Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 07/2021

Werte Mitglieder,
werte Landwirtinnen und Landwirte,

Sie haben mit dieser Ausgabe des Infohefts eine der letzten Ausgaben im bisherigen Layout in den Händen. Wir arbeiten daran, dieses für den Verband und für die Außenkommunikation wichtige Printprodukt aufzufrischen und attraktiver zu gestalten.

Und das ist schon das passende Stichwort: Nach den Landtagswahlen im Juni wird eine neue Landesregierung sich aller Voraussicht nach ein neues Layout und neue, hoffentlich attraktive, Inhalte geben. Bei Redaktionsschluss ist bisher nur klar, dass es kein „Kenia II“ geben wird. Die Varianten einer „Deutschland-Koalition“ und von „Jamaika“ liegen noch im Möglichen, möchte man etwas Spielraum haben und nicht auf knappste Mehrheitsentscheidungen im Parlament vertrauen müssen. Somit sind mehr Koalitionsmöglichkeiten gegeben als vor fünf Jahren, und das ist auch gut so für das Bundesland.

Dass die Landtagswahl so ausging wie sie ausging, das war nicht wirklich vorhersehbar. Am Ende waren viele Parteien erleichtert, dass die Brandmauer gegen die AfD gehalten hat. Nur seien wir doch mal realistisch: Wenn das einzige Wahlziel war, dass die AfD weniger Stimmen als 2016 bekommt und eigene Parteiinhalte kaum mehr wahrnehmbar waren, dann ist das zu wenig. Es bleiben immer noch mehr als 20 % für die AfD übrig und dann muss man schon fragen, warum das so ist. Eines ist in den letzten fünf Jahren den anderen Parteien nicht geglückt, nämlich sich sowohl mit den Ursachen dieses durch den Wähler so deutlich angenommenen Wahlangebots näher zu beschäftigen, bessere Angebote zu machen, als auch die AfD inhaltlich zu stellen.

Geht man in deren Programm näher hinein, dann wird weder eine explizite Politik für „den kleinen Mann“ angeboten noch sind im landwirtschaftlichen Bereich die Angebote stichhaltig und fundiert. Ein „Dexit“ wäre auch für die deutsche Landwirtschaft fatal. Spätestens aber nach dem Dresdner Parteitag vom Frühjahr 2021 und dem Umstand, dass Teile der AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, müsste bei den „vernünftigen“ Protestwählern der AfD zu einem Nachdenken führen. Protest hin oder her, aber das Angebot kann man nicht sinnvoll unterstützen und das ist zudem nicht koalitionsfähig.

Eines muss aber auch klar sein: Aussagen von führenden Politikern auf Landes- und Bundesebene, man wolle die AfD wieder aus Landtagen heraushaben, entbehren jeder vorhersehbaren Entwicklung und dem Wählerverhalten. Meine Einschätzung ist da sehr klar: Die AfD wird absehbar immer in Landtagen und dem Bundestag sein, es sei denn sie zerlegt sich inhaltlich, personell und strukturell selbst. Es geht nur darum, wie stark sie sein wird und deshalb muss man als Landtagspartei intensiv inhaltlich arbeiten und argumentieren, und wenn es auch anstrengend ist. Das sind wir unserer Demokratie schuldig.

Unserer Demokratie schuldig sind wir ebenso, dass wir zulassen, dass eine gelebte Diskussions- und Debattenkultur wieder besser in Gang kommt. Die immer wieder zu vernehmende Äußerung, es würde keine Meinungsfreiheit geben, ist unzutreffend. Jedoch was uns verloren geht, ist eine breitere Meinungs- und Positionsvielfalt und das Ringen um einen vernünftigen Weg für die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung. Und diese persönlichen Wahrnehmungen, dass der vernünftige und machbare Weg verloren geht, ist in Teilen wahlentscheidend. Beispiel gefällig?
Alle wollen nun Klimaschutz, Wirtschaftslenker überbieten sich mit dem Angebot des Schaffens einer klimaneutralen Produktion. Ist das Anbiedern aus Angst das eigene Geschäftsmodell zu verlieren, medial von staatlich alimentierten NGOs zerrissen zu werden, oder ist das realistisch? Und was ist eigentlich klimaneutral? Wer definiert diese Klimaneutralität und wer bestimmt politisch die nötigen Maßnahmen, wenn das 1,5-Grad-Ziel nicht erreicht wird? Schalten wir dann unsere Wirtschaft in Europa ab? Ist Klimaschutz nur die Metapher, um die öko-soziale Transformation hin zu einem Nullwachstum zu schaffen und die individuelle Freiheit, zum Beispiel bei Essen, Wohnen, Mobilität und beim Reisen, einzuschränken? Über diese Punkte müssen wir viel offener debattieren, denn dort entstehen Befürchtungen vieler Mitmenschen. Es reicht nicht, von Seiten des Klimaschutzes die berechtigte Kritik der Wirtschaft und von Bürgern auszublenden und als Rückwärtsgewandtheit oder Klimawandelleugnung darzustellen.

Das ist politisches Sandkastenniveau, in das der medial genutzte Begriff der Klimakatastrophe wunderbar passt. Man stelle sich vor, wir hätten ein heißes und trockenes Frühjahr in unserem Bundesland gehabt, dann hätten die GRÜNEN mit Sicherheit mehr Prozente bei der Landtagswahl geholt. Vor der Bundestagswahl liegt noch der Sommer. Wird es ein feuchter und kühler Sommer, dann nutzt er nicht deren Wahlergebnissen, ganz unabhängig von modifizierten Lebensläufen der Kanzlerkandidatin.

Man muss für die Sachen werben, die Menschen motivieren, mitnehmen und belohnen, dann kann es was werden. Daher ist der europäische Green Deal auch verkehrt konzipiert. Verzicht und Bestrafung, Einschränkung von Eigentum, willkürliche Verbote und Reduktionen sind Ausdruck von Debatten- und Argumentationsschwäche, sowie stark ausgeprägtem Misstrauen gepaart mit moralischer Abgehobenheit. Wenn wir heute schon absehen können, dass die Getreideproduktion in Europa deshalb sinken wird und wir zum Nettoimporteur werden, dann verlieren wir unsere Verantwortung gegenüber dem Rest der Welt und zeigen nur sehr deutlich, dass uns Fachwissen so gut wie egal ist. Um das zu ändern, gibt es Wahlen Die nächste steht im September im Bund an.

