Diskussion um Obergrenzen in Tierhaltung nicht zielführend

Obergrenzen in der Tierhaltung werden keine zusätzlichen positiven Effekte auf die Situation der Nutztiere in Sachsen-Anhalt haben. Den von Ministerpräsident Reiner Haseloff öffentlich geäußerten Vorschlag lehnt der Präsident des Bauernverbandes, Frank Zedler, in der vorliegenden Form ab. „Die bestehenden Gesetze werden regelmäßig zum Wohl der Tiere angepasst und wurden erst vor einiger Zeit novelliert – deren Umsetzung muss nun flächendeckend kontrolliert und Verstöße müssen konsequent geahndet werden.“
„Die Beachtung von Tierwohl und Ethik hat nichts mit Tierzahlen an Standorten zu tun. Tierwohl ist eine Frage des guten Managements, der Qualifikation des Tierhalters und dem Engagement der Mitarbeiter. Wenn es dem einzelnem Tier im Stall gut geht, die Weiterverwendung von Stallmist und Gülle stimmt und der Tierhalter das Wohl aller Tiere im Blick hat, ist die Gesamtanzahl der Tiere zweitrangig. Entscheidend ist, dass die Zielrichtung Tierwohl und Ethik in den Köpfen der Nutztierhalter und ihrer Mitarbeiter verankert ist, die Haltung den vorgegebenen Anforderungen entspricht und die Tierbestände nach guter fachlicher Praxis und entsprechend geltender Gesetze geführt werden“, erklärt Zedler.
„Die erst kürzlich im Landtag auf Anfrage der Grünen vorgestellten Kontrollergebnisse belegen, dass Mängel in keinen Zusammenhang mit Bestandsgrößen zu bringen sind. Die dokumentierten Verstöße gegen geltendes Recht betrafen, neben größeren Schweinehaltern, auch Hobbytierhalter und kleine Nutzviehbestände“, merkt Zedler an.
„Die Nutztierhaltung ist ein unverzichtbarer Teil der Wertschöpfungskette in der Landwirtschaft. Ein Großteil des Einkommens, der Arbeitsplätze und des Steueraufkommens in der Landwirtschaft hängen unmittelbar an der Viehhaltung. Unsere Landwirte fühlen sich von pauschalen Vorwürfen verunglimpft.“ Deshalb fordert der Bauernpräsident einen sachlichen Umgang in der öffentlichen Diskussion und bei politischen Entscheidungen.
Die jüngst in den Medien veröffentlichten Verstöße gegen den Tierschutz werden unsererseits scharf verurteilt. Derartige Rechtsbrüche sind von den zuständigen Behörden konsequent zu verfolgen, auch und gerade im Interesse des Berufsstandes. Denn das illegale Handeln Einzelner beschädigt das Image einer ganzen Branche.