländlichen Raum so umzugestalten, dass sie ihr Ziel wirklich erreichen. Ländliche Regionen sollen auf dem Weg zu einer eigen- ständigen Entwicklung effektiv unterstützt werden. Dem stehen komplizierte Antragsverfahren und schleppende Bewilligungsprozesse derzeit im Weg. Förderprogramme sind zu vereinfachen, zu beschleunigen und zielgerichtet zu entwickeln.
Wir FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt sprechen uns für ein zukunftsfestes EU-Agrarbudget und damit für eine starke GAP aus. Die Grundstruktur der ersten und zweiten Säule ist zu erhalten. Die derzeit geplante, erhöhte Umschichtung von der 1. zur 2. Säule sehen wir durchaus kritisch und sollte sich auf ein Minimum beschränken.
Die Mittel aus der zweiten Säule sollen der Entwicklung der ländlichen Räume in einem landwirtschaftlichen Zusammenhang dienen. Diesen Zweck erfüllen Agrarumweltprogramme, indem sie den Betrieben finanzielle Nachteile von ökologisch wertvollen Maßnahmen ausgleichen. Diesen
Zweck erfüllen auch Regionalvermarktungsprogramme, indem sie mittelständische Gründungen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte fördern. Dies sind aus unserer Sicht die wesentlichen Aspekte der zweiten Säule und hierauf sollte man sich auch im Wesentlichen konzentrieren. Dabei setzen wir auf freiwillige Angebote und nicht auf Zwangsmaßnahmen.
Die bürokratischen Regelungen sind dabei kontinuierlich zu überprüfen. Eine exorbitante Ausweitung der Kontrolltätigkeiten lehnen wir ab.
Wahlprüfstein Nr. 5
Die land- und forstwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung in Sachsen-Anhalt zu sichern und auszubauen ist unerlässlich, um auch zukünftig heimische Landwirtschaft zu haben. Welche Aussagen treffen Sie zur land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sowie der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen? An welchen Stellen wollen Sie strukturell unterstützen?
Wir werden die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in den sogenannten „Grünen Berufen“ unterstützen, indem der Weg in die Selbständigkeit adäquaten begleitet wird. Ein dualer Studiengang „Landwirtschaft“ in Kooperation der Hochschule Anhalt Bernburg und der Martin- Luther-Universität Halle sowie durch zusammen mit den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die LLG ist für uns die Institution für Weiterbildung, Fortbildung und Beratung die personell unterstützt werden muss. Vernetzung mit der Hochschule Anhalt und Martin Luther Universität in der Spitzenforschung anwendungsorientiert besser vernetzen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, die land- und forstwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung mit guten Strukturen zu unterstützen.
Die Beratung der Landwirtschaft erfolgt zum einen in Form der betriebsindividuellen Beratung durch private Berater und Beratungsunternehmen. Zum Zweiten bietet unsere Landesanstalt einen breiten Strauß von praxisrelevanten Informationen für die Landwirte. Wir stehen dafür diese Angebote zu erhalten und weiter zu verbessern.
Der Neubau des Tierwohlkompetenzzentrums in Iden mit modernen Ställen zur Rinder- und Schweinehaltung bietet die Chance, bei der Ausbildung der künftigen Landwirte den Aspekt des Tierwohls stärker zu verankern.
Eine große Herausforderung ist der Waldumbau. Hierfür benötigen wir auch zukünftig gutes und qualifiziertes Personal, daher ist es wichtig, dass die Ausbildung am Standort Magdeburgerforth erhalten bleibt.
In dieser Legislatur ist die Fachschule in Haldensleben personell gestärkt und die Fachschule für Ökolandbau eingerichtet worden. In der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung in Iden sind umfangreiche Baumaßnahmen bei der Schweine- und Rinderhaltung geplant, um die Weiterentwicklung zu einen Kompetenzzentrum für eine art- und umweltgerechte Tierhaltung voranzubringen, sodass in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte verschiedene Haltungsformen unterrichtet werden können. Mit den Partnerbundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass Lehrlinge aus diesen Bundesländern weiterhin nach Iden kommen können. Wir wollen, dass die genannten Wege der Aus- und Weiterbildung konsequent weitergegangen und personell abgesichert werden.
Darüber hinaus schlagen wir vor, dass der Ausbildungsgang Landwirt/in Fachrichtung Ökolandbau an Berufsbildenden Schulen angeboten wird.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sichert die sozioökonomische Beratung und die Pflanzenschutzberatung ab. Weitere Beratungen zu den verschiedensten Bereichen wie Düngung, wolfssichere Zäune, Tierwohl oder zum Ökolandbau werden von Externen angeboten und durch Beratungsförderprogramme finanziell unterstützt. Wir stehen für die Fortführung der gegenwärtigen Strukturen und wollen diese gemeinsam mit dem Berufsstand weiterentwickeln.
Um die Zukunftsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sicherzustellen, braucht qualifizierter Nachwuchs auch eine ökonomische Perspektive. Für Existenzgründungen wollen wir die Förderung von Junglandwirt*innen in Sachsen-Anhalt weiterführen. Sachsen-Anhalt ist hier durch unser Engagement in der laufenden Legislatur zum Vorreiter geworden. Wir wollen die Förderung auf Quereinsteiger*innen und Nebenerwerbslandwirt*innen erweitern.
Bildung beginnt bereits im Kindergarten, wird in der Grundschule professionalisiert und in den weiterführenden Schulen vertieft. Die AfD-Fraktion hat in der vergangenen Legislatur immer wieder versucht, Bildungsinhalte, aus dem Bereich der Landwirtschaft, in die Schulen einzubringen. Daran halten wir fest. Dazu wollen wir auch die außerschulischen Lehrorte wie die Schulland- und Waldheime dauerhaft fördern. Wir setzen uns für die Duale Ausbildung ein und unterstützen die Schulen in der frühen Praxisorientierung der Schüler, damit diese an die zukünftigen Berufe herangeführt werden können. Die Landwirte, als verlässliche Partner vor Ort, sollen unterstützt werden, um in den Bildungseinrichtungen zur Berufsorientierung für Grüne Berufe werben zu können. Inwieweit separate Ökoschulen ihren Bildungsauftrag umsetzen können und ihre gesellschaftliche Relevanz haben, soll in der kommenden Wahlperiode kritisch geprüft und hinterfragt werden.