Ihr
Marcus Rothbart

Blick ins Heft:

Wir können mehr!

Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist vielfältig und modern. Neue Arbeitsweisen, bessere Sorten und innovative  Technik haben die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte immer effizienter und nachhaltiger werden lassen.

Viele Mitbürger haben demgegenüber ein z.T. verklärtes Bild über unsere heutige Landwirtschaft. Unsere Landwirtschaft ist mit ihren unterschiedlichen, kostenintensiven und oft hochkomplexen Produktionsrichtungen in den letzten Jahrzehnten aber nicht stehengeblieben, sondern hat sich weiterentwickelt – sie ist heute nicht nur leistungsfähiger, sondern auch anspruchsvoller als je zuvor. Mit einfachen politischen Botschaften kommen wir da nicht weiter und werden den gestellten Anforderungen nicht gerecht. Wir wollen aufzeigen, wie vielfältig unsere Branche ist, wenn man sie lässt. Denn wir können mehr!

Anfang Mai haben wir ein Plakat vor dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) in Magdeburg anbringen lassen. Für die kommenden Wochen und Monate sind weitere Aktionen in Planung. Wir wollen zeigen, wie unsere Landwirtschaft tatsächlich ist und was Landwirtinnen und Landwirte für unsere Gesellschaft leisten.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie weitere Infos unter www.mehrkönnen.de

Wenn Sie eines der verschiedenen Motiv anbringen wollen, finden Sie das Formular für die verschiedenen Motive und Formate HIER.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu „Wir können mehr!“? Schreiben Sie uns unter mitgliedschaft@bauernverband-st.de

Livestream zur Landespolitik

Im Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bereits im vergangenen Jahr wurden durch den Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Forderungen aufgestellt. In den letzten Monaten sind durch uns Antworten auf zehn Wahlprüfsteine eingesammelt und die Parteien konnten sich in kurzen Video-Statements zu ihren Plänen für die Agrarpolitik in unserem Land äußern.

Unser Ziel ist, den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Menschen des ländlichen Raumes insgesamt Informationen zu den antretenden Parteien anzubieten. Am 5. Mai wird dies über einen Livestream geschehen. Unser 1. Vizepräsident Sven Borchert und Hauptgeschäftsführer Marcus Rothbart werden mit den Politikerinnen und Politikern diskutieren, moderiert durch Ralf Stephan, den Chefredakteur der Bauernzeitung. Teilnehmer haben über den Chat die Möglichkeit Fragen einzubringen.

Am 5. Mai kann ab 18:45 der Online-Veranstaltung beigetreten werden. Klicken Sie dazu HIER

Meeting-Kennnummer: 163 443 0520

Passwort: MJriMEqs738

Um den Ablauf möglichst übersichtlich zu halten, bitten wir darum die Kameras und Mikros abzuschalten. Wir werden den Chat separat betreuen, um auf möglichst viele Fragen einzugehen.

Im Nachgang werden auf dem YouTube-Kanal des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Mitschnitte online gestellt. Darüber werden wir über unsere Social Media-Kanäle informieren!

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 04/2021

Liebe Bäuerinnen und Bauern,
in den vergangenen Wochen ist viel passiert, nicht nur ein Hin und Her bei den geltenden Corona-Schutzverordnungen, sondern auch in der Agrarpolitik. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Rahmen des Aktionsprogrammes Insektenschutz werden von unserem Berufsstand weiterhin massiv kritisiert. Zuletzt haben Mitglieder des Bundestages sowie einige Agrarminister der Länder öffentlich gemacht, dass sie die aktuellen Vorlagen nicht unterstützen.
Unter anderem die Agrarministerin Niedersachsens, Barbara Otte-Kinast, hat den immer wieder aus dem Berufsstand geforderten Punkt aufgenommen, dass die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der bestehenden Form keine solide Rechtsgrundlage für kooperativen Umweltschutz bietet und daher so nicht kommen darf. Zum Redaktionsschluss des Infoheftes hat der Bundesrat noch keine Stellung zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes genommen.
Auch bei der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2023 herrschen deutliche Unterschiede bei den Meinungen der Agrarminister der Länder. Die Sonder-AMK im März, bei der die Landesminister eigentlich eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur nationalen Umsetzung der GAP erreichen sollten, war ergebnislos geblieben. Vor allem die grünen Agrarminister der Länder konnten sich zu keinem Kompromiss durchringen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte aufgrund der ausbleibenden Ergebnisse den Ton verschärft, insbesondere kritisierte sie den sächsischen Minister Wolfram Günther. Dieser hat von der Bundeslandwirtschaftsministerin gefordert, die Länderinteressen zu berücksichtigen, als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz hatte er aber keine Einigung bei wichtigen Themen geliefert.
Trotz Pandemie findet in der Politik um die zukünftigen landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine intensive Diskussion statt, an der natürlich auch der Bauernverband teilnimmt. Nichts wäre gefährlicher, als wenn man die Vorhaben des API einfach durchgewunken hätte oder über die Ausgestaltung der GAP ab 2023 nicht diskutiert werden könnte.
Die Verhandlungen der Agrarminister um die zukünftige GAP gehen weiter. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen verschärft den Konflikt, indem sie eine Unterschriftenaktion gegen die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland gestartet hat. Unser Bauernverband Sachsen-Anhalt hat, gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bauernverbänden, seine eigene Position für die Weiterentwicklung der GAP nochmals bekräftigt. Das betrifft u.a. die Punkte:

