Kein finanzieller Ausgleich durch den Getreidemarkt

In Sachsen-Anhalt ist die Getreideernte in den letzten Zügen. Neben der Trockenheit und den geringen Erträgen ist besonders die Marktpreissituation eine große Herausforderung. Die Erzeugerpreise für beispielsweise Weizen sind deutlich schlechter als im Vorjahr. Bundesweit wird auch in weniger von Trockenheit und Hitze betroffenen Regionen eine geringere Ernte eingefahren, als noch vor einigen Wochen erwartet worden ist. Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht neuen Berechnungen zufolge von einer Getreideernte in der Höhe von 44 bis 45 Millionen Tonnen aus. Das langjährige Mittel wird um rund 4 Millionen Tonnen unterschritten. Der DBV erläuterte: „Die Korrektur der Ernteerwartungen ist auf die Hitzewellen zurückzuführen, die insbesondere das Ertragspotenzial der wichtigsten Getreideart in Deutschland, dem Winterweizen, reduziert haben.“
Auf die internationalen Rohstoffmärkte wirkt sich eine nationale Minderernte im Getreide nicht aus. Eine Erholung des Marktpreises wird aktuell nicht erwartet, da in Russland, Frankreich und den USA gute Ernten prognostiziert werden. Jüngste Ernteprognosen des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums USDA sorgten nochmals für Preisstürze bei Weizen und anderen Kulturen.
Viele Betriebe würden in dieser Situation gerne auf bessere Preise warten, um ihre Ernte zu vermarkten. Eine schnelle Liquidität bei niedrigeren Marktpreisen ist jedoch wichtig, um die zukünftige Ernte vorzufinanzieren und laufende Verbindlichkeiten zu bedienen. Im Bereich der Bio-Marktfrüchte kommt für die Betriebe erschwerend hinzu, dass der Markt weitestgehend gesättigt scheint. Dies liegt beispielsweise daran, dass der Absatz von Bio-Lebensmitteln langsamer steigt, als die Bereitschaft der Landwirte zu einer Umstellung, jedoch auch an der preisgünstigeren Konkurrenz aus dem Ausland. Die geringe Nachfrage trifft besonders die Betriebe, die in den vergangenen Jahren Geld in die langwierige Umstellung ihrer Produktion investiert haben. Sogenannte Umstellungsware, die nach Bio-Standard angebaut wurde, aber noch nicht das entsprechende Zertifikat hat, wird auf dem Markt fast ausschließlich nur zu konventionellen Preisen abgenommen. Die vom Bauernverband getätigten Hinweise an die Politik, die Markt- und Preisentwicklung im Ökobereich nicht aus den Augen zu verlieren, bewahrheiten sich damit. Leider scheint es, dass es der Politik im Ökobereich lediglich um das Erreichen von statistischen Ausbauzielen geht und die wirtschaftliche Situation der Betriebe nachrangig ist.

Erste Ernteeinschätzung für Sachsen-Anhalt

Deutlich früher als in normalen Jahren ist die Gerstenernte in Sachsen-Anhalt größtenteils abgeschlossen. Eine landesweite Bewertung der Ernte fällt in diesem Jahr besonders schwer, da selten so starke regionale Unterschiede festzustellen waren. Das ist darauf zurückzuführen, dass auch auf lokaler Ebene sehr unterschiedliche Niederschlagsmengen gefallen sind.

Der Bauernverband erfasst mit Hilfe von Mitgliedsbetrieben die aktuelle Ertragslage. Gemittelt liegt der Ertrag der Wintergerste in Sachsen-Anhalt bei 6,34 t/ha, es wurden aber auch Erträge unter 5 t/ha vermeldet. Dies ist im Durchschnitt zwar mehr als im katastrophalen Vorjahr, doch deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017. Dieser liegt bei gut 7,7 t/ha. Erschwerend kommt ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schmachtkörnern hinzu, welche aufgrund von Notreife nicht richtig ausgebildet sind. Auch bei den Mähdruschfrüchten Raps, Weizen und Roggen werden die Erträge deutlich unter dem mehrjährigen Mittel liegen. Die Winterraps-Bestände sind auf ca. 40 % der Flächen bereits gedroschen. Dabei melden die Landwirte unterdurchschnittliche Erträge, kleine Körner und geringe Öl-Gehalte, was sich auf die Absatzpreise auswirken wird.