In den ländlichen Regionen wandern immer noch vor allem junge Frauen oft unfreiwillig in die städtischen Siedlungsräume ab. Defizite bei der öffentlichen Daseinsvorsorge (z.B. Mobilität, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Kultur) und fehlende Einkommens- und Ausbildungsperspektiven gelten als häufige Motivation abzuwandern. Diese selektive Abwanderung von Frauen gehört zu den Schlüsselfaktoren, die über die Zukunftsfähigkeit der Dörfer und kleinen Städte und ihre Attraktivität entscheiden. Durch leichteren und geförderten Zugang zu alternativen, regional verankerten Strukturen in der Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln muss die Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe gestärkt werden. Überzogene Standards und bürokratische Hürden sind abzubauen. Ein positives Bild der Berufe sollte verstärkt frühzeitig in den Schulen und in der Berufsberatung vermittelt werden. Dabei unterstützen wir die Landwirt*innen.
Um die Landwirtschaft attraktiv und damit überlebensfähig zu entwickeln, spielen verbesserte Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung und auch für Höherqualifizierung der Landwirt*innen eine wichtige Rolle. Die Angebote sollten vor allem auch auf die Bedürfnisse von Frauen zugeschnitten sein und Perspektiven bieten, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen können. Auch Quereinsteiger*innen soll der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden. Dies setzt auch die Unterstützung für die Ausbildungszentren und -betriebe voraus. Hier sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf.
In Sachsen-Anhalt haben wir beste Voraussetzungen für eine fundierte land- und forstwirtschaftliche Ausbildung mit allen Berufsabschlüssen bis zur Promotion. Diese gilt es zu erhalten und innovativ zu entwickeln. Doch auch die individuelle berufliche Weiterbildung, diverse Sachkundenachweise und landwirtschaftliche Beratung sind für die wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe von höchster Bedeutung. Besonders für die praxisbezogenen Fernstudiengänge der akademischen Weiterbildung am Standort Bernburg, müssen auch zukünftig die Kapazitäten für die berufliche Fort- und Weiterbildung bereitstehen. Das überbetriebliche Ausbildungszentrum in Iden sollte bei Anpassungen an innovative Lernkonzepte und moderner Ausbildung unterstützt werden.
Die land- und forstwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung sehen wir als essenzielles Instrument, die Arbeit der Betriebe auch zukünftig sicherzustellen. Nur so ist es möglich, qualifiziertes Personal und Betriebsleiter auszubilden, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Wir wollen die Aus-, Fort- und Weiterbildung stärken und unterstützen die Forschung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.
Die landwirtschaftliche Beratung soll in Sachsen-Anhalt auch weiter privatrechtlich organisiert bleiben. Eine Ausweitung der staatlich geförderten Beratung erachten wir derzeit als nicht notwendig.
Wahlprüfstein Nr. 6
Wie sollen die regionale Produktion und Vermarktung unserer landwirtschaftlichen Produkte ausgebaut und gestärkt werden? Wie wollen Sie Vermarktungsstrukturen stärken? Wie stehen Sie zu Importstandards landwirtschaftlicher Produkte und einer transparenten Deklaration?
Unsere AMG soll als starker Partner in der Vermarktung unserer Produkte gestärkt werden. Investitionen in Wertschöpfungsketten fördern. Importe müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Es muss klar rausgestellt werden unter welchen Bedingungen die Importe hergestellt wurden. Unser Qualitätssiegel QS muss sichtbar werden als unser Produktionssiegel Made in Deutschland.
Wir setzen auf regionale Wertschöpfungsketten, eine bessere Vernetzung von Land- und Ernährungswirtschaft und eine intensivere Regional- und Direktvermarktung. Dafür muss die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt deutlich gestärkt und solide finanziert werden.
Der Import von Agrarprodukten muss reguliert werden. Wir werden uns für die Einhaltung starker Nachhaltigkeitskriterien bei Produkten wie Soja, Palmöl oder Holz einsetzen.
Dies muss auch bei zukünftigen Handelsabkommen eine Rolle spielen, so dass wir in den Drittländern den Natur- und Arbeitsschutz schrittweise erhöhen. Wir brauchen zum Beispiel beim EU-Mercosur-Handelsabkommen gleichberechtigte rechtsverbindliche Festlegungen für den Schutz der Biodiversität und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens.
Die Agrarwende muss Hand in Hand mit der Ernährungwende gehen. Auf der Seite von Absatz und Verbrauch sollen die Verbraucher*innen zu Verbündeten für die Landwirtschaft werden.
Regional, saisonal und bio ist ein Trend, den wir mit Direktvermarktung und Regionalvermarktung zur Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe unterstützen wollen. Wertschöpfung soll vor Ort passieren. Wir wollen mehr Regional- und Bioware in öffentlichen Kantinen etablieren.
Die öffentliche Hand hat eine Vorbildwirkung und durch ihre Größe Einfluss auf die Nachfrage und kann zum Absatzmotor werden. Wir wollen für alle Kinder und Jugendlichen gesundes, regionales Essen in Kitas, Horten und Schulen anbieten. Wir wollen Direktvermarkter weiter fördern und dabei behilflich sein, dass sich neue Initiativen der Solidarischen Landwirtschaft gründen.
Die landeseigene Agrarmarketinggesellschaft soll gestärkt werden und den regionalen Verkauf von in Sachsen-Anhalt hergestellten Lebensmitteln vorantreiben.
Zur Umsetzung der Regionalität brauchen wir mehr verarbeitende Betriebe wie z.B. Molkereien, Mostereien oder Schlachtstätten. Dazu wollen wir offensiv Unterstützung bei den bislang schwer umsetzbaren Hygienevorschriften organisieren.
