Vielfalt und Stärke der ostdeutschen Landwirtschaft bewahren

Forderungen der ostdeutschen Landwirtschaft zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2023.

Angesichts der bevorstehenden Agrarministerkonferenzen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2023 haben sich die ostdeutschen Bauernverbände für deren maßvolle Weiterentwicklung positioniert. „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe, die soziale Absicherung und die guten Arbeitsbedingungen müssen erhalten bleiben,“ sind sich die Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände einig. Darüber hinaus müssen die Besonderheiten in der Struktur von Mehrfamilienbetrieben berücksichtigt werden. Sie dürfen keineswegs zu Benachteiligungen führen. Die unterzeichnenden Verbände haben sich daher am 10. März im erweiterten Präsidium des Deutschen Bauernverbandes auf folgende Forderungen geeinigt:

  • Keine Kappung und Degression.
  • Weiterentwicklung der Umverteilungsprämie mit Augenmaß.
  • Getrennte Veranlagung verbundener Unternehmen fortführen.
  • Mehrfamilienbetriebe nicht zusätzlich benachteiligen.
  • Maßvolle Umschichtung der Direktzahlungen in die zweite Säule.
  • Gekoppelte Zahlungen über die erste Säule.
  • Beschränkungen des Anteils der Eco-Schemes auf 20 Prozent.

Das ist Ziel ist die Vielfalt und Stärke der ostdeutschen Landwirtschaft bewahren.

Hintergrundinformation

Die Landwirtschaft ist ein starker, strukturprägender und identitätsstiftender Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Regionen. Unsere Landwirtschaftsbetriebe leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit, tragen maßgeblich zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei und sichern dort zahlreiche Arbeitsplätze. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe ermöglicht zugleich die Umsetzung vieler Maßnahmen zum Umwelt- und Gewässerschutz, die seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt werden. Dies alles gilt es zu erhalten, weiter zu entwickeln und für die Zukunft nachhaltig zu sichern.

Die gesamten Forderungen finden Sie hier.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 03/2021

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,

nur noch knappe drei Monate sind es bis zur Landtagswahl und ein gutes halbes Jahr bis zur Bundestagswahl. Die Spannung steigt und in Anbetracht der pandemischen Lage wird das sicher ein ganz anderer Wahlkampf, in dem die antretenden Parteien für sich werben, um dann idealerweise in einer Regierung ihre Vorstellungen der eigenen Wählerschaft umzusetzen. Gefühlt läuft der Wahlkampf noch nicht so an, wie man es aus früheren Jahren kennt und auch die Parteien haben so ihre eigenen Herausforderungen des Arbeitens unter Corona-Bedingungen. Im Gegensatz zu Vereinen und Verbänden, die ein wichtiges Korrelativ in der Wahrnehmung von Interessen gegenüber Politik und Verwaltung sind und die gerade nicht in einen physischen Tagungsrhythmus zurückkehren, können die Parteien ihre eigenen Veranstaltungen jedoch abhalten, genauso tagen kommunale Gremien. Eine gewisse Schieflage im Umgang mit Corona ist nicht abzustreiten, diese muss umgehend beendet werden. Partizipation in Vereinen und Verbänden und die persönliche Teilnahme an deren Angeboten fördert und unterstützt die gesellschaftliche Meinungsbildung und ist in einem Wahljahr umso wichtiger. Wir brauchen dringend eine Rückkehr zu unserer gelebten Vereinskultur, sonst geht uns hier für viele Jahre etwas dauerhaft und unwiederbringlich verloren. Daran muss auch eine noch amtierende Landesregierung ein veritables Interesse haben.

Warum diese Einleitung? Weil wir uns in einer gesellschaftspolitischen Phase des Landes befinden, die mehr als dringend eines tiefergehenden Diskurses und vor allem breit angelegter öffentlicher und medial kontroverser Debatten über die Ausrichtung der Republik bedarf. Das betrifft auszugsweise die Wirtschaftspolitik, die Umweltpolitik, die Mobilitätspolitik, den generellen Umgang mit steuerzahlenden Bürgern, mit Eigentum an Grund und Boden, mit der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und vor allem auch den Umgang mit vom Mainstream abweichenden Meinungen. Es geht nicht darum denen eine Plattform zu bieten, die nur ihre eigenen Ansichten wiedergegeben haben wollen, sondern unterschiedliche Blickwinkel zuzulassen und nicht nach einfachen Erklärungen zu suchen. Wir leben in einer Welt, die mit rasantem Tempo immer komplexer wird, doch muss bei weitreichenden politischen Entscheidungen weiterhin ein umfassender und polarisierender Austausch möglich bleiben.