Am schwierigsten sind die Bedingungen in den Regionen von Anhalt/Bernburg über Halle bis zur Querfurter Platte. Dort zeichnen sich in den ersten geernteten Weizenflächen sogar noch geringere Erträge als im Vorjahr ab. Der Großteil der Weizenfelder wurde noch nicht gedroschen, aber der Markt zeigt bereits jetzt keine große Nachfrage, weswegen die Betriebe voraussichtlich Teile der Ernte einlagern müssen.

Auch wenn die Druschfrüchte für die Ernte trocken sein müssen, besteht landesweit weiterhin ein sehr hoher Bedarf an Niederschlägen. Wenn Grünland und Mais nicht bald ergiebige Niederschläge bekommen, verstärken sich die Probleme in den viehhaltenden Betrieben. Noch konnten für den Winter keine hinreichenden Futterreserven angelegt werden. Sommerungen wie Kartoffeln und Zuckerrüben brauchen ebenso dringend Wasser.

Der Bauernverband fordert seit langem die finale und abschließende Auszahlung der noch ausstehenden Dürrehilfen aus 2018 und der Gelder für die bereits im Vorjahr erbrachten Agrarumweltleistungen, um die Liquiditätslage in den Betrieben zu verbessern.

Durch die deutlich unterdurchschnittlichen Erträge kommt auf die Betriebe ein weiteres Problem zu; die 2017 in Kraft getretene Düngeverordnung zwingt die Landwirte, das Ertragsniveau der letzten drei Jahre als eine Maßgabe für kommende Ertragserwartungen anzusetzen, unabhängig von langjährigen Ertragsniveaus und normalen Witterungsverläufen. Die aktuelle Rechtslage wird dazu führen, dass in den Folgejahren die Düngung reduziert werden muss, weil witterungsbedingte unterdurchschnittliche Erträge aus Jahren wie 2018 und 2019 als Maßstab für künftige Ertragserwartungen und damit verbundene Düngebedarfe angelegt werden. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt fordert, dass diese realitätsferne Regelung angepasst wird, da sie die Betriebe ökonomisch zusätzlich schwächt.

Ernte in Sachsen-Anhalt in vollem Gange

Im ganzen Land rollen die Mähdrescher. Auf ca. 600.000 Hektar sind in den kommenden Wochen Gerste, Raps, Weizen und Roggen zu ernten. Rund 100.000 Hektar Wintergerste sind bereits zu weiten Teilen eingefahren und zeigen große Unterschiede in Qualität und Quantität. Neben flächendeckend unzureichenden Niederschlägen hat besonders die Hitze den Ackerfrüchten zugesetzt. Selbst auf sehr guten Standorten steht daher nur für wenige Betriebe eine gute Ernte an.

Wie vorab durch den Bauernverband eingeschätzt, werden die Erträge der Wintergerste zwar etwas über dem Vorjahreswert liegen, aber deutlich unter dem mehrjährigen Durchschnitt. An manchen Standorten wurde sogar noch weniger als 2018 geerntet. Die Erträge in der Wintergerste reichen von 30 bis 65 Dezitonnen je Hektar, in guten Jahren sind 80 bis 90 Dezitonnen möglich. Wassermangel und Hitzestress wirken sich auch auf die Korngröße aus, kleine Körner und unpassende Hektolitergewichte führen zu weiteren preislichen Abschlägen und damit geringeren Vermarktungserlösen der Betriebe.