Wie bereits beschrieben ist eine transparente Kennzeichnung zu Herkunft (vgl. Eierkennzeichnung) und Produktionsbedingungen elementar, um faire Preise erzielen zu können. Selbstverständlich gilt das auch für importierte Produkte. In diesem Sinne geht für uns das Mercosur-Freihandelsabkommen in die falsche Richtung, auch wenn nicht mit signifikanten Auswirkungen auf die Rindfleischerzeugung in Sachsen-Anhalt zu rechnen ist.
Die AfD ist sich bewusst, dass die Produktionsstandards in Deutschland die höchsten der gesamten Welt sind. Selbst in Europa gibt es erhebliche Unterschiede in den Produktionsstandards. Das verzerrt den Markt für Lebensmittel immens. Wir wollen uns auf Länder, Bundes und Europaebene dafür einsetzten, dass wenigstens in Europa gleiche Standards herrschen. Länder, ob EU-Mitglied oder nicht, die diese Standards unterschreiten, sollen mit entsprechenden monetären Maßnahmen belegt werden, um diese Vorteile im deutschen Markt zu nivellieren. Die Agrarmarketinggesellschaft (AMG) hat sich in den letzten Jahren unter dem Neuen Geschäftsführer bereits zu wandeln begonnen. Dieser Prozess ist noch längst nicht beendet. Die AMG sehen wir als Schlüsselgesellschaft zwischen Politik, Erzeuger und Verbraucher, um die Ziele einer besseren regionalen Vermarktung einheimischer Produkte zu erreichen. Diese Zusammenarbeit muss weiter mit Geld, Wissen und Unterstützung von allen Gesellschaftern ausgebaut werden. Parallel dazu wollen wir den ländlichen Raum beleben, indem Dorfläden, die auch regionale Produkte im nennenswerten Umfang im Sortiment haben, unterstützt werden. Auch die Politik muss hier Vorbild sein und die eigenen Regeln für die Nutzung von regionalen Lebensmitteln stärker in den Focus des Handelns rücken.
Erfreulicherweise haben sich in einigen Regionen bereits solche Strukturen etabliert. Diese bedürfen aus unserer Sicht stetiger Unterstützung, um sich zu festigen und vor allem die eigenen Netzwerke auszubauen, sodass viele regionale Vermarkter*innen profitieren. Dabei sehen wir vor allem auch die AMG und kommunale Wirtschaftsförderer mit in der Verantwortung.
DIE LINKE steht positiv zu Importstandards für landwirtschaftliche Produkte, wenngleich wir uns der Schwierigkeiten hierfür bewusst sind. Deshalb setzen wir auf Transparenz, insbesondere bei der Deklaration.
Um durch Wertschöpfung der Regionen Sachsen-Anhalts zu stärken und die Lebensmittelversorgung in Krisenzeiten (z.B. Pandemie) besser absichern zu können, wollen wir Freien Demokraten regionale Kreisläufe und regionale Vermarktung fördern. Dazu sind digitale Plattformen aufzubauen und moderne Vertriebswege zu nutzen. Ein europaweites, transparentes Labeln von Produkten erleichtert interessierten Konsumenten ihre Kaufentscheidungen. Für Sachsen-Anhalt wollen wir Freien Demokraten regionale Label, die intensiv beworben werden. Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Imagekampagne für die heimische Landwirtschaft ein, die zeigt, was Sachsen-Anhalts Landwirte für die Gesellschaft leisten.
Um in Zeiten des Klimawandels die Wertschöpfung der Weinanbaugebiete in Sachsen- Anhalt zu erhalten und auszubauen, sie als Tourismusmagnete wirken zu lassen und ihren identitätsstiftenden Wert für die Regionen zu stärken, ist ein Bewässerungssystem zu entwickeln, das ökologisch und ökonomisch nachhaltig ist. Dafür sind geeignete Förderinstrumente zu schaffen.
Wir FREIEN WÄHLER Sachsen-Anhalt halten es für elementar, dass im Sinne der Versorgungssicherheit globale wie regionale Märkte vorhanden sein müssen. Das zunehmende Bestreben der Verbraucher, sich verstärkt über Qualität und Herkunft ihrer Nahrungsmittel zu informieren, bietet hervorragende Möglichkeiten für die hochqualitative Landwirtschaft Sachsen-Anhalts. Neben der Direktvermarktung bieten aussagekräftige Herkunftssiegel eine ausgezeichnete Orientierungshilfe für den Verbraucher. Unerlässlich sind dabei unseres Erachtens klare Vorschriften über Herkunft und Inhalt auch von verarbeiteten Produkten.
Um Marktverzerrungen zu verhindern, ist die Einhaltung gewisser Qualitätsstandards auch bei importierten Produkten ohne Alternative – und zwar nicht nur hinsichtlich der analysierten Inhaltsstoffe, sondern vielmehr auch im gesamten Entstehungsprozess. Nachhaltigkeitsanforderungen genauso wie der Ausschluss von bei uns verbotenen Betriebsmitteln in der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferkette sowie soziale Standards sollten gefordert, wenigstens aber transparent und verständlich deklariert werden.
Hierzu gibt es verschiedene Instrumente. Der Aufbau von regionalen Vermarktungsstrukturen, die freiwillige Bündelung von Betrieben zur Schaffung von Synergien und die Förderung regionaler Märkte gehören ebenso dazu wie die Kennzeichnung der CO2-Bilanz der Lebensmittel, bei der importierte Lebensmittel schon wegen der langen Transportwege deutlich schlechter abschneiden.
Wahlprüfstein Nr. 7
Betriebe in den sogenannten benachteiligen Gebieten wirtschaften unter besonders ungünstigen Standortbedingungen. Wollen Sie Ausgleichszahlungen in diesen Gebieten nach 2021 fortführen? Einschränkungen für die Produktion gelten auch in Natura 2000 Gebieten. Halten Sie dort an der Ausgleichzulage fest und setzen Sie sich dafür ein, dass die Höhe eine tatsächliche Nachteilskompensation erreicht?