Weshalb ist die weitreichende Debatte wichtig und warum braucht es das Engagement aller Bürger? Weil wir viel zu lange an relevanten Stellen nicht konsequent genug debattiert haben und sich somit von Minderheiten Gesagtes in den veröffentlichten Sprachgebrauch und teilweise in Regierungshandeln übertragen hat. Das bedeutet nicht, dass alles verkehrt ist, was nicht dem eigenen Gusto entspricht, aber nur in eine Richtung kann es nie gehen. Ein Beispiel aus der Landwirtschaft gefällig? So hat eine schweigende Mehrheit viel zu lange nicht widersprochen, wenn man von flächengebundener Tierhaltung spricht. Für einen gewerblichen Tierhalter ist seine Tierhaltung flächengebunden, wenn er mit Nachbarbetrieben kooperiert – für die Mehrheit politischer Vertreter ist sie das nicht. Für diese ist flächengebundene Tierhaltung nur dann gegeben, wenn man nur die Tierzahl hält, die man auf seiner eigenen landwirtschaftlichen Fläche ernähren kann. Alles andere ist „gesellschaftlich nicht erwünscht“. Nur wer ist die Gesellschaft, die das formuliert hat? Gehören gewerbliche Tierhalter nicht mehr zur Gesellschaft? Für Landwirtinnen und Landwirte sind das oft Spitzfindigkeiten, doch solche Grundsatzfragen müssen gestellt werden, denn andere Gruppen legitimieren auf diese Art, im Namen „der Gesellschaft“, ihr Streben nach einer für sie idealen Landwirtschaft. Und das ohne weitere Rücksicht auf die möglichen Folgen für betroffene Landwirte, sondern als Musterbeispiel eines Paradigmenwechsels und weg von der arbeitsteiligen Wirtschaft.

Hier gilt es stärker anzusetzen: Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien und Mitarbeitern sind fundamentaler Teil der Gesellschaft. Und das meine ich wörtlich, denn die Leistung des landwirtschaftlichen Sektors bildet das tägliche Fundament der ländlichen Räume und der gesamten Gesellschaft. Leider haben wir uns als Branche in der Vergangenheit viel zu sehr von Begrifflichkeiten treiben lassen und geglaubt, durch immer mehr Angebote an unsere Kritiker würde sich etwas in unserem Sinne ändern. Das ist bisher nur selten gelungen. Es braucht daher ein entschiedenes Eintreten gegen das fortschreitende Framing von Begrifflichkeiten, auch wenn es schwerfällt zu verstehen, was eigentlich gemeint ist. Faktisch kann man es auch anders sehen: Wer gute Argumente für ein Anliegen hat, der kann diese auch offen und breit darlegen und diskutieren lassen.

Umso mehr muss aktuell darauf geachtet werden, was im Schatten der Corona-Krise angeschoben wird. So verknüpft etwa die Leopoldina in ihrer Funktion als Politikberatung für die Bundesregierung die Bekämpfung der Corona-Krise mit dem Klimaschutz: „Angesichts der tiefen Spuren, welche die Coronavirus-Krise hinterlassen wird, vor allem aber wegen der mindestens ebenso bedrohlichen Klima- und Biodiversitätskrise, kann es nicht einfach eine Wiederherstellung des vorherigen Status geben.“ Als politische Gegenmaßnahmen werden dann in einem Green Deal eine „klimafreundliche Wirtschaft“, eine „konsequente Mobilitäts- und Landwirtschaftswende“, eine „nationale Wasserstoffstrategie“ und eine „Neuregelung des Strommarktes“ gefordert. Finanziert wird die Leopoldina, die in Halle/Saale angesiedelt ist, zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Land Sachsen-Anhalt. Wir werden wohl in nicht allzu ferner Zukunft sehen, welche politischen Entscheidungen mit Verweis auf diese Äußerungen der Leopoldina begründet werden sollen. Aber auch hier gilt: Eine fundierte Diskussion ist notwendig, das Hinnehmen von Äußerungen funktioniert nicht mehr, wenn wir dauerhaft den Zusammenhalt unserer Gesamtgesellschaft befördern wollen.

Ihr

Marcus Rothbart

Blick ins Heft:

Umweltschutz ist ohne Verbotsflut möglich

Am 10. Februar 2021 wurden durch das Bundeskabinett die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (ursprünglich: Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland) und die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf den Weg gebracht. Bereits seit dem ersten Bekanntwerden hatten sich Landwirtinnen und Landwirte und deren Berufsverbände gegen dieses sogenannte „Insektenschutzpaket“ der Bundesregierung ausgesprochen.