Auch der Mähdrusch von Raps wird diese Woche beginnen. Der Raps zeigt an vielen Orten Trockenschäden und der Reifeprozess wurde zum Teil vorzeitig abgeschlossen. Winterweizen, eine der wichtigsten Kulturen, wäre nun eigentlich in der Kornfüllungsphase, die aber zum Teil durch die Hitze beendet wurde. Da es seit Monaten viel zu trocken ist, hoffen die Landwirte auf ausreichende Niederschläge für die noch länger im Feld stehenden Sommerkulturen. Die Bodenschichten ab 30 cm Tiefe bieten den Pflanzen kein verfügbares Wasser, auch Zuckerrüben, Kartoffeln und der eher robuste Mais leiden sichtlich.

Neben Ackerbauern brauchen besonders die rinderhaltenden Betriebe dringend Regen. In Regionen, in denen zumindest etwas Regen gefallen ist, sehen die Futterbestände noch einigermaßen gut aus. In anderen Regionen sind die Bestände auf dem Grünland so dünn, dass sie ertraglich deutlich abfallen und nicht zum Reservenaufbau dienen. Besonders bedrohlich ist die Situation für die Betriebe, die bereits im vergangenen Jahr stark betroffen waren und ihre Futtervorräte komplett verbraucht haben.

Die Lage auf den Feldern und die damit verbundene wirtschaftliche Lage ist auch deshalb besonders, da die Dürrehilfen aus 2018 erst zur Hälfte ausgezahlt sind. Für die antragsberechtigten Betriebe fehlen immer noch vielfach die dringend notwendigen, liquiditätssichernden Abschlusszahlungen und das Verfahren kommt zum Teil nur schleppend voran. Zusätzlich werden in Sachsen-Anhalt die in 2018 erbrachten „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUKM) in diesem Jahr später als in den Vorjahren vergütet, die Zahlungen sind teils erst für September geplant. Das führt zu weiteren finanziellen Herausforderungen bei den Betrieben. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt hat hier schon länger Handlungsbedarf seitens des MULE angemahnt, um die von Trockenstress und der schwierigen Marktlage betroffenen Betriebe finanziell zu unterstützen.

15. Juni 2019 „Tag des offenen Hofes“ – landeszentrale Veranstaltung

Mit großer Bühne, Traktoren und Tieren lädt die Produktivgenossenschaft „Altmark“ zum diesjährigen zentralen Tag des offenen Hofes in Sachsen-Anhalt ein. Jährlich und landesweit durch den Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. mitorganisiert, öffnen unterschiedliche Betriebe die Hoftore – auch in der Börde und zu anderen Terminen.
Am 15. Juni, dem diesjährigen Tag des offenen Hofes, können interessierte Besucher selbst Einblicke in einen Alltag bekommen, mit dem sie heute kaum noch Berührung haben. Dazu gehören die landwirtschaftlichen Nutztiere ebenso wie die moderne Technik, welche die Landwirte heutzutage einsetzen. Die Besucher können sich auf landwirtschaftlichen Betrieben informieren und Eindrücke sammeln. Die zentrale Veranstaltung findet dieses Jahr in einem Ortsteil von Klötze statt, in der Produktivgenossenschaft „Altmark“ eG Neuferchau. Der Vorstandsvorsitzende Henry Hartmann lädt alle herzlich ein. Neben Rinderaufzucht und Schweinehaltung bewirtschaftet der Betrieb Äcker und Wiesen in Naturpark Drömling und dessen Umland und unterhält eine moderne Biogasanlage, deren Abwärme 70 Häuser im Ort beheizt. Für den Tag des offenen Hofes wird in der Genossenschaft bereits kräftig vorbereitet. Es wird viel Regionales, Handwerk und andere Unterhaltung geboten werden. Große und kleine Kinder dürfen die Landmaschinen nicht nur anschauen, sondern auch eine Runde drehen.
Neben der Landwirtschaft bietet der Betrieb seinen Gästen Musik, Essen und Trinken, Kinderprogramm und vieles mehr. Im großen Festzelt wird es ab 11 Uhr ein unterhaltsames Programm geben, mit Achim Petry, Falco meets Axel Herrig, Markus sowie Jule Werner´s OLDIE EXPRESS. Der Betrieb wird sich auf der Bühne in einer Gesprächsrunde vorstellen.
Der Tag des offenen Hofes wird unterstützt durch den MDR Sachsen-Anhalt, EDEKA Hannover-Minden und die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt.