  • Keine Kappung und Degression
  • Weiterentwicklung der Umverteilungsprämie mit Augenmaß
  • Getrennte Veranlagung verbunde- ner Unternehmen fortführen
  • Mehrfamilienbetriebe nicht zusätzlich benachteiligen
  • Maßvolle Umschichtung der Direktzahlungen in die 2. Säule
  • Beschränkungen des Anteils der Eco-Schemes auf 20 Prozent

Abseits von API und GAP arbeiten wir und unsere Verbandsmitarbeiter natürlich auch an den Themen unserer Tierhalter. Im März fand dazu unser Tierärztetreffen statt. Mit Vertretern der Tierärztekammer, praktizierenden Tierärzten, Vertretern des MULE und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte sowie der Tierseuchenkasse wurden die Geschehnisse im Bereich Tiergesundheit besprochen, besonders mit Blick auf die Entwicklungen rund um die Geflügelgrippe und die Afrikanische Schweinepest.
Wir haben unsere erste Präsidiumssitzung in diesem Jahr zum Thema Tierhaltung abgehalten, unter dem Titel „Nutztierhaltung und Tierwohl im Fokus“. Corona-bedingt wurde die Veranstaltung als Video-Konferenz durchgeführt. Da bei Videokonferenzen lange Anreisen entfallen, konnten wir verschiedene Referentinnen und Referenten dafür gewinnen.
Einer der Referenten und Diskussionsteilnehmer war Dr. Leif Balz, Referent für Agrar und Ernährung der Schwarz-Gruppe. Dr. Balz stellte sich den kritischen Fragen der anderen Teilnehmer und erklärte die aktuelle Lage aus Sicht des LEH. Für den Einzelhandel wäre die große Diskrepanz zwischen dem Anspruch von Kunden und dem faktischen Kaufverhalten eine der zentralen Herausforderungen. Höherpreisige Marktsegmente, etwa Bio und vegane Lebensmittel, sind in den letzten Jahren wichtiger geworden. Der Großteil der Verbraucher kauft aber preisgesteuert und geht dorthin, wo er am billigsten einkaufen kann.
Damit die Urproduktion mehr abbekommt, kann man Lösungen finden, meinte Balz. Da dürfen dann aber auch Molkereien und Schlachtbetriebe nicht vergessen werden, denn mit diesen würde der LEH seinerseits verhandeln. Modelle wie QS können entwickelt und umgesetzt werden – wenn alle in der Kette Beteiligten an einem Tisch sitzen.
Ein wiederkehrender Gastreferent unseres Präsidiums war Roger Fechler, der Referatsleiter Vieh und Fleisch im DBV. Fechler erläuterte den aktuellen Stand in Berlin und bewertete die im März durch das BMEL vorgestellte Machbarkeitsstudie. Einen Überblick dazu finden Sie hier im Heft. Und auch Gerald Hein, Leiter des Bereiches Landwirtschaft bei der DKB, nahm zum wiederholten Mal als Referent bei uns teil. Er konnte uns einen Einblick geben, was im Bereich der Betriebsfinanzierung und Kooperation mit Banken in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Zukünftig soll bei einem Investitionsvorhaben etwa deren Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müssen. Ebenso teilgenommen hatten Susanne Wiese und Anne Helene Ahrend von der LLG, die uns das bundesweite „Verbundprojekt Tierwohl“ vorgestellt haben.
Sie sehen, auch abseits von Corona und der anstehenden Landtagswahl ist unser gemeinsamer Verband gut beschäftigt. Nicht erwähnt habe ich unsere aktuellen Arbeiten zu den Themen Pflanzenschutz und Düngeverordnung, wo wir natürlich auch weiter unterwegs sind. Dazu werden wir in den kommenden Wochen Neues berichten können.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Olaf Feuerborn

Blick ins Heft:

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 03/2021

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,

nur noch knappe drei Monate sind es bis zur Landtagswahl und ein gutes halbes Jahr bis zur Bundestagswahl. Die Spannung steigt und in Anbetracht der pandemischen Lage wird das sicher ein ganz anderer Wahlkampf, in dem die antretenden Parteien für sich werben, um dann idealerweise in einer Regierung ihre Vorstellungen der eigenen Wählerschaft umzusetzen. Gefühlt läuft der Wahlkampf noch nicht so an, wie man es aus früheren Jahren kennt und auch die Parteien haben so ihre eigenen Herausforderungen des Arbeitens unter Corona-Bedingungen. Im Gegensatz zu Vereinen und Verbänden, die ein wichtiges Korrelativ in der Wahrnehmung von Interessen gegenüber Politik und Verwaltung sind und die gerade nicht in einen physischen Tagungsrhythmus zurückkehren, können die Parteien ihre eigenen Veranstaltungen jedoch abhalten, genauso tagen kommunale Gremien. Eine gewisse Schieflage im Umgang mit Corona ist nicht abzustreiten, diese muss umgehend beendet werden. Partizipation in Vereinen und Verbänden und die persönliche Teilnahme an deren Angeboten fördert und unterstützt die gesellschaftliche Meinungsbildung und ist in einem Wahljahr umso wichtiger. Wir brauchen dringend eine Rückkehr zu unserer gelebten Vereinskultur, sonst geht uns hier für viele Jahre etwas dauerhaft und unwiederbringlich verloren. Daran muss auch eine noch amtierende Landesregierung ein veritables Interesse haben.

Warum diese Einleitung? Weil wir uns in einer gesellschaftspolitischen Phase des Landes befinden, die mehr als dringend eines tiefergehenden Diskurses und vor allem breit angelegter öffentlicher und medial kontroverser Debatten über die Ausrichtung der Republik bedarf. Das betrifft auszugsweise die Wirtschaftspolitik, die Umweltpolitik, die Mobilitätspolitik, den generellen Umgang mit steuerzahlenden Bürgern, mit Eigentum an Grund und Boden, mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und vor allem auch den Umgang mit vom Mainstream abweichenden Meinungen. Es geht nicht darum denen eine Plattform zu bieten, die nur ihre eigenen Ansichten wiedergegeben haben wollen, sondern unterschiedliche Blickwinkel zuzulassen und nicht nach einfachen Erklärungen zu suchen. Wir leben in einer Welt, die mit rasantem Tempo immer komplexer wird, doch muss bei weitreichenden politischen Entscheidungen weiterhin ein umfassender und polarisierender Austausch möglich bleiben.

