Gutachten: Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte zulässig

Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein branchenspezifischer Abschlag von 20 Prozent auf den gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich möglich ist. Laut Gutachter verstößt eine solche Regelung weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht und könnte für besonders betroffene Bereiche wie Obst-, Gemüse- und Weinbau sogar notwendig sein. Begründet wird das damit, dass zu hohe Lohnkosten sonst Arbeitsplätze gefährden, Anbauflächen schrumpfen lassen und die heimische Versorgung mit Obst, Gemüse und Wein schwächen. Ein moderater Abschlag soll deshalb Beschäftigung sichern und gleichzeitig eine verbindliche Lohnuntergrenze für Saisonarbeitskräfte erhalten.

Das Gutachten wurde im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt (unten). In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV), den Familienbetrieben Land und Forst e.V. (FabLF), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA), dem Deutschen Weinbauverband e.V. (DWV) sowie dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

Die Pressemitteilung des DBV finden Sie über diesen Link.

 

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