Wir halten an der Ausgleichzulage fest um die Produktionsnachteile entsprechend ausgleichen zu können auch in Natura 2000 Gebieten. Nachteile müssen benannt werden und entsprechend ausgeglichen werden.
Als SPD Sachsen-Anhalt stehen wir dafür, dass die Betriebe und alle Beschäftigten in der Landwirtschaft auskömmliche Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeiten vorfinden müssen.
In den sogenannten „roten Gebieten“ wird die wirtschaftliche Tätigkeit eingeschränkt. Daher sollte an den Ausgleichszahlungen nach 2021 festgehalten werden. Dies gilt auch für Natura 2000 Gebiete. Wir begrüßen einen langfristigen Ausgleich von Einschränkungen der Bewirtschaftung.
Die Mittel aus dem ELER für Sachsen-Anhalt werden in den kommenden Jahren weniger. Wir werden uns dabei schmerzhafterweise auf solche Schwerpunktbereiche konzentrieren müssen, die eine gute Lenkungswirkung haben. Die AGZ gehört nicht unbedingt dazu. Dieses hatte die Koalition bereits bei ihrem letzten Haushaltsbeschluss berücksichtigt. Um die Wirtschaftlichkeit in benachteiligten Gebieten dennoch attraktiver zu machen, setzen wir auf die Öko-Regelungen, damit die Betriebe damit richtig Geld verdienen können und es sich finanziell lohnt, wenn eine Gemeinwohlleistung wie z.B. eine Brache mit Selbstbegrünung für die Artenvielfalt erbracht wird.
Ein weiterer Baustein, um die Wirtschaftlichkeit in benachteiligten Gebieten zu erhöhen, ist die Möglichkeit, dort einfacher Photovoltaikanlagen zu betreiben – sei es als reine Freiflächenanlagen-Photovoltaik oder als Agri-Photovoltaik mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die benachteiligten Gebiete Sachsen-Anhalts in die Förderkulisse des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes aufgenommen werden. Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen mit Hecken in die Landschaft integriert werden, damit sie kaum sichtbar sind und das Landschaftsbild nicht negativ beeinträchtigen.
Wegen der positiven Wirkungen durch Bewirtschaftungsvorgaben in den Natura-2000-Gebieten wollen wir an Natura-Ausgleichszahlungen festhalten. Weiterhin fordern wir, dass Ökobetriebe die Ökoprämie für Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten bekommen, das sie mit naturschutzrechtlich begründeten Düngebeschränkungen bewirtschaften. Zur Zeit liegen die Zahlungen mit 130,175 oder 200 Euro pro Hektar unter der Ökoprämie.
Die Mehrzahl unserer schützenswerten Biotope und Schutzgebiete stellen das Ergebnis historischer Entwicklungsprozesse dar, die nur durch den Einsatz von standortangepassten Nutztierrassen entstehen konnten. Diese Tatsache scheint in Sachsen-Anhalt in Vergessenheit geraten zu sein. Die Pflege und Bewirtschaftung von LSG, Natura-2000-Gebieten und Grünem Band kann und muss durch spezialisierte Landwirte mit einheimischen Weidetieren (s. nachfolgend Ausführungen zur Weidetierprämie) erfolgen.
Die Erfahrungen der anderen Bundesländer zeigen, dass gebietsbezogene speziell angepasste Managementpläne, die mit den Bewirtschaftern abgestimmt werden, einer „Verordnung“ überlegen sind. Daher gilt es nun, die Natura-2000-Verordnung den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen und von ihrem reinen Verbotscharakter zu befreien. Wirtschaftliche Verluste und Einschränkungen sind grundsätzlich zu entschädigen.
Die Ausgleichszahlungen für sogenannte benachteiligte Gebiete sind derzeitiger Stand und nach unserer Auffassung vorerst fortzuführen. Ebenso wichtig sollte aber künftig die intensive Beratung und Begleitung der Bewirtschafter*innen sein, um ggf. alternative Bewirtschaftungsoptionen zu entwickeln.
In ganz Europa ist die Ausweisung der Natura2000-Flächen mit Nutzungskonflikten verbunden. DIE LINKE setzt sich bei der Aufstellung der Managementpläne für einen frühzeitigen Dialog zwischen den Beteiligten ein, um bei Eingriffen in die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen in NATUR-2000-Gebieten derartige Nutzungskonflikte zu vermeiden. Alle freiwilligen Leistungen der Landwirte für den Natur- und Umweltschutz sollten aus unserer angemessen vergütet werden. Eingriffe in den Naturhaushalt sind vom Verursacher auszugleichen.
Wir Freien Demokraten wollen eine flächendeckende Landbewirtschaftung in ganz Sach- sen-Anhalt. Um eine erfolgreichen Bewirtschaftung auch in benachteiligten Gebieten oder Natura 2000-Gebieten zu ermöglichen, sind Ausgleichzahlungen dauerhaft zu gewährleis- ten. Die Höhe der Ausgleichszahlung muss den Bewirtschaftungsnachteil ausgleichen.
Viele der derzeit geplanten Maßnahmen (Agrarumweltmaßnahmen) stellen unmittelbare Eingriffe in Eigentumsrechte dar. Umweltschutz und die damit verbundenen Maßnahmen liegen in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Daher stehen wir uneingeschränkt für einen tatsächlichen Nachteilsausgleich. Die unser Land prägende Kulturlandschaft bedarf einer Pflege. Das geht nur mit den dort wirtschaftenden Landwirten. Viele sogenannte benachteiligte Gebiete sich selbst zu überlassen, entspricht ganz und gar nicht unseren Vorstellungen. Aus unserer Sicht sind staatliche Ausgleichszahlungen daher in einem gesamtgesellschaftlichen Interesse.