Positionierung zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich stetig weiter aus. Nachdem sich die Seuche bisher auf Osteuropa und Asien beschränkte, trat sie im September 2018 plötzlich auch in Belgien auf. Dies macht deutlich, wie große Sprünge das Virus innerhalb kurzer Zeit zurücklegen kann. Dabei ist der Mensch einer der größten Risikofaktoren. Somit ist Deutschland bereits von Osten und Westen von der Afrikanischen Schweinepest unter Druck.
Für Sachsen-Anhalt sowie für ganz Deutschland wird ein ASP-Ausbruch wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die deutsche Schweinehaltung spielt mit einem Produktionswert von etwa 6,9 Mrd. € eine bedeutende Rolle in der Landwirtschaft. Schon der erste ASP-Fall – egal ob im Wildschwein- oder Hausschweinebestand – wird zu einem deutlichen Preisverfall beim Schweinefleisch führen. Aufgrund von Auflagen, Verbringungsrestriktionen oder Einfuhrsperren seitens wichtiger Drittländer werden schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf die Schweinebranche und die nachgelagerte Fleischbranche zukommen. Um die Seuche möglichst lange fernzuhalten, unternimmt Deutschland auf Bundes-, Landes- und Kreisebene bereits einige Präventionsmaßnahmen. So wird in den Schweinebetrieben noch stärker auf Biosicherheit geachtet, Krisenpläne werden erstellt, Autobahnraststätten werden eingezäunt und mehrsprachiges Informationsmaterial wird der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen zur Prävention müssen unbedingt weiterhin streng verfolgt und intensiviert werden. Ebenso ist die Vergütung des Fallwildfunds und das anschließende Beproben sehr zu begrüßen und weiterhin beizubehalten, um das Virus gegebenenfalls möglichst früh zu entdecken.
Der Bauernverband erkennt die bisherigen Bemühungen in Sachsen-Anhalt an, allerdings reichen sie noch nicht aus, um im Seuchenfall ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. Es müssen dringend ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und ein Krisenmanagement für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet werden. Dazu werden folgende Ansätze erwartet:

  • Innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten der EU müssen alle beteiligten Interessengruppen und Behörden zielgerichtet kommunizieren und Lösungen erarbeiten
  • Konsequenzen für die Haltung und den Transport anderer landwirtschaftlicher Nutztiere und deren Rohprodukte sind gründlich prüfen, z.B. Vieh- und Milchtransporte, da sich die Wege teilweise kreuzen könnten
  • Weitere mögliche Vektoren wie technische Servicekräfte, Futterlieferanten, Tierärzte, Berater sind in die Betrachtung mit einzubeziehen
  • Alle Beteiligten müssen sich weiterhin durch Übungen auf den Ernstfall vorbereiten, damit Abläufe und Zuständigkeiten geklärt werden
  • Die Bevölkerung muss sensibilisiert und über die Gefahren der Afrikanischen Schweinepest aufgeklärt werden
  • Es sollte weiterhin das Ziel verfolgt werden, in den Veterinärzertifikaten für den Export von Schweinefleisch in Drittländer eine Trennung von Wild- und Hausschweinen zu ermöglichen sowie eine Regionalisierung anzuerkennen
  • Die Bereitstellung finanzieller Mittel von Ländern, Bund und EU ist unbedingt notwendig, damit Präventionsmaßnahmen finanziert und Schäden beglichen werden können. Dazu gehören auch Schäden außerhalb der Schweinehaltung, z.B. die Mindererlöse auf den Ackerflächen, die durch mögliche Ernteverbote sowie durch Transport- und Verbringungseinschränkungen in Restriktionszonen entstehen. Die zuständigen Behörden können diese Zahlungen allein nicht leisten
  • Um das Verschleppungsrisiko zu vermindern, sollten die Wildschweinbestände reduziert werden. Dazu ist das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, mindestens die Gebühr für die Trichinenuntersuchung zu übernehmen
  • Ein weiterer Anreiz für die Jagdausübungsberechtigten die Wildschweinbejagung zu intensivieren, wäre die Auslobung von Abschussprämien für Schwarzwild durch das Land, z.B. für jedes Wildschwein, das die Abschussquote aus dem Vorjahr übersteigt
  • Den Jagdausübungsberechtigten sollte nach Genehmigung durch die Jagdbehörde erlaubt werden, zusätzliche Maßnahmen und Hilfsmittel zur Erhöhung des Abschusses zu nutzen (z.B. Nachtsichtgeräte oder Wärmebildkameras), um beim nachtaktiven Schwarzwild Fehlschüsse zu vermeiden

Eine gute Vorbereitung auf einen ASP-Fall in Deutschland ist dringend durchzusetzen, um die Schäden im Ernstfall in Grenzen zu halten. Dabei müssen alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung bis in die Kreisebene in den Prozess mit eingebunden und die genannten Forderungen umgesetzt werden.

Erste Jahresauftaktpressekonferenz des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Mit Blick auf die IGW und das Jahr 2019 insgesamt waren Fach-, Lokal- und Rundfunkjournalisten am 16. Januar 2019 in das Haus der Landwirtschaft eingeladen. Durch die neu eingerichtete Jahresauftaktpressekonferenz soll Journalisten die Möglichkeit bekommen, dem geschäftsführenden Vorstand Fragen zu stellen und Informationen zu erhalten. Wahrscheinlich nicht zuletzt durch die aktuell diskutierte Natura 2000-Landesverordnung ist das Interesse der Presse hoch. Mit Radio SAW und Radio Brocken waren zwei Radiosender vertreten, stellvertretend für das Fernsehen nahm der MDR die Gelegenheit wahr.

Neben den Folgen der Dürre für das Landwirtschaftsjahr 2019 und das Ringen um die Natura 2000-Landesverordnung waren die Journalisten besonders an Statements zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) interessiert. Die Jahresauftaktpressekonferenz wird ab diesem Jahr immer vor der Grünen Woche stattfinden. Dadurch haben Journalisten im Vorfeld die Möglichkeit, sich insbesondere bei komplexen Fragen zu den Vorgängen innerhalb der Landwirtschaft zu informieren.

Demonstration vor der Staatskanzlei

Im Dezember 2018 wurde durch die Landesregierung Sachsen-Anhalts angekündigt, dass die Landesverordnung der Natura 2000 zum 01. Januar 2019 erlassen wird. Die deutlichen inhaltlichen Stellungnahmen des Bauernverbandes und weiterer Landnutzerverbände, wie Waldbesitzern, Anglern und Berufsfischern und vielen weiteren, wurden in vielen Aspekten wenig oder gar nicht berücksichtigt. Daher fand am 08. Januar 2019 eine gemeinsame Demonstration der verschiedenen Verbände des ländlichen Raumes statt.

Mehr als 350 Teilnehmer fanden sich vor der Staatskanzlei in Magdeburg. Neben Olaf Feuerborn, der als Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt die Kundgebung eröffnete, sprachen Sören Rawolle als direkt und massiv durch die Landesverordnung betroffener Landwirt, der Präsident des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt, Franz Prinz zu Salm-Salm und Andreas Schlüter vom Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt.

Die Sprecher forderten von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff eine klare Stellungnahme und ein Bekenntnis zum ländlichen Raum, dessen Lebenswert und dessen Wirtschaftlichkeit. Die Landesverordnung Natura 2000 ist in der vorliegenden und verabschiedeten Fassung für die Verbände nicht tragbar und sie werden das Thema daher aktiv begleiten.

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. dankt allen Mitwirkenden an der Vorbereitung und Durchführung der Demonstration für ihr Engagement.

Dürrehilfen sind kein Mittel der Strukturpolitik

Agrargenossenschaften dürfen nicht benachteiligt werden

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt begrüßt, dass sich Bund und Land zur finanziellen Unterstützung der von der dramatischen Dürreperiode besonders betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen entschlossen haben. Auf dem Weg zu dem seit dieser Woche auch in Sachsen-Anhalt eröffneten Antragsverfahren hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Antragsbedingungen zu einem bürokratischen Ungetüm entwickelt haben. „Als Bauernverband haben wir immer deutlich darauf hingewiesen, dass es ein praktikables Verfahren braucht und vor allem, dass keine Betriebsformen faktisch im Vorhinein ausgeschlossen werden“, sagt Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt.
Das ein durch Steuergelder finanziertes Förderverfahren möglichst zu keinen Rückforderungen führen soll ist nachzuvollziehen. Nur die jetzt vorliegenden mehrstufigen Antragsschritte sind am Ende das Produkt maximaler staatlicher Vorsicht und konterkarieren das eigentliche Ziel der Unterstützung betroffener Betriebe. Für den Bauernverband ist das ein nicht hinnehmbares Ergebnis der finalen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Im Detail benachteiligen diese Regelungen zum Beispiel Personengesellschaften wie Agrargenossenschaften in einem solchen Maße, dass sie faktisch nicht in die Nähe einer Antragsberechtigung kommen. So stellt neben mehreren anderen Kriterien die Bedürftigkeitsprüfung und Heranziehung von Privatvermögen zur Berechnung der möglichen Finanzhilfe in Teilen eine unüberwindbare Hürde bei der Beantragung der Gelder dar. Was bei privat geführten Betrieben in Grenzen nachvollziehbar sein kann, stellt vielfältig organisierte Personengesellschaften vor ein fast unlösbares Problem. Denn diese werden nicht von Einzelunternehmern geführt, sondern gründen sich auf eine Vielzahl von Mitgliedern, die mit ihren Einlagen für die nötige finanzielle Basis sorgen. Das private Vermögen dieser Genossen in kürzester Antragszeit zu prüfen und gegebenenfalls heranzuziehen, ist weder sinnvoll noch erklärbar – da der einzelne Genosse in der Regel nicht für eventuelle Verluste der gesamten Genossenschaft haftet. Das ist ein elementarer Unterschied zu anderen juristischen Unternehmensformen und Einzelunternehmen.
Der Bauernverband befürchtet, dass nicht nur Agrargenossenschaften, sondern auch weitere juristische Personen in der Form von Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen aufgrund der Komplexität von einer Antragstellung Abstand nehmen und so mit den teils existenzgefährdenden Dürre-Einbußen allein gelassen werden. Wenn das Hilfsprogramm nicht im vollen finanziellen Umfang angenommen werden sollte, dann nicht, weil die Betriebe nicht wollten. Vielmehr dürften sie vor den auferlegten Antragsstufen kapitulieren und auf die Inanspruchnahme lieber gänzlich verzichten. Die dazukommende kurze Antragsfrist aufgrund der langwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird ihr Übriges dazu tun.

Missernte in vielen Regionen Sachsen-Anhalts

In dieser Woche wird der „Supersommer“ weiter anhalten. Während sich Urlauber und Ferienkinder über das schöne Badewetter freuen, verstärkt sich die Katastrophe in der Landwirtschaft weiter. Besonders betroffen sind die Regionen Wittenberg, Altmark, nördliche Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis und Anhalt.
Noch nie hat die Getreide- und Rapsernte so früh, drei Wochen eher als normal, begonnen. Und auch alteingesessene Landwirte können sich nicht daran erinnern Mitte Juli mit der Mähdruschernte fertig gewesen zu sein. Die erreichten Erträge sind ein Desaster. Der Bauernverband hat dazu in der vergangenen Woche die Realerträge von fast 100 Mitgliedsbetrieben abgefragt.
Bei einem Vergleich zum mittleren Ertrag der Jahre 2011 bis 2016 wurde bei den Getreidearten Gerste, Roggen und Weizen zwischen 25 und 46 % weniger geerntet. Am niedrigsten waren die Erträge in Anhalt mit 25 dt/ha bei Roggen und 42 dt/ha bei Weizen. Raps ist seit Jahren in Sachsen-Anhalt eine stabile Kultur. Erträge um 40 dt/ha wurden auch auf leichten Standorten eingebracht. In diesem Jahr lag der Minderertrag mit 25 dt/ha 36 % unter dem langjährigen Mittel. Viele Betriebe haben weniger als 20 dt/ha Raps geerntet.
Zu den niedrigen Erträgen kommen noch Probleme bei der Qualität des Erntegutes. Bei Getreide ist besonders ein hoher Kleinkornanteil zu verzeichnen. Viele Partien sind nur Futter, das niedrigere Erlöse einbringt.
Auch auf den guten Standorten in der Magdeburger Börde und im Süden Sachsen-Anhalts wird eine unterdurchschnittliche Ernte eingebracht. Extreme Dürre und hohe Temperaturen machen allen Kulturen zu schaffen. Das kennzeichnet die Ausnahmesituation in diesem Jahr. Rüben haben bisher kaum einen Rübenkörper angesetzt, die Kartoffelbestände fallen zusammen, der Mais wächst seit Wochen nicht weiter und hat oft keine Kolben angesetzt. Auch bei den Sonderkulturen, wie Zwiebeln und Arznei- und Gewürzpflanzen zeichnet sich teilweise eine Missernte ab. Feldgemüse wächst auch unter Beregnung nur schlecht.
In den Grünlandregionen sind Weiden und Wiesen schon seit Wochen verdorrt, ein zweiter Aufwuchs ist nicht gewachsen. Alle Futterreserven werden genutzt, um die Tiere ausreichend zu versorgen. Nachbarschaftshilfe und verstärkter Einsatz von Stroh im Futter wird erforderlich sein, um die Tierbestände über den Winter zu bekommen.
Der Bauernverband hat in einem Schreiben an die Landesregierung Hilfen für die Landwirtschaft als Branche gefordert. Diese Dürre entspricht einer höheren Gewalt. Die außergewöhnlichen Umstände durch geringe Niederschläge und hohe Temperaturen können von den Landwirten nicht allein getragen werden. Ein Jahr lang haben die Bauern Kapital und Arbeitskraft in die Feldbestände investiert mit dem Ergebnis, dass die Witterung nur eine Missernte hat wachsen lassen. Die Erlöse aus dieser Ernte werden nicht ausreichen um in wenigen Wochen mit der Aussaat für die Ernte 2018 zu beginnen, Betriebsmittel zu kaufen und Pachten zu zahlen.
Die Krise kommt inzwischen auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen an, wo Lohnunternehmer, Maschinenhersteller oder Baufirmen Auftragsrückgänge verkraften und Weiterverarbeitungsbetriebe sich auf eine sehr viel kleinere Rohstoffbasis einstellen müssen.
Der Präsident des Bauernverbandes, Olaf Feuerborn, sagt dazu: „Schnelle Entscheidungen sind erforderlich, damit diese Notsituation nicht zu Entlassungen oder Betriebsaufgaben führt. Damit die Landesregierung nicht auf den Abschluss der Ernte warten muss, hat der Bauernverband seine Ertragsermittlungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen die dringende Notwendigkeit eines Nothilfeprogramms. Die Landwirtschaft ist eine tragende Säule im ländlichen Raum. Damit sie es weiter bleibt, ist Hilfe durch die Gesellschaft erforderlich und berechtigt.“