Weshalb ist die weitreichende Debatte wichtig und warum braucht es das Engagement aller Bürger? Weil wir viel zu lange an relevanten Stellen nicht konsequent genug debattiert haben und sich somit von Minderheiten Gesagtes in den veröffentlichten Sprachgebrauch und teilweise in Regierungshandeln übertragen hat. Das bedeutet nicht, dass alles verkehrt ist, was nicht dem eigenen Gusto entspricht, aber nur in eine Richtung kann es nie gehen. Ein Beispiel aus der Landwirtschaft gefällig? So hat eine schweigende Mehrheit viel zu lange nicht widersprochen, wenn man von flächengebundener Tierhaltung spricht. Für einen gewerblichen Tierhalter ist seine Tierhaltung flächengebunden, wenn er mit Nachbarbetrieben kooperiert – für die Mehrheit politischer Vertreter ist sie das nicht. Für diese ist flächengebundene Tierhaltung nur dann gegeben, wenn man nur die Tierzahl hält, die man auf seiner eigenen landwirtschaftlichen Fläche ernähren kann. Alles andere ist „gesellschaftlich nicht erwünscht“. Nur wer ist die Gesellschaft, die das formuliert hat? Gehören gewerbliche Tierhalter nicht mehr zur Gesellschaft? Für Landwirtinnen und Landwirte sind das oft Spitzfindigkeiten, doch solche Grundsatzfragen müssen gestellt werden, denn andere Gruppen legitimieren auf diese Art, im Namen „der Gesellschaft“, ihr Streben nach einer für sie idealen Landwirtschaft. Und das ohne weitere Rücksicht auf die möglichen Folgen für betroffene Landwirte, sondern als Musterbeispiel eines Paradigmenwechsels und weg von der arbeitsteiligen Wirtschaft.

Hier gilt es stärker anzusetzen: Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien und Mitarbeitern sind fundamentaler Teil der Gesellschaft. Und das meine ich wörtlich, denn die Leistung des landwirtschaftlichen Sektors bildet das tägliche Fundament der ländlichen Räume und der gesamten Gesellschaft. Leider haben wir uns als Branche in der Vergangenheit viel zu sehr von Begrifflichkeiten treiben lassen und geglaubt, durch immer mehr Angebote an unsere Kritiker würde sich etwas in unserem Sinne ändern. Das ist bisher nur selten gelungen. Es braucht daher ein entschiedenes Eintreten gegen das fortschreitende Framing von Begrifflichkeiten, auch wenn es schwerfällt zu verstehen, was eigentlich gemeint ist. Faktisch kann man es auch anders sehen: Wer gute Argumente für ein Anliegen hat, der kann diese auch offen und breit darlegen und diskutieren lassen.

Umso mehr muss aktuell darauf geachtet werden, was im Schatten der Corona-Krise angeschoben wird. So verknüpft etwa die Leopoldina in ihrer Funktion als Politikberatung für die Bundesregierung die Bekämpfung der Corona-Krise mit dem Klimaschutz: „Angesichts der tiefen Spuren, welche die Coronavirus-Krise hinterlassen wird, vor allem aber wegen der mindestens ebenso bedrohlichen Klima- und Biodiversitätskrise, kann es nicht einfach eine Wiederherstellung des vorherigen Status geben.“ Als politische Gegenmaßnahmen werden dann in einem Green Deal eine „klimafreundliche Wirtschaft“, eine „konsequente Mobilitäts- und Landwirtschaftswende“, eine „nationale Wasserstoffstrategie“ und eine „Neuregelung des Strommarktes“ gefordert. Finanziert wird die Leopoldina, die in Halle/Saale angesiedelt ist, zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Land Sachsen-Anhalt. Wir werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft sehen, welche politischen Entscheidungen mit Verweis auf diese Äußerungen der Leopoldina begründet werden sollen. Aber auch hier gilt: Eine fundierte Diskussion ist notwendig, das Hinnehmen von Äußerungen funktioniert nicht mehr, wenn wir dauerhaft den Zusammenhalt unserer Gesamtgesellschaft befördern wollen.

Ihr

Marcus Rothbart

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Kommentar von Olaf Feuerborn

Werte Verbandsmitglieder, liebe Bäuerinnen und Bauern,

in meinem Kommentar an dieser Stelle im vergangenen Dezember bin ich auf einige Aspekte des Jahres 2020 eingegangen. Diesmal möchte ich mit Ihnen einen Blick auf ein paar Punkte werfen, die wir als Ihr Bauernverband Sachsen-Anhalt in diesem Jahr angehen werden. Und auch wenn wir alle das Thema langsam leid sind, muss ich bei Corona anfangen. Die Auswirkungen durch unvorhergesehene Entwicklungen im Markt halten an und wie wir alle wissen kann unsere Landwirtschaft nicht „mal eben“ die Produktion umstellen. Und auch die Betriebe, die sich in den vergangenen Jahren ein Standbein im Tourismus aufgebaut und darin investiert haben, treffen die Einschnitte in unsere Bewegungsfreiheit. Es wird eine gewaltige einzelbetriebliche wie auch verbandliche Kraftanstrengung, diese hoffentlich letzte Lockdown-Phase zu überstehen und danach wieder in einen geregelten Betrieb zu finden. Wir als Berufsstand sind dabei aber keineswegs handlungsunfähig, wie wir im ersten Lockdown bewiesen haben. Die gut 40.000 Saisonarbeitskräfte, die maßgeblich durch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes mit dem Flugzeug einreisen konnten, sprechen da für sich. Auch in diesem Frühjahr werden wir uns mit solchen Herausforderungen konfrontiert sehen. Ich versichere Ihnen, wir werden auch dieses Mal unser Menschenmöglichstes tun, um für die Mitglieder unseres Verbandes tragbare Lösungen zu erreichen.

Ein Themenblock, der planmäßig in diesem Jahr auf uns zukommt, ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Natürlich steht im Herbst auch eine Bundestagswahl an, aber bei politischen Aktionen wie dem Entwurf zum Agrarstrukturgesetz sehen wir, dass die Landesebene nicht weniger wichtig ist. Anfang des Jahres wurde dieses Thema, was fast ausschließlich uns Landwirtinnen und Landwirte betrifft, bereits mehrfach von den Landesmedien aufgenommen, teils sogar noch vor Corona. Dazu hat maßgeblich beigetragen, dass wir uns als Verband klar und medienwirksam positioniert haben: Wir lehnen diesen Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes ab. Die Gründe dafür sind vielfältig und wurden hier im Infoheft und exklusiv in den Rundschreiben und Wochenbriefen immer wieder dargestellt, seit über das Agrarstrukturgesetz diskutiert wird. Auf einen Punkt möchte ich aber nochmals hinweisen: Die Verfasser des Agrarstrukturgesetz-Entwurfes sehen jede Landwirtin und jeden Landwirt, der in den letzten Jahrzehnten die Betriebsflächen in seiner Gemarkung arrondieren konnte, als „Monopolisten“ an.

Wie auch zur vorangegangenen Landtagswahl werden wir die Programme der Parteien auf Herz und Nieren prüfen und dabei genau beobachten, welche Punkte zur Landwirtschaft und zum ländlichen Raum insgesamt aufgenommen sind. Darüber werden wir auch hier im Informationsheft berichten. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben das Gefühl, dass sich Wahlen mittlerweile hauptsächlich in den Städten abspielen. Deswegen werden wir Wahl- und Kandidaten-Informationen organisieren. Wir haben noch im letzten Jahr dafür eine wichtige Vorarbeit geleistet. Auf dem Bauerntag wurden durch die Delegierten 60 Forderungen verabschiedet. Wir fordern unter anderem, dass die regionalen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Strukturen der Forstverwaltung dauerhaft erhalten und gestärkt werden. Eine Unterordnung landwirtschaftlicher Belange unter Strukturen des Umweltschutzes ist nicht zu tolerieren. Weitere Punkte in dem Forderungspapier, das auch an alle Parteien geschickt worden ist, beziehen sich auf Steuerpolitik, Wirtschaftskraft und Eigentum, Bildung, Nutztierhaltung und Umweltschutz.

Ein Aufgabenfeld im Jahr 2021 wird das Thema Photovoltaik sein. In den Kreisvorständen und dem Landesvorstand wurde die langwierige, aber wichtige Beratung unternommen, die vergangenen Herbst in eine Positionierung zu dem Thema mündete. Das Thema Photovoltaik ist umstritten, in Anbetracht der Projekte in manchen Bundesländern ist das auch völlig verständlich. Ein Punkt, in dem sich aber wohl alle Landwirtinnen und Landwirte einig sind, ist: Kein Bauer oder Anwohner will einen Mega-Park mit Photovoltaik-Modulen in der Nachbarschaft. Unser Ziel ist, dass wir Lösungen finden, die unsere Betriebe stärken und die zu keiner Umwandlung von Ackerland in Grünland führen. Ein Weg kann Agro-Photovoltaik sein, bei allen Lösungen wird es aber auf die Rahmenbedingungen ankommen. Deshalb haben wir Anforderungen formuliert, unter welchen Bedingungen Photovoltaik in Verbindung mit unserer Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt etabliert werden kann. Damit wir das erreichen, werden wir diesen Prozess von Anfang an mitgestalten.

Ihr Olaf Feuerborn

 

Blick ins Heft:

 

 

Deutsche Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Finanzielles Ausbluten der ostdeutschen Landwirtschaft muss verhindert werden

Anlässlich der heute stattfindenden Amtschefkonferenz der Agrarminister der Bundesländer haben die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände in einem gemeinsamen Positionspapier vor den Folgen einer verfehlten innerdeutschen Verteilung der insgesamt 6,4 Milliarden Euro/Jahr aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die Landwirtschaftsbetriebe in den Neuen Bundesländern gewarnt. „Sollten die ostdeutschen Betriebsstrukturen nicht angemessen Berücksichtigung finden, wäre das Erreichen wichtiger EU-Ziele, wie Einkommenssicherung, stabile Agrarstruktur und das Erreichen der Umweltziele, für eine gesamte Region eines Mitgliedsstaates massiv gefährdet“, so die Warnung der Bauernpräsidenten.

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen an die Betriebe, da hiervon nahezu ausschließlich ostdeutsche Betriebe betroffen wären. So befänden sich 2019 bei einer Kappungsgrenze von 150.000 Euro 1.781 von 1.876 betroffenen Betrieben in Ostdeutschland (95 Prozent). Auch die neu zu bestimmende Umverteilung von Mitteln auf die ersten Hektare der Betriebe würde zu einem massiven Abfluss von EU-Mitteln aus einzelnen Regionen führen. Hier könnten bei einer Umverteilung von 12 Prozent der Mittel statt der aktuell 82,2 Millionen Euro bis zu 130 Millionen Euro aus Ostdeutschland abfließen. Durch diese Maßnahmen werden die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich geschwächt, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet.

Darüber hinaus kritisieren die Bauernpräsidenten, dass mit steigenden Umweltanforderungen auch die einkommens- und betriebsstabilisierenden Wirkungen der Direktzahlungen geschmälert werden. Bereits heute entstehen den Betrieben durch die hohen Anforderungen Wettbewerbsnachteile in Höhe von 246 EUR/ha. Ohne ein verlässliches Einkommen über die Basisprämie sind auch die geforderten Investitionen in Klima-, Arten-, Tier- und Umweltschutz nicht möglich. Die Bauernpräsidenten plädieren deshalb nachdrücklich für einen Erhalt der Basisprämie mindestens auf dem aktuellen Niveau.

Besonderen Wert legen die Bauernverbände auch auf eine EU- und deutschlandweit einheitliche Ausgestaltung der Umweltauflagen für die neue hinzukommenden Eco-Schemes. Die in den Eco-Schemes zu erbringenden Umweltleistungen müssen einfach und praktikabel sein, wenn sie Erfolg haben sollen. Vor allen müssen die Gemeinwohlleistungen verlässlich vergütet werden und nicht zu Lasten der Einkommenswirksamkeit gehen. Dies wird mit einem Betriebsprämienmodell und einer prozentualen Begrenzung der Mittel je Betrieb erreicht.

PDF_Schreiben der ostdeutschen Landesbauernverbände

 

Hintergrundinformationen

Der künftige EU-Agrarhaushalt für Deutschland hat ein Volumen von 6,144 Mrd. EUR/Jahr. Davon entfallen auf die erste Säule 4,916 Mrd. EUR und auf die zweite Säule 1,228 Mrd. EUR/Jahr. Die erste Säule steht für die Basisprämie, Finanzierung der Eco Schemes und den Junglandwirtezuschlag zur Verfügung. Die Finanzierung der Sonderzuschläge für die ersten Hektare wird durch Umschichtungen innerhalb der ersten Säule finanziert. Aktuell liegt der Zuschlag bei 50 bzw. 30 EUR/ha.

 

Mehr zu den Themen Agrarpolitik und Verbandsarbeit HIER.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 09/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
das vor Ihnen liegende Titelbild wird erstaunen – es ist nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern aus einem der von der Wanderheuschreckenplage bedrohten Gebiete in Ostafrika. Diese seit Anfang des Jahres medial thematisierte Heuschreckenplage, zwischenzeitlich von Corona so gut wie aus der Wahrnehmung verdrängt, nimmt sogenannte biblische Ausmaße an, vernichtet umfangreich Ernten, die Wirtschaftsgrundlagen von Bauern und bedroht die gesamte Ernährungslage vor Ort. Während bei uns in Deutschland die mögliche zweite Corona-Welle auf und ab diskutiert wird, sterben in Afrika Menschen an Hunger, weil Insekten großflächig Ernten vernichten. Eine Situation, die man sich nicht vorstellen kann in unserem Wohlstandsland der immer gefüllten Regale, in dem man zu jeder Zeit alles kaufen kann, so man dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Wie aber bekämpft man dieses Naturphänomen in Afrika nun und was machen verschiedene politische Akteure? UNICEF hat sich dazu erst in diesen Tagen geäußert. „Um gegen die Heuschrecken-Plage vorzugehen, ist die Bekämpfung der Heuschrecken und ihrer Larven mit Insektiziden aus der Luft das einzig wirksame Mittel. Die Auswirkungen von Covid-19 machen sich jedoch auch bei der Bekämpfung bemerkbar: Es gibt Schwierigkeiten bei den Lieferketten für Insektizide und Pestizide und auch der Einsatz von Hilfskräften stockt. Die Regierungen und verschiedene Hilfsorganisationen wie die Welternährungsorganisation und UNICEF tun alles in ihrer Macht stehende, um eine Nahrungskatastrophe abzuwenden. Sowohl um die Ausbreitung der Heuschreckenschwärme zu stoppen als auch zur Unterstützung der Lebensgrundlagen der Menschen sind dringend finanzielle Mittel erforderlich.“
In einem Interview auf T-Online vom Mai 2020 mit Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller unter dem Titel „Es droht eine dramatische Hungerkrise“ erklärte dieser: „In Ostafrika ist Corona nicht die einzige Krise. Neben Kriegen und jahrelangen Dürren plagen Abermillionen Heuschrecken die Region. Es droht eine verheerende Hungersnot“. Auf die Nachfrage nach den Heuschrecken antwortete er „Leider ist das so. Im Schatten der Coronakrise droht die Heuschreckenplage zum jahrelangen Problem zu werden. Es können kaum Personal und Material zur Bekämpfung eingesetzt werden und schon bald sind nicht mehr ausreichend Insektizide vorhanden. In den kommenden Wochen entscheidet auch das Wetter maßgeblich mit. Das feuchte Wetter in der Regenzeit schafft gute Brutbedingungen und die Heuschrecken verbreiten sich durch den starken Wind viel leichter.“
Warum ich diese beiden Textstellen zitiere werden Sie sich fragen: Es war nicht einfach, klare Aussagen für den Einsatz von Insektiziden zur Erntesicherung zu finden. Es wird stets von Bekämpfung gesprochen, aber das Wort der Insektizide nimmt man kaum in den Mund, es ist quasi kaum per Google zu finden. Nur was soll denn gegen ein solches massenhaftes Auftreten von Schädlingen helfen, wenn nicht Insektizide? Warum kann man nicht durchgängig klar formulieren, was es nun dringend braucht? Auf die Aussage von Regierungsvertretern, wir würden hier vor Ort in Deutschland im Falle des Falles und auch zur normalen Behandlung von Ernteschädlingen Insektizide brauchen, darauf werden wir lange warten können. Es hat sich mittlerweile ein dogmatischer Sprachgebrauch festgesetzt, der es schwer macht, Aufgabenfelder im Agrarbereich umfassend, ehrlich und wissenschaftlich zu beraten und vor allem intensiv und fair zu diskutieren.
Während also in Afrika Heuschrecken Ernten vernichten, hat das BMU auf 32 Seiten den Referentenentwurf zum Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ vorgelegt, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht. Wer sich erinnert: Die Proteste von Landwirten im letzten Herbst/Winter lagen auch darin begründet, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz auf dem Tisch lag. Es wird kaum einen Landwirt geben, der etwas gegen nützliche Insekten hat und nicht verstanden hat, dass wir diese brauchen. Zudem steht vor dem Einsatz von Insektiziden gegen Schadinsekten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein umfangreiches behördliches Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Anwendungsbestimmungen in der Praxis.
Nicht erstaunlich ist, dass im Referentenentwurf pauschal und undifferenziert von Pflanzenschutzmitteln gesprochen wird. Hätte man zum Schutz von Insekten auf den Einsatz von Insektiziden abgestellt, dann wäre das ein zu verstehender Ansatz. Die Vereinfachung mag daran liegen, dass man nun jahrelang verbreitet hat, dass ein Totalherbizid Tiere vernichtet. Zurück und Fehlerkorrektur wird in dem Haus eher schwierig sein, da ist die politische Linie dagegen. Die weiteren Details werden nun im Gesetzgebungsverfahren geklärt und der Berufsstand bringt sich entsprechend ein. Was kaum beachtet wird: jedem Gesetzentwurf liegt auch eine Kalkulation der Kosten der Umsetzung für Verwaltung, für Wirtschaft und für Bürgerinnen und Bürger zugrunde, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Es sind diese finanziellen Positionen in Gesetzentwürfen, die viel zu wenig beachtet werden und angewendet auf den vorliegenden Referentenentwurf sind die eigenen Definitionen und Vorgaben der Bundesregierung nicht vollständig umgesetzt. Es ist also mehr als dringend geboten, dass sich zuständige Ministerien ehrlich machen und die wahren Kosten auch der Wirtschaft kalkulieren, anstatt schematisch zu vereinfachen, um gewollte Themen einfach durchzuboxen. Wer es ehrlich meint, wird das machen.
Ihr Marcus Rothbart

Blick ins Heft:

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 08/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Werte Verbandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Thema, das uns in Sachsen-Anhalt jedes Jahr von neuem beschäftigt, ist die Problematik der Feldmäuse. Wir sehen an der Populationsentwicklung, dass die aktuell zugestandenen Möglichkeiten nicht für eine wirksame Bekämpfung ausreichen. Durch Bestandskontrollen vor der Ernte und während des Erntebeginns wurde deutlich, dass besonders im Süden von Sachsen-Anhalt, in Teilen von Anhalt und in der Börde eine Massengradation von Feldmäusen eingetreten ist. Die Situation entspricht den Jahren 2012 und 2015, in denen durch Feldmausplagen die Ernten großflächig vernichtet wurden. Das wird nicht nur von uns Praktikern berichtet, dies bestätigen auch die Erhebungen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, die aktuell von einer Befallsfläche von ca. 50.000 ha ausgehen.
Eine Bekämpfung von Feldmäusen durch intensivere Bodenbearbeitung, Feldhygiene an den Ackerrändern und die Sitzhilfen für Greifvögel wird allein nicht ausreichen, die Massengradation zu stoppen. Zu Recht befürchten die betroffenen Landwirte starken Befall in den auflaufenden Kulturen durch Feldmausfraß und entsprechende Schäden in den jungen Pflanzenbeständen.
Aus diesem Grund habe ich mich in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt sowie an Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Um den betroffenen Landwirten die Möglichkeit zum Schutz der Herbstsaaten zu geben, fordern wir entsprechende Änderungen der Anwendungsbestimmungen, damit ab September auch in Gebieten mit einem potenziellen Feldhamstervorkommen die faktisch vorhandenen Feldmäuse verdeckt mit Rodentiziden bekämpft werden können. Das BVL und auch das Julius-Kühn-Institut hatten in der Vergangenheit bestätigt, dass keine negativen Vorkommnisse auf Feldhamster bei sachgerechter und verdeckter Ausbringung von Rodentiziden aufgezeigt werden können. Im vergangenen Jahr konnten wir nach intensiver Beratung mit dem BVL erreichen, dass zumindest von 1. November bis 1. März auf Flächen mit potenziellen Feldhamstervorkommen die verdeckte Bekämpfung möglich ist. Darüber hinaus fordern wir für die Auflagen für Vogelzug-, Rast- und Nistplätze klare Benennungen der Vogelarten (Gänsevögel und Kraniche).
Eine zeitnahe Entscheidung durch die Zulassungsbehörden ist erforderlich, damit wir Landwirte vor der Herbstaussaat Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten bekommen. Eine fehlende Möglichkeit der Feldmausbekämpfung hat auch Einfluss auf die Anbauentscheidung, da das Anbaurisiko steigt. Der Winterraps ist eine wichtige Kultur in der Fruchtfolge der meisten Betriebe, kann jedoch der fehlenden, praxisgerechten Feldmausbekämpfung zum Opfer fallen. In den vergangenen Jahren hatte bereits das Verbot verschiedener Beizmittel zu einem starken Rückgang der Anbaufläche von Winterraps geführt. Keinem kann daran gelegen sein, diese Entwicklung weiter zu begünstigen. Ab Mitte August beginnen wir mit der Aussaat der Herbstkulturen für das Erntejahr 2021. Bis dahin brauchen wir eine Lösung und bis wir Lösungen haben, werden wir dieses Thema weiter bearbeiten müssen.
Das machen wir bei allen Themen, auch abseits der Feldmäuse, und mir ist bewusst, dass viel von der Arbeit, die Ehrenamt und Hauptamt hier leisten, nicht immer von allen Landwirten gesehen wird. Ich meine aber, dass wir da durchaus Vertrauen in unsere Bauernverbände haben dürfen, von der Kreis- bis hin zur europäischen Ebene.
Es hat sich schließlich immer wieder gezeigt, dass wir als Verband auch dicken Bretter bohren können. Das benötigt viel Zeit und Sacharbeit, die nun mal von außen nicht immer sichtbar ist. Leider werden immer wieder aus berufsständischer Sicht nicht-praxistaugliche oder gänzlich unsinnige Verordnungen oder Gesetze beschlossen. Es gehört auch dazu zu sagen, dass wir das nicht verhindern können. Was wir aber können, ist mit Beharrlichkeit immer wieder daran zu arbeiten, dass das Ergebnis am Ende mit einer modernen Landwirtschaft vereinbar ist.
Und wie wichtig für uns und unseren Berufsstand genau dieses langfristige Verfolgen von Zielen ist, sehen wir, wenn wir nach Brüssel schauen. Der Ende Juli festgelegte Mehrjährige Finanzrahmen ist aus unserer Sicht sicher nicht perfekt. Kritisch bleibt unter anderem die Tatsache, dass Mitgliedsstaaten unabhängig voneinander Sonderwege gehen können, die zu innereuropäischen Verzerrungen führen. Aber: Dass das eingeplante Budget für den Haushaltstitel „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, wozu auch die Gemeinsame Agrarpolitik zählt, trotz Brexit und Corona gegenüber dem Kommissionsvorschlag aus dem Mai 2020 praktisch unverändert geblieben ist, ist kein „Wunder“ oder ein Zufall. Seit Monaten hat die berufsständische Vertretung, haben die europäischen Bauernverbände, immer wieder Argumente und Fakten dafür gebracht.
Für die weitere Ausgestaltung der GAP wird es darauf ankommen, wirtschaftlich vernünftige Lösungen im Sinne der Betriebe zu finden, die umsetzbar sind und weiterhin eine produktive Landwirtschaft ermöglichen. Auch dabei werden wir die Entscheidungen begleiten und uns einbringen.
Ihr
Olaf Feuerborn

Blick ins Heft:

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 07/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
in einem Jahr werden wir die kommende Landtagswahl absolviert haben, diese findet Anfang Juni statt. Dass sich die Landtagsparteien so allmählich Warmlaufen, das merkt man in unterschiedlichen Ausprägungen und der Wahrnehmung, wie die unterschiedlichen Wählerklientel zufriedengestellt werden sollen. Zusätzlich werden wir in 2021 auch Bundestagswahl haben, aus Sicht Sachsen-Anhalts also ein sehr entscheidendes Jahr. Vorrangig wird es für uns als Verband darum gehen, in den kommenden Monaten die Leistungen der Landtagskoalition zu bewerten, und dessen Grundlage ist der 2016 geschlossene Koalitionsvertrag. Zusätzlich wird es wichtig werden, die eigenen Forderungen des Berufsstandes in verschiedenen Formaten an die zur Wahl stehenden Parteien zu bringen. Auf diesem Wege sind wir unterwegs.
Der geschlossene Koalitionsvertrag der Kenia-Koalition ist jedoch nur ein Aufhänger. Wer sich tiefer mit den Grundlagen der Agrarpolitik des Landwirtschaftsministeriums in Magdeburg befasst, der wird nicht um die Würdigung des Landwirtschaftsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt herumkommen. Dieses Gesetz sollte die Leitschnur sein, nach der ein Ministerium handelt sowie die Grundlage für den landwirtschaftlichen Teil eines künftigen Koalitionsvertrages, zwischen welcher Partei auch immer. Analysiert man dieses Gesetz genauer, so ist festzustellen, dass noch deutlich Luft nach oben besteht, wohl auch deshalb, weil es in der politischen Praxis eigentlich kaum bekannt ist oder beachtet wird. Exemplarisch gehen wir auf einige bedeutende Punkte in den 22 Paragraphen des Gesetzes ein und stellen diese zur Selbstbeurteilung nachfolgend einfach ein.

§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse einer Bestandssicherung der Landwirtschaft und der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung des ländlichen Raumes dazu beizutragen, dass die Landwirtschaft chancengleich innerhalb der Gesamtwirtschaft ihre gesellschaftspolitischen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen kann. Ein besonderes Anliegen ist dabei die Erhaltung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und zugleich umweltschonenden und nachhaltigen flächendeckenden Landwirtschaft.

§ 3 Förderungsgrundsätze
(3) Die Förderung erfolgt unabhängig von der Rechtsform der geförderten Personen und Unternehmen. Das Land hat bei allen Maßnahmen und Förderprogrammen auf Gleichbehandlung der verschiedenen Rechts- und Erwerbsformen in der Landwirtschaft zu achten.

§ 5 Agrarforschung
(1) Das Land fördert die Forschung im Bereich der Landwirtschaft, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen, die Entwicklung neuer, insbesondere umweltschonender Produkte oder Erwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft oder umwelt- und ressourcenschonendere Bewirtschaftungsformen erwarten lassen. Insbesondere der Forschung im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, der Biotechnologie und der Gentechnik sowie deren Folgeabschätzung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

§ 7 Beratung
(3) Das Land gewährleistet eine angemessene Fortbildung der anerkannten Beraterinnen und Berater und unterstützt diese bei der qualifizierten Einarbeitung von Nachwuchskräften in Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren.
(5) Das Land schafft die Voraussetzungen für eine angemessene sozio-ökonomische Beratung.

§ 11 Ländlicher Raum
(1) Der ländliche Raum ist als eigenständiger Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Sozial-, Arbeits-, Kultur und ökologischer Ausgleichsraum unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesentwicklung zu fördern.
(2) Zur Infrastrukturverbesserung, Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und zur Erschließung der Landschaft, auch zu Erholungszwecken, werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen und der Bau ländlicher Wege gefördert.

§ 14 Schutz des Bodens
(1) Zum Schutz des Bodens vor Wind- und Wassererosionen sowie vor Austrocknung, zur Hebung seiner Fruchtbarkeit und zur Gestaltung der Landschaft sollen eine den Standortbedingungen und den landeskulturellen Erfordernissen entsprechende Nutzungsart und Bewirtschaftung des Bodens gesichert werden.

§ 15 Entzug von Boden
Landwirtschaftlich genutzter Boden darf nur in begründeten Ausnahmefällen der Nutzung entzogen oder in der landwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden.

§ 16 Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen
Wird durch behördliche Maßnahmen in landwirtschaftliche Nutzungsrechte eingegriffen, so richtet sich eine Ausgleichs- und Entschädigungsleistung nach den Vorschriften, auf denen diese Maßnahmen beruhen.

Lassen Sie diese Teile des Gesetzes einfach auf sich wirken, entscheiden Sie selbst, ob Sie sich und Ihr Unternehmen hier wiederfinden, oder wo es vielleicht grundlegend hakt. Ich mag es so beantworten: Entweder gelten Gesetze und sind von der Regierung zu beachten, oder sie gelten nicht mehr und müssen abgeschafft oder geändert werden. In diesem Sinne kann es ein spannender Wahlkampf um den ländlichen Raum werden. Das gesamte Gesetz finden Sie unter:
https://bit.ly/2zVVI8Z.

Ihr
Marcus Rothbart

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