Wahlprüfstein Nr. 8
Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den „Flächenfraß“, also den Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche, stärker zu begrenzen? Wie gehen Sie mit dem zusätzlichen Naturschutzausgleich für Infrastrukturmaßnahmen um, wie wollen Sie dabei landwirtschaftliche Nutzfläche weitgehend schonen?
Wir wollen wirtschaftliche Entwicklung nicht behindern. Infrastrukturmaßnahmen sind damit auch nötig. Den Anspruch will die Landwirtschaft für sich auch vermerken.
Flächenfraß soll minimiert werden. Alte Industriebrachen nutzen. Infrastruktur ausbauen und nicht immer neu bauen. Naturschutzausgleich sollte über Produktionsintegrierte Maßnahmen mit der Landwirtschaft, Forschung und Naturschutz abgesprochen werden.
Der Verlust an land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Versiegelung ist drastisch zu reduzieren.
Natürlich muss es möglich sein, neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen vorzunehmen, Verkehrswege neu zu bauen ebenso wie Wohnungen. Dabei hat die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden den Vorrang vor dem Neubau auf der „grünen Wiese“. Gleichwohl wird es nicht gelingen, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke vollständig zu verhindern. Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen notwendig. Sie sollten jedoch über qualitativ hochwertige, produktionsintegrierte Maßnahmen erfolgen, die weit weniger flächenintensiv sind, als die heute noch häufig praktizierten.
Um dies zu unterstützen, erscheint u. a. eine Überarbeitung des Bewertungsmodells des Landes erforderlich.
Wir setzen uns für einen Bodenschutzplan ein, welcher Flächenversiegelung, -verbrauch, Erosion und Verschmutzung Einhalt gebietet. Wir setzen dabei auch auf Flächenentsiegelung, sowie Sanierung von Industrie- und Gewerbebrachen. Wir bevorzugen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen auf Rekultivierungsflächen und nicht auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dies wollen wir über ein intelligentes Flächenzertifikatesystem erreichen, um weiterhin Entwicklung stattfinden lassen zu können. Für Ausgleich –und Ersatzmaßnahmen wollen wir weiterhin das Ökopunktesystem für naturverträgliche Wirtschaftsformen, Projekte der Biotopvernetzung, Alleebäume und die Aufwertung von Naturräumen durch z.B. Grünland in den Fokus rücken.
Die AfD fordert seit Langem, dass bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder dem Bau von Solar-/Windenergieanlagen vordinglich Standorte geplant werden, die für eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht in Frage kommen. Der Umnutzung und dem Schwund an landwirtschaftlicher Nutzfläche erteilt die AfD eine klare Absage. Das gilt auch für den flächendecken Anbau von Energiepflanzen. Hier wurde längst die Grenze des ökologisch und ernährungspolitisch Vertretbarem überschritten.
DIE LINKE will die flächenmäßige Verringerung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen stoppen. Der Landwirtschaft dürfen keine weiteren Flächen entzogen werden. Die Gegenmaßnahmen reichen unserer Meinung nach von der Anpassung der Straßenbaustrategie bis hin zu flächengleichen Entsiegelungsmaßnahmen im Falle eines Eingriffes in Landwirtschaftsflächen.
Zudem führen Bodenspekulationen zu massiven Preissteigerungen, sodass sich vor allem finanzstarke, landwirtschaftsfremde Investoren gegenüber Landwirt*innen durchsetzen und sich Boden als ein lukratives Anlage- und Spekulationsobjekt sichern. Dadurch werden landwirtschaftlichen Betrieben Flächen entzogen, die Chancen für Junglandwirt*innen beeinträchtigt und die Entwicklung der Dörfer erschwert. Durch einen landeseigenen Bodenfonds, in dem Flächen angekauft und gesammelt werden, wollen wir Boden langfristig für die Landwirt*innen vor Ort sichern und in Pachtverträgen besonderen Wert auf umweltverträgliche Bewirtschaftungskonzepte legen.
Den Flächenverbrauch durch Verkehr, Siedlungsbau oder Rohstoffgewinnung wollen wir durch Flächenrecycling bzw. Brachflächenrevitalisierung, die Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und die Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen deutlich zurückzufahren. Auch dazu wäre es möglich und sinnvoll, Flächen in öffentlicher Hand vorzuhalten, die nicht der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wurden und werden.
Flächenfraß entsteht einerseits durch Bauvorhaben und zusätzlich durch die damit oft in Zusammenhang stehenden Kompensationsmaßnahmen.
Wir Freien Demokraten halten einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für sehr wichtig. So verbessern wir die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Region, steigern die Attraktivität des ländlichen Raumes und wirken dem demographischen Wandel entgegen.
Beim Wohnungsbau wollen wir die Kräfte des Marktes für die Revitalisierung der Stadt- und Ortskerne nutzen. Dazu müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die Landesregierung soll zu diesem Zweck die Kommunen bei der Ausweisung von Sanierungsgebieten unterstützen. Damit wollen wir vorhandene Flächen zum Bau revitalisieren.
Um nicht noch mehr LN durch Kompensationsmaßnahmen zu verlieren, sind Kompensationsverpflichtungen sind in den klimaresilienten Waldumbau, die Revitalisierung und dauer- hafte Pflege von Hotspots der Biodiversität wie Streuobstwiesen zu lenken. Über die Kooperation mit Landwirtschaft sind produktionsintegrierte Maßnahmen (Blühflächen, extensive Ackernutzung, Lerchenfenster, Jagdschneisen, Altgrasstreifen im Grünland) der Produktionsaufgabe vorzuziehen. Dazu ist in die Kompensationsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt eine entsprechende Prioritätenliste aufzunehmen.
Um die Leistungsfähigkeit des Bodens bestmöglich zu nutzen, wollen wir Freien Demokraten in Sachsen-Anhalt Anreize für regionenbezogene Kooperationen zur Durchführung von Greeningmaßnahmen schaffen. So kann man sich einerseits auf Landbewirtschaftung und auf anderen Flächen kompakt und fachlich gut um Greening kümmern.
In einer modernen Gesellschaft, zu der wir zweifelsfrei zählen, sollte das Thema „Flächenfraß“ viel intensiver als bisher diskutiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer noch derart viel Fläche (täglich in Deutschland ca. 65 ha) der Landwirtschaft und damit auch der Natur entzogen wird. Es bedarf daher engagierter Ziele, den Flächenverbrauch deutlich und kurzfristig einzuschränken.
So sind prioritär bestehende Flächen für Gewerbe- und Baugebiete zu nutzen. Hierzu bedarf es eines zielführenden Flächenmanagements. Auch ist die Förderung von neuen Bau- und Gewerbegebieten an die Bedingung zu knüpfen, welche Maßnahmen unternommen worden, um Brachen und Baulücken zu erschließen.
Der Naturschutzausgleich sollte gezielt von der Verwendung von Ackerfläche absehen und viel mehr die Entsiegelung von Flächen vorziehen. Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen könnten primär auf schlechteren Böden konzentriert werden.
Wahlprüfstein Nr. 9
Wie stehen Sie zum Erhalt der Weidetierhaltung und zu einem Ausgleich der Präventionsmaßnahmen vor dem Wolf, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsaufwandes? Welche Ansätze haben Sie, um in die Bestandsregulierung einzusteigen?
Unsere Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Erhaltung unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Unbürokratische kurze Entscheidungswege bei der Entschädigung von Landwirten und Nutztierhaltern bei Rissvorfällen nach Verursacherprinzip. Zukünftig aus dem Umweltresort finanziert. Die Aufgaben des Wolfskompetenszentrums wollen regional ausrichten.
Gegenüber der EU- Kommission wollen wir die Bundesregierung unterstützen den Schutzstatus des Wolfes von Anhang IV in V der FFH- Richtlinie zu erwirken. Der Wolf gehört in das Landesjagdrecht, und der gute Erhaltungszustand oder Akzeptanzbestand muss definiert werden. Die Leitlinien zum Wolf müssen gemeinsam mit den Fachverbänden angepasst werden.
Wir bekennen uns zur Weidetierhaltung und wollen die Förderung auch weiterhin verstetigen. Auch die Präventionsmaßnahmen vor dem Wolf sollen weiterhin förderfähig sein. In Bezug auf den Wolf begrüßen wir die aktuelle Gesetzgebung und sprechen uns auch für ein grundsätzliches Abschussverbot aus. Nach wie vor ist der Wolf nach der FFH-Richtlinie eine streng geschützte Art mit einer ganzjährigen Schonzeit. Das Bundesnaturschutzgesetz trifft Regelungen, wie mit sogenannten Problemwölfen umzugehen ist. Diese Regelungen sind sinnvoll. Generell werben wir bei diesem emotionalen Thema für eine Versachlichung der Debatte und eine Koexistenz von Weidetieren und Wölfen
Wir wollen die Weidetierhaltung wirtschaftlich stärken. Sie erhält unsere Kulturlandschaft und damit wichtige Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen. Zusätzlich ist sie unverzichtbar für die Deichpflege. Wir machen uns im Rahmen der GAP-Verhandlungen dafür stark, dass eine Weidetierprämie als gekoppelte Zahlung für Ziegen, Schafe und Kühe kommt. Einer geeigneten Absatzförderung für Fleisch von Weidetieren stehen wir offen gegenüber.
Der Wolf ist streng geschützt. Der Umgang mit dem Wolf bis hin zur Entnahme ist mit der Leitlinie Wolf klar geregelt. Eine anlasslose Entnahme lehnen wir ab. Das Ziel der Koexistenz von Wolf und Weidetieren muss durch den Dreiklang: Beraten – Schützen – Entschädigen erreicht werden.
Der Herdenschutz für Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde muss so gefördert werden, dass er flächendeckend Übergriffe durch Wolf oder Luchs verhindert. Der Unterhalt von Herdenschutzhunden und die Pflege der Zaunlagen wollen wir in den Förderprogrammen fortführen und aufstocken. Ausgleiche für Tierverluste und Zauninvestitionen müssen weithin zu 100% übernommen werden und sollen zusätzlich mit einem Aufwandszuschlag aufgestockt werden.
Die AfD hat eine Weidetierprämie eingefordert und ein Beschluss eine Weidetierprämie einzuführen, wurde vom Parlament, gegen die Stimmen der CDU, SPD und Grünen, beschlossen. Seit diesem Tag verweigert die Grüne Landwirtschaftsministerin die Umsetzung dieses Beschlusses. Unsere Idee, eine Landesförderung je Muttertier einzurichten, würde keine Mittel aus den Europäischen Förderungen der Landwirte abziehen und das Land könnte in Eigenverantwortung über die Gestaltung des Förderprogrammes entscheiden. Mehrere Male hatte die CDU Gelegenheit gehabt, den Anträgen der AfD zuzustimmen und den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Nur die Jäger sind letztendlich die ausgebildeten Experten, um mit Wildtieren umzugehen. Sie können und müssen – wie bei allen anderen Wildtieren – auch die Entscheidung treffen, wann z.B. im Sinne des Tierschutzes einzelne verletzte und erkrankte Wölfe von ihren Leiden zu erlösen sind. Prinzipiell sind die bisherigen gesetzlichen Regeln zur Entnahme von Wölfen ausreichend. Sie müssen nur konsequent angewandt und umgesetzt werden. Bestandsregulierungen von Wölfen dürfen kein Tabuthema darstellen. Einzelwölfe und Rudel, die wiederholt in Nutztierbeständen Schäden verursachen, müssen entsprechend entnommen werden. Der Einfluss des WZI muss auf ein generelles Wolfs- und Wildtiermanagement hingeführt werden. Der Wolf kann und muss innerhalb der Räuber-Beute-Beziehung unter ökologischen Gesichtspunkten zusammen mit den Wildtierbeständen betrachtet werden. Sein „Sonderstatus“ – im Vergleich zu anderen geschützten Arten – ist nicht gerechtfertigt. Eine vollständige Ausrottung des Wolfes steht hinwiederum auch nicht zur Diskussion.
Mit der Weidetierhaltung ist die Pflege der Landschaft verbunden, durch die u.a. wertvolle Kulturlandschaften, Grünland oder Deiche erhalten und damit auch die Bedingungen für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz verbessert werden. Ihr Beitrag zur regionalen landwirtschaftlichen Wertschöpfung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diese Wertschätzung muss sich für die Halter*innen auch finanziell niederschlagen. Unserer Forderung nach einer Weidetierprämie könnte ein Baustein sein, um die Situation der Weidetierhaltung zu verbessern. Bestehende Programme, insbesondere zum Herdenschutz, müssen aufrechterhalten werden. Weidetierhaltung ist eine besonders naturverträgliche und tiergerechte Art der Nutztierhaltung, für sie können an ihre besondere wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedeutung gekoppelte Prämien gezahlt werden.
Grundsätzlich begrüßt DIE LINKE die Wiederausbreitung von Arten, die in Deutschland heimisch waren. Probleme und Konflikte mit der Weidetierhaltung, die etwa mit der Einwanderung von Wölfen einhergehen, müssen dabei ernstgenommen und Schäden selbstverständlich ausgeglichen werden. Doch die finanzielle Kompensation für gerissene Tiere kann allein nicht ausreichen. Im Mittelpunkt steht für uns der Herdenschutz und die Förderung von Maßnahmen, die den Herdenschutz verbessern. Gemeinsam mit den angrenzenden Bundesländern muss darüber hinaus die systematische Beobachtung der Wölfe gestärkt werden, aus der bereits jetzt wichtige Erkenntnisse über Rudel und Einzeltiere gewonnen werden. Der Abschuss ist für uns nur die äußerste Maßnahme im Einzelfall, wenn Tiere ein auffälliges und unkontrollierbares Verhalten angenommen haben. Aktives Wolfsmanagement heißt für uns nicht „mehr Abschuss“, sondern Aufbau von Strukturen und Förderungen, die Herdenschutz, Wolfsbeobachtung und frühzeitige Problemerkennung stärken.
Bei der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) setzen wir uns für eine Dynamisierung der Schutzkategorien ein. Arten wie Wolf oder Biber, deren Erhaltungszustand sich stabilisiert hat und die in einigen Regionen massive Schäden verursachen, müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem starren Schutz des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen werden, um ein geordnetes Populationsmanagement nach Anhang V zu ermöglichen. Dazu ist der Wolf jetzt schon ins Jagdrecht zu überführen.
Um die Weidetierhaltung in Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden, ist sobald der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wurde, das Populationsmanagement so zu organisieren, dass sich Rudel nur in konfliktarmen Zonen (z.B. militärische Übungsplätze und stillgelegte Tagebaustandorte) ansiedeln. Der Verlust aller Weidetiere (egal ob Pferd, Schaf, Ziege, Rind oder Gatterwild) durch Wolfsangriffe ist bürokratiefrei zu entschädigen. Dabei ist kein Unter- schied zwischen Nutztier- oder Freizeithaltung zu machen.
Die Weidetierhaltung ist ein wichtiger und gewünschter Bestandteil unserer Tierproduktion. Durch die stark zunehmende Wolfpopulation ist dies vielerorts nur noch eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gehört der Wolf zur heimischen Fauna. Aber ebenso, wie die Population von Rot- und Schwarzwild nicht zu überproportionalen Schäden führen dürfen, dürfen auch die Schäden durch den Wolf nicht ausufern.
Unter Ausnutzung bzw. der Anpassung der naturschutzrechtlichen Spielräume, sollte die Wolfspopulation auf eine Weise reguliert werden, dass die Entwicklung hin zum günstigen
Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Bei bestehenden stabilen Wolfspopulationen muss zur Regulierung auch eine Überführung ins Jagdrecht erfolgen.
Darüber hinaus stehen wir für den uneingeschränkten Ausgleich der Mehraufwendungen in der Schadensprävention sowie im Schadensausgleich.
Wahlprüfstein Nr. 10
In den letzten Jahren haben viele Landwirte auf Ökolandbau umgestellt. Es fehlen jedoch Strukturen, um diese Entwicklung zu verstetigen. Wie sollen praxisnahe Forschung, produktionstechnische Beratung und wertschöpfende Vermarktungswege aufgebaut werden?
Wir wollen eine nachfrageorientierte Förderung der ökologischen Landwirtschaft auf einem wirtschaftlich vernünftigen Niveau beibehalten. Es ist nicht zielführend mit umfangreichen öffentlichen Mitteln das Angebot für ökologische Lebensmittel zu stimulieren. Im ELER wollen wir den ökologischen Landbau fördern aber nicht überproportional gewichten.
Praxisnahe Forschung unserer Hochschule und Universität unterlegt mit der Beratung der LLG für die Produktion aber auch für die Vermarktung in der Wertschöpfungskette.
Der Ökolandbau bietet Chancen für den Naturschutz und stellt eine Einnahmequelle dar. Was praxisnahe Forschung und produktionstechnische Beratungen anbelangt, sehen wir hier mögliche Synergien mit dem Tierwohlkompetenzzentrum in Iden. In Bezug auf Vermarktungsstrategien gilt das oben genannte. Zielstellung muss es generell sein, regionale Wertschöpfungsketten zu etablieren und eine bessere Vernetzung von Land- und Ernährungswirtschaft zu erreichen, so dass eine intensivere Regional- und Direktvermarktung ermöglicht wird.
Seit dem Beginn der laufenden Legislatur im Jahr 2016 bis zum Beginn des Jahres 2020 konnte der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche von 5,2% auf 9,1% gesteigert werden. Gemäß der Vorgaben aus der EU mit 25% Ökolandbau bis zum Jahr 2030 erreichen wir dieses mittelfristige Ziel nur mit einer konsequenten und auskömmlichen Förderung. Selbstverständlich müssen sich auch die GAP und die nationale Umsetzung daran ausrichten.
Mit den Verbänden des Ökolandbaus, ihren erfahrenen Beraterinnen und Beratern und den verbandsgebundenen Erzeugerzusammenschlüssen stehen den neu umgestellten und umstellungswilligen Betrieben kompetente Partner zur Verfügung. Der verbandsgebundene Ökolandbau denkt und handelt in Wertschöpfungsketten und unternimmt viele Anstrengungen, diese kontinuierlich weiterzuentwickeln. Diese Strukturen gilt es zu nutzen und auszubauen.
Vermarktungsprobleme hatten und haben in den letzten beiden Jahren vor allem Betriebe, die sich außerhalb dieser gewachsenen Strukturen bewegen.
Der Ökoaktionsplan des Landes Sachsen-Anhalt stellt wesentliche Handlungsfelder für die Entwicklung des Ökolandbaus zusammen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung des Ökoaktionsplan in enger Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ökolandbaus fortgesetzt und entwickelt wird.
Der Ökolandbau kann sich, wenn er vom Verbraucher gewünscht ist und auch entsprechend honoriert wird, von alleine durchsetzen. Dazu muss er nun nach 20 Jahren staatlicher Förderprogramme auch wettbewerbsfähig aufgestellt sein und ohne zusätzliche monetäre Förderungen auskommen. Dies betrifft auch die auf wenige Institute und Hochschulen Deutschlands verteilte Öko-Forschungsförderung. So waren maßgeblich zwei Agrarmarketinginstitute mit Hilfe mehrjähriger großzügiger Förderung damit befasst, die These von der vermehrten Kaufbereitschaft der Bevölkerung für ökologische und tiergerechte Produkte quantitativ zu unterfüttern. Fazit: Die postulierten bis zu 60 % der Verbraucher, die derartige Produkte bereit sind zu bezahlen, formulieren dieses positive Verhalten zwar überzeugend auf dem Papier, vergessen diese Bereitschaft aber schnell beim Befüllen ihrer Einkaufswagen. Forschung muss ehrlich und unabhängig vom Wunschdenken der Gesellschaft verlaufen, auch für den Ökolandbau. Kritisch sind auch Zielstellungen von 20 % Ökolandbau und aufwärts bis 100 % (wenn auch Zukunftstraum) der Anbaufläche zu hinterfragen, wenn bekannt ist, dass großflächiger Ökolandbau hohe Leistungseinbußen verzeichnet und damit die Frage nach der Versorgungssicherheit des Landes zu stellen ist. Wer also soll die Lücken füllen? Importe aus Übersee? Das kann und darf keine Lösung darstellen.
Zahlreiche Anfragen der AfD haben gezeigt, dass der Markt für Bio-/Öko-Lebensmittel in Sachsen-Anhalt gesättigt ist. Mittlerweile werden große Teile der Produktion entweder den konventionellen Rohstoffen untergemischt oder in andere Bundesländer verkauft. Daher lehnen wir eine weitere Förderung des Ausbaus der Öko-/Bio-bewirtschafteten Fläche sowie eine Fortführung der Umstellungsprämie solange ab, bis eine entsprechend signifikant nachweisbar gestiegene Änderung des Kaufverhaltens neue Investitionen in Vermarktungswege und -strategien erforderlich macht.
Der Ökolandbau arbeitet nach eigenen Bestimmungen. Ertragssteigerungen sind zwar auch hier ein Thema, aber das Hauptziel sind Produktionsprozesse, die Boden und Gewässer schützen sowie die biologische Vielfalt auf und neben dem Acker oder im Stall erhalten. Mineraldünger, synthetische Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Pflanzen sind z. B. verboten. DIE LINKE setzt sich daher für einen starken Ökolandbau ein, wobei ökologische und konventionelle Landwirtschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen.
Für DIE LINKE ist eine nachhaltige Landwirtschaft mit fairer Bezahlung ein wichtiges Ziel. Dafür werden regionale, kooperative Lieferketten benötigt, die Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und Verbraucher wieder näher zusammenbringen, mit regionaler Wertschöpfung den ländlichen Raum stärken sowie verlässliche und langfristig wirkende wirtschaftliche Beziehungen schaffen. Für die Landwirtschaft können sich so zukunftsfähige Perspektiven eröffnen, die genutzt werden müssen. Eine solche Transformation kann nur mit den Landwirt*innen gemeinsam gelingen. Deshalb müssen sie bei geplanten Regelungen frühzeitig einbezogen werden, um z.B. Grundlagen für eine verlässliche, faire und unkomplizierte öffentliche Förderung zu erarbeiten.
Die vorhandenen Kapazitäten für eine praxisnahe Forschung müssen ausgebaut werden, um neue Möglichkeiten für den Ökolandbau zu entwickeln und praxistaugliche Grundlagen für den Umstieg zu schaffen. Die LLG ist hier ein verlässlicher Partner und kann und muss auch den Ökologischen Landbau stärker in den Fokus nehmen und vor allem bei der produktionstechnischen Beratung zur Seite stehen.
Die überproportionale Förderung des ökologischen Landbaus muss wieder auf ein maßvolles Niveau zurückgefahren werden. Auch der ökologische Landbau muss marktorientiert arbeiten. Marktverzerrungen durch übermäßige Förderungen sind so zu verhindern.
Wir stehen für eine ideologiefreie Bewertung der Produktionssysteme. Die ökologische und die integrierte Landwirtschaft tragen gemeinsam zur Versorgung der Bevölkerung bei. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns für die Anpassung und den mittelfristigen Abbau der übermäßigen Förderung bestimmter Produktionssysteme aus.
Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs der Bevölkerung an landwirtschaftlichen Produkten aus ökologischer Produktion, wird der Markt sich selbstständig an die Bedarfe anpassen.
*Da es sich bei den Antworten der Parteien um Zitate handelt und diese vollständig und originalgetreu übernommen werden müssen, ist die Rechtschreibung unverändert übernommen worden. Mögliche Fehler wurden nicht korrigiert.