Ein maßgeblicher Grund dafür ist, dass das Insektenschutzpaket eine Abkehr von Kooperation zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft bedeutet. Stattdessen will die Bundesregierung neue Vorschriften durchsetzen, die über die EU-weit geltenden Regeln hinausgehen. Teilweise sollen freiwillige Umweltleistungen, für die Landwirtinnen und Landwirte aktuell einen Ausgleich bekommen, zukünftig zum Standard erklärt werden. Diese Maßnahmen sind dann nicht länger förderfähig, sondern müssen allgemein umgesetzt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob damit tatsächlich ein Mehrwert für Flora und Fauna erreicht wird.

Pauschale Verbote, beispielsweise von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, hatten in der Vergangenheit dazu geführt, dass etwa die Anbaufläche von Raps deutlich zurückgegangen ist. Durch eine politische Verengung der Kulturpflanzen-Vielfalt, mit denen die Betriebe auch Geld verdienen können, würden insbesondere Obst- und Gemüsebauern benachteiligt. Die bundesweite Nachfrage kann in solchen Fällen dennoch bedient werden – von Landwirten aus dem Ausland, bei denen die allgemein in der EU geltenden Vorgaben greifen. Damit würde die Landwirtschaft vor Ort künstlich geschwächt, ohne grenzübergreifend etwas zu erreichen.

Ein Ausbau der Umweltleistungen von Landwirtinnen und Landwirten ist möglich, wenn Vorhaben kooperativ und gezielt umgesetzt werden. Maßnahmen wie mehrjährige Blühstreifen können eine Verdopplung oder gar Verdreifachung der Artenvielfalt auf den Flächen bewirken, ohne die gesamte Ackerfläche mit pauschalen Verboten zu überziehen. Dass das nicht nur graue Theorie ist, wird unter anderem in zehn Beispielbetrieben deutschlandweit erprobt. Einer dieser Betriebe ist in Sachsen-Anhalt. In der Zwischenbilanz des Verbundprojektes F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft) wird unter anderem beschrieben, dass besonders die Bürokratie auf EU- und Bundesebene abgebaut werden muss. Etwa wird eine Flexibilisierung hinsichtlich genauer Terminvorgaben empfohlen, wodurch sich Landwirtinnen und Landwirte an die bei ihnen vorkommenden, natürlichen Begebenheiten anpassen können. Auch klar formulierte, jederzeit aktuelle Informationen zu Förderungen und transparente Erklärungen der ökologischen Ziele von Maßnahmen sind unverzichtbar, wenn Landwirtinnen und Landwirte aktiver eingebunden werden sollen.

Grundsätzlich können bundesweit wirksame Vorhaben zum Ausbau der Artenvielfalt von Flora und Fauna nur gelingen, wenn landwirtschaftlichen Betrieben wirtschaftliche Anreize geboten werden. Jährlich strengere und nicht entlohnte Vorgaben, teils ohne klare Zielsetzung, werden weder erfolgreich sein noch Akzeptanz finden. Abzulehnen ist ein Missbrauch der europäischen Agrarzahlungen für partielle politische Vorhaben. Darüber hinaus muss politisch deutlich ehrlicher mit der Datenlagen zum vielzitierten Rückgang von Insekten und Wildpflanzen umgegangen werden. Die Umwelteinflüsse von Verkehr, Zersiedelung, Lichtverschmutzung und weiteren Faktoren sind nicht ausreichend erforscht, um immer pauschal auf die Landwirtschaft abzustellen.

 

Hintergrund: Das Verbundprojekt F.R.A.N.Z. steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Frau Julia Klöckner. Das Projekt der Umweltstiftung Michael Otto und des Deutschen Bauernverbandes e.V. wird durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut, den Naturschutzbund Deutschland e.V. und die Georg-August-Universität Göttingen wissenschaftlich begleitet.

Kommentar von Olaf Feuerborn

Werte Verbandsmitglieder, liebe Bäuerinnen und Bauern,

in meinem Kommentar an dieser Stelle im vergangenen Dezember bin ich auf einige Aspekte des Jahres 2020 eingegangen. Diesmal möchte ich mit Ihnen einen Blick auf ein paar Punkte werfen, die wir als Ihr Bauernverband Sachsen-Anhalt in diesem Jahr angehen werden. Und auch wenn wir alle das Thema langsam leid sind, muss ich bei Corona anfangen. Die Auswirkungen durch unvorhergesehene Entwicklungen im Markt halten an und wie wir alle wissen kann unsere Landwirtschaft nicht „mal eben“ die Produktion umstellen. Und auch die Betriebe, die sich in den vergangenen Jahren ein Standbein im Tourismus aufgebaut und darin investiert haben, treffen die Einschnitte in unsere Bewegungsfreiheit. Es wird eine gewaltige einzelbetriebliche wie auch verbandliche Kraftanstrengung, diese hoffentlich letzte Lockdown-Phase zu überstehen und danach wieder in einen geregelten Betrieb zu finden. Wir als Berufsstand sind dabei aber keineswegs handlungsunfähig, wie wir im ersten Lockdown bewiesen haben. Die gut 40.000 Saisonarbeitskräfte, die maßgeblich durch die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes mit dem Flugzeug einreisen konnten, sprechen da für sich. Auch in diesem Frühjahr werden wir uns mit solchen Herausforderungen konfrontiert sehen. Ich versichere Ihnen, wir werden auch dieses Mal unser Menschenmöglichstes tun, um für die Mitglieder unseres Verbandes tragbare Lösungen zu erreichen.

Ein Themenblock, der planmäßig in diesem Jahr auf uns zukommt, ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Natürlich steht im Herbst auch eine Bundestagswahl an, aber bei politischen Aktionen wie dem Entwurf zum Agrarstrukturgesetz sehen wir, dass die Landesebene nicht weniger wichtig ist. Anfang des Jahres wurde dieses Thema, was fast ausschließlich uns Landwirtinnen und Landwirte betrifft, bereits mehrfach von den Landesmedien aufgenommen, teils sogar noch vor Corona. Dazu hat maßgeblich beigetragen, dass wir uns als Verband klar und medienwirksam positioniert haben: Wir lehnen diesen Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes ab. Die Gründe dafür sind vielfältig und wurden hier im Infoheft und exklusiv in den Rundschreiben und Wochenbriefen immer wieder dargestellt, seit über das Agrarstrukturgesetz diskutiert wird. Auf einen Punkt möchte ich aber nochmals hinweisen: Die Verfasser des Agrarstrukturgesetz-Entwurfes sehen jede Landwirtin und jeden Landwirt, der in den letzten Jahrzehnten die Betriebsflächen in seiner Gemarkung arrondieren konnte, als „Monopolisten“ an.

Wie auch zur vorangegangenen Landtagswahl werden wir die Programme der Parteien auf Herz und Nieren prüfen und dabei genau beobachten, welche Punkte zur Landwirtschaft und zum ländlichen Raum insgesamt aufgenommen sind. Darüber werden wir auch hier im Informationsheft berichten. Viele Landwirtinnen und Landwirte haben das Gefühl, dass sich Wahlen mittlerweile hauptsächlich in den Städten abspielen. Deswegen werden wir Wahl- und Kandidaten-Informationen organisieren. Wir haben noch im letzten Jahr dafür eine wichtige Vorarbeit geleistet. Auf dem Bauerntag wurden durch die Delegierten 60 Forderungen verabschiedet. Wir fordern unter anderem, dass die regionalen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Strukturen der Forstverwaltung dauerhaft erhalten und gestärkt werden. Eine Unterordnung landwirtschaftlicher Belange unter Strukturen des Umweltschutzes ist nicht zu tolerieren. Weitere Punkte in dem Forderungspapier, das auch an alle Parteien geschickt worden ist, beziehen sich auf Steuerpolitik, Wirtschaftskraft und Eigentum, Bildung, Nutztierhaltung und Umweltschutz.

Ein Aufgabenfeld im Jahr 2021 wird das Thema Photovoltaik sein. In den Kreisvorständen und dem Landesvorstand wurde die langwierige, aber wichtige Beratung unternommen, die vergangenen Herbst in eine Positionierung zu dem Thema mündete. Das Thema Photovoltaik ist umstritten, in Anbetracht der Projekte in manchen Bundesländern ist das auch völlig verständlich. Ein Punkt, in dem sich aber wohl alle Landwirtinnen und Landwirte einig sind, ist: Kein Bauer oder Anwohner will einen Mega-Park mit Photovoltaik-Modulen in der Nachbarschaft. Unser Ziel ist, dass wir Lösungen finden, die unsere Betriebe stärken und die zu keiner Umwandlung von Ackerland in Grünland führen. Ein Weg kann Agro-Photovoltaik sein, bei allen Lösungen wird es aber auf die Rahmenbedingungen ankommen. Deshalb haben wir Anforderungen formuliert, unter welchen Bedingungen Photovoltaik in Verbindung mit unserer Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt etabliert werden kann. Damit wir das erreichen, werden wir diesen Prozess von Anfang an mitgestalten.

Ihr Olaf Feuerborn

 

Blick ins Heft:

 

 

Jahresauftakt-Pressekonferenz 2021

Im dritten Jahr in Folge hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Journalistinnen und Journalisten aus Sachsen-Anhalt und von landwirtschaftlichen Fachmedien zu einer Jahresauftakt-Pressekonferenz eingeladen. Aufgrund der Gesamtsituation wurde das Format digital durchgeführt. Insgesamt 15 Themenblöcke standen auf der Tagesordnung, u.a. das Dauerthema Corona, Perspektiven im Ackerbau, die Situation auf den Märkten, neue Wege mit Erneuerbaren Energien, aktuelle Agrarpolitik sowie die komplizierte und angespannte Lage der Tierhalterinnen und Tierhalter Sachsen-Anhalts. Die Aufgabenfelder der Landwirtinnen und Landwirte und ihres Bauernverbandes sind zu Beginn des Jahres 2021 nicht kleiner geworden.

Auf der Jahresauftakt-Pressekonferenz ging es weniger um das vergangene Jahr, Thema war die Zukunft. Etwa werden die Landtagswahl sowie die Bundestagswahl 2021 für die Mitgliedschaft ein zentrales Thema sein. Die Delegierten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt hatten Ende 2020 auf dem Bauernverbandstag ein 60-Punkte-Programm für den künftigen Koalitionsvertrag verabschiedet, die Verbandspräsident Olaf Feuerborn auszugsweise angesprochen hat, darunter das Thema Berufsbildung:

„Die Berufs- und Hochschulbildung muss gestärkt werden, dazu brauchen wir ein klares Bekenntnis.“

Ebenso fordert der Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V., dass Gesetze zukünftig nur noch mit einer umfassenden wirtschaftlichen Folgenabschätzung für alle Wirtschaftspartner verabschiedet werden. Die bei neuen gesetzlichen Vorhaben besonders betroffenen Landwirtinnen und Landwirte sowie die Bevölkerung des ländlichen Raumes insgesamt haben Anspruch auf eine transparente Darstellung von Kosten, die sie betreffen. Eine solche Ausweisung des Erfüllungsaufwandes ist eine Bringschuld einer Regierung ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber.

In besonderem Maß stehen Tierhalterinnen und Tierhalter vor Herausforderungen. Die Lage in der Rindermast und in der Milchviehhaltung ist weiter angespannt, die Zahl der Betriebe ist rückläufig. Unter anderem ist beim Thema Tierwohl der Konflikt mit dem Emissionsschutz anzugehen. Neue Haltungssysteme und eine weitere Verbesserung der Tierhaltung können implementiert werden, wenn auch langfristige Rechtssicherheit im Baurecht für Um- oder Neubauten besteht. Das ist aktuell nicht der Fall. Im Nachgang der Pressekonferenz unterstrich Olaf Feuerborn gegenüber dem MDR:

„Da muss der Gesetzgeber in die Puschen kommen.“

Auch die sauenhaltenden Betriebe und die Schweinemäster in Sachsen-Anhalt sind weiter unter wirtschaftlichem Druck. Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie kann 2021 die Afrikanische Schweinepest maßgeblich die Rahmenbedingungen der Betriebe bestimmen. Obwohl ASP-Funde bei Wildschweinen bisher nur in Teilen Brandenburgs und Sachsens auftreten, sind die Auswirkungen enorm, insbesondere durch das Wegbrechen von Absatzwegen. Exporte verbleiben zwar größtenteils in der EU, die Exporte nach Asien sind jedoch ökonomisch und auch ökologisch notwendig. Exportiert werden insbesondere die „weniger edlen Teile“, bei denen in Deutschland eine sehr geringe Nachfrage besteht.

Neben Verbandspräsident Olaf Feuerborn nahmen Sven Borchert (1. Vizepräsident, Bördekreis), Lutz Trautmann (Vizepräsident, Kreis Nordharz), Maik Bilke (Vizepräsident, Kreis Wittenberg) und Hauptgeschäftsführer Marcus Rothbart teil. Der Vorstand war zufrieden mit der Resonanz der Pressekonferenz, auch verschiedene Parteibüros hatten sich zum Austausch in die Videokonferenz geschaltet.

Die in der Jahresauftakt-Pressekonferenz angesprochene Düngeverordnung finden Sie zum Nachlesen unter: https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/D%C3%BCV.pdf

Deutsche Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik

Finanzielles Ausbluten der ostdeutschen Landwirtschaft muss verhindert werden

Anlässlich der heute stattfindenden Amtschefkonferenz der Agrarminister der Bundesländer haben die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände in einem gemeinsamen Positionspapier vor den Folgen einer verfehlten innerdeutschen Verteilung der insgesamt 6,4 Milliarden Euro/Jahr aus der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die Landwirtschaftsbetriebe in den Neuen Bundesländern gewarnt. „Sollten die ostdeutschen Betriebsstrukturen nicht angemessen Berücksichtigung finden, wäre das Erreichen wichtiger EU-Ziele, wie Einkommenssicherung, stabile Agrarstruktur und das Erreichen der Umweltziele, für eine gesamte Region eines Mitgliedsstaates massiv gefährdet“, so die Warnung der Bauernpräsidenten.

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen an die Betriebe, da hiervon nahezu ausschließlich ostdeutsche Betriebe betroffen wären. So befänden sich 2019 bei einer Kappungsgrenze von 150.000 Euro 1.781 von 1.876 betroffenen Betrieben in Ostdeutschland (95 Prozent). Auch die neu zu bestimmende Umverteilung von Mitteln auf die ersten Hektare der Betriebe würde zu einem massiven Abfluss von EU-Mitteln aus einzelnen Regionen führen. Hier könnten bei einer Umverteilung von 12 Prozent der Mittel statt der aktuell 82,2 Millionen Euro bis zu 130 Millionen Euro aus Ostdeutschland abfließen. Durch diese Maßnahmen werden die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich geschwächt, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet.

Darüber hinaus kritisieren die Bauernpräsidenten, dass mit steigenden Umweltanforderungen auch die einkommens- und betriebsstabilisierenden Wirkungen der Direktzahlungen geschmälert werden. Bereits heute entstehen den Betrieben durch die hohen Anforderungen Wettbewerbsnachteile in Höhe von 246 EUR/ha. Ohne ein verlässliches Einkommen über die Basisprämie sind auch die geforderten Investitionen in Klima-, Arten-, Tier- und Umweltschutz nicht möglich. Die Bauernpräsidenten plädieren deshalb nachdrücklich für einen Erhalt der Basisprämie mindestens auf dem aktuellen Niveau.

Besonderen Wert legen die Bauernverbände auch auf eine EU- und deutschlandweit einheitliche Ausgestaltung der Umweltauflagen für die neue hinzukommenden Eco-Schemes. Die in den Eco-Schemes zu erbringenden Umweltleistungen müssen einfach und praktikabel sein, wenn sie Erfolg haben sollen. Vor allen müssen die Gemeinwohlleistungen verlässlich vergütet werden und nicht zu Lasten der Einkommenswirksamkeit gehen. Dies wird mit einem Betriebsprämienmodell und einer prozentualen Begrenzung der Mittel je Betrieb erreicht.

PDF_Schreiben der ostdeutschen Landesbauernverbände

 

Hintergrundinformationen

Der künftige EU-Agrarhaushalt für Deutschland hat ein Volumen von 6,144 Mrd. EUR/Jahr. Davon entfallen auf die erste Säule 4,916 Mrd. EUR und auf die zweite Säule 1,228 Mrd. EUR/Jahr. Die erste Säule steht für die Basisprämie, Finanzierung der Eco Schemes und den Junglandwirtezuschlag zur Verfügung. Die Finanzierung der Sonderzuschläge für die ersten Hektare wird durch Umschichtungen innerhalb der ersten Säule finanziert. Aktuell liegt der Zuschlag bei 50 bzw. 30 EUR/ha.

 

Mehr zu den Themen Agrarpolitik und Verbandsarbeit HIER.

Landesbauernverbandstag 2020

Trotz Corona-Pandemie und unter erschwerten Bedingungen für die Verbandsarbeit, fand am 10. Dezember der 32. Landesbauernverbandstag als digitale Konferenz statt – eine Premiere für den Bauernverband. Mit fast 110 Delegierten wurden die erforderlichen Verbandsregularien behandelt und abgestimmt, die Aktivitäten und politischen Erfolge des letzten Jahres ausgewertet und unter anderem eine Satzungsneufassung beschlossen. Als Ausbildungsbetrieb des Jahres 2020 wurde die Agrargenossenschaft „Elbeland“ eG ausgezeichnet und traditionell mit einer Bördekiste und der entsprechenden Urkunde geehrt.

Ein zentraler inhaltlicher Tagesordnungspunkt war die Abstimmung über die politischen Forderungen des Bauernverbandes für die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021. Die Delegierten aus den 11 Kreisverbänden haben zu verschiedenen Themenfeldern 60 Punkte mit Forderungen verabschiedet, die den Anspruch der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes an die kommende Landesregierung formulieren.

Ein besonderes Augenmerk legte der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. auf seine Einschätzung zum vorliegenden Agrarstrukturgesetz, welches geplant im März 2021 vom Landtag verabschiedet werden soll. Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form wird abgelehnt, weil die landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts und ihre gewachsenen Strukturen durch die Gesetzgebung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt würden.

 

Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V., sagte zum Entwurf des Agrarstrukturgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

„Wer das mitträgt, der unterstützt die politisch motivierte Trennung großer und kleiner Landwirtschaft in Gut und Böse. Das ist nicht unser Anspruch. Wir erwarten, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf abräumen und vor allem das beschriebene Leitbild und die Ziele des Gesetzes beerdigen.“

 

 

Das Leitbild Landwirtschaft der Regierungskoalition Sachsen-Anhalts wird vom Bauernverband Sachsen-Anhalt und vielen weiteren Verbänden des ländlichen Raumes nicht mitgetragen.

Darüber hinaus ging der Präsident auf die geleistete politische Arbeit des Verbandes ein. Sei es bei der Bewältigung aller Fragen rund um Saisonarbeitskräfte, die komplexe Diskussion und Entscheidungsfindung bei der Bekämpfung von Feldmäusen, die erst durch den Bauernverband möglich wurde, oder die aktuellen Proteste in Richtung LEH. Er machte sehr deutlich, dass man Erfolge nur erreichen kann, wenn man gut organisiert ist.

Trotz des digitalen Formats wurde intensiv und lebhaft diskutiert. Mit Nutzung technischer Möglichkeiten funktioniert die für die Landwirtinnen und Landwirte notwendige Verbandsarbeit – als Ansprechpartner und notfalls Gegenspieler der Landespolitik – auch in Zeiten von Corona.

Afrikanische Schweinepest kommt nicht zum Stillstand – Landesregierung muss aktiver werden

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt, besonders in Verbindung mit der Corona-Lage, für schweinehaltende Betriebe eine in großen Teilen wirtschaftlich existenzielle Bedrohung dar. Der dramatische Preisverfall der Schlachtpreise und der Ferkel-Notierungen bedeutet für viele Betriebe, dass Sie nicht mehr kostendeckend arbeiten können und ihre Liquidität massiv schwindet. Vonseiten der Landesregierung braucht es in dieser Situation ein deutliches, unterstützendes Bekenntnis zu einer wirtschaftlich tragfähigen Zukunft der Schweineproduktion, die bereits von vielen anderen Baustellen gekennzeichnet ist.

In Vorbereitung auf ein mögliches Auftreten der Afrikanischen Schweinepest haben Tierhalterinnen und Tierhalter in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld investiert, um die ASP unter allen Umständen aus Hausschweinebeständen heraus zu halten. Jedoch führen bereits die ersten ASP-Funde bei Wildschweinen in Deutschland zu großen Liquiditäts-Problemen. Ob sich die ASP bis nach Sachsen-Anhalt ausbreitet und wie sich die Lage für die Sauenhalter und Mäster dann weiter verändert, ist derzeit noch unklar. Umso wichtiger ist es nun, vonseiten der Landespolitik ein klares Statement abzugeben, die Tierhalterinnen und Tierhalter in Sachsen-Anhalt bei den anstehenden Herausforderungen besser zu unterstützen und vor allem den Sektor auch als Teil der regionalen Wertschöpfung anzuerkennen.

Dorit Nyenhuis, Sauenhalterin und Vorsitzende des Fachausschusses Schwein im Bauernverband Sachsen-Anhalt, fordert: „Die Schweinehalter in Sachsen-Anhalt brauchen jetzt ein deutliches Signal der Politik, dass Landwirtschaft, Tierproduktion und Verarbeitung im Land gewünscht sind. Andernfalls wird es der nachfolgenden Generation nicht vermittelbar sein, dass sie weiterhin regional erzeugen. Die Produktion wird dann in anderen Ländern stattfinden. Der Kampf gegen die ASP unter Corona-Bedingungen darf nicht auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen werden.“

Im Falle von sich weiter zuspitzenden Abnahmeschwierigkeiten oder möglichen regionalen Restriktionen zum Tiertransport müssen Politik und Verwaltungen Rahmenbedingungen schaffen, die eine regionale Erzeugung weiter ermöglichen. Die laufende Tierproduktion ist ein Kreislauf, der nicht kurzfristig angehalten werden kann. Zuletzt wurden in Deutschland Corona-bedingt rund 50.000 Schweine weniger pro Woche geschlachtet. Das hatte bereits eine hohe Belastung der Betriebe zur Folge, da die Tiere in den Mastbetrieben weiter versorgt werden müssen und bei Sauenhaltern weiter Ferkel geboren werden. Wenn Strukturbrüche in der Schweineproduktion nicht aktiv verhindert werden, wird sich die regionale Urproduktion tierischer Lebensmittel weiter in das Ausland verlagern. Das hilft niemandem.

 

Hintergrund: Vor einem Monat wurde bei einem Wildschwein in Deutschland erstmals die Afrikanischen Schweinepest bestätigt. Seitdem kommt es wiederholt zu Kadaverfunden von Wildschweinen, inzwischen wurde das Virus bei 69 toten Wildschweinen festgestellt. Die Fundorte erstrecken sich über drei Landkreise in Brandenburg (Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch Oderland) in denen mittlerweile zwei Kerngebiete eingerichtet wurden. Auch für Ackerbau-, Milchvieh- und Rindermastbetriebe käme es bei einem Ausbruch der ASP zu Einschränkungen. Für Nutzflächen werden im Falle von ASP-Funden Bewirtschaftungs- und Ernteverbote verhängt. Seitens der vom Landkreis beauftragten Behörden muss eine zügige Freigabe der Flächen gewährleistet werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt, d.h. wenn auf den Feldern im Risikogebiet kein Wildschweinkadaver gefunden wird.

Erster ASP-Fund bei einem Wildschwein in Brandenburg

Am 10. September wurde durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekanntgegeben, dass bei einem toten Wildschwein in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde.

Die tierhaltenden Betriebe in Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Jahren ihre Maßnahmen hinsichtlich der Biosicherheit immer weiter ausgebaut, etwa die Umzäunung der Ställe und die Anpassung der jeweiligen Hygiene-Konzepte. In den Kreisen haben sich die Schweinehalter, Kreisbauernverbände und Ämter abgestimmt und Informationsketten aufgebaut, um koordinierte Maßnahmen zu treffen, sollten in der Zukunft in Sachsen-Anhalt Wildschweine gefunden werden, die nachweislich ASP-positiv sind. Damit die ASP sich nicht weiter ausbreitet, sind neben den schweinehaltenden Betrieben auch Politik und Verwaltung mit gefordert, die vorhandenen Schutzkonzepte zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Auch sollte nun dringend der vonseiten der Tierhalter geforderte, dauerhafte Zaun an der polnischen Grenze eingerichtet werden und weiterhin eine konsequente Bejagung von Schwarzwild stattfinden.

Zwei Aspekte hinsichtlich der ASP müssen deutlich betont werden: Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen nicht ansteckend und der Verzehr von Schweinefleisch ist auch weiterhin ungefährlich. Da das Virus sich über Fleischprodukte wie an Raststätten weggeworfene Wurstbrote verteilen kann, sollten keine Essensreste mit tierischen Produkten in der Natur weggeworfen werden.

Kommentar der Verbandsspitze im Informationsheft 09/2020

Monatlich veröffentlicht der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. im verbandseigenen Informationsheft einen Kommentar zu aktuellen Geschehnissen und Entwicklungen. Mitglieder können das Heft im Mitgliederbereich lesen und erhalten es als Printversion. Nichtmitglieder finden hier die Möglichkeit eines Abonnements und einen Einblick in die Themen der letzten Ausgaben.

 

Kommentar

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, werte Kolleginnen und Kollegen,
das vor Ihnen liegende Titelbild wird erstaunen – es ist nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern aus einem der von der Wanderheuschreckenplage bedrohten Gebiete in Ostafrika. Diese seit Anfang des Jahres medial thematisierte Heuschreckenplage, zwischenzeitlich von Corona so gut wie aus der Wahrnehmung verdrängt, nimmt sogenannte biblische Ausmaße an, vernichtet umfangreich Ernten, die Wirtschaftsgrundlagen von Bauern und bedroht die gesamte Ernährungslage vor Ort. Während bei uns in Deutschland die mögliche zweite Corona-Welle auf und ab diskutiert wird, sterben in Afrika Menschen an Hunger, weil Insekten großflächig Ernten vernichten. Eine Situation, die man sich nicht vorstellen kann in unserem Wohlstandsland der immer gefüllten Regale, in dem man zu jeder Zeit alles kaufen kann, so man dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Wie aber bekämpft man dieses Naturphänomen in Afrika nun und was machen verschiedene politische Akteure? UNICEF hat sich dazu erst in diesen Tagen geäußert. „Um gegen die Heuschrecken-Plage vorzugehen, ist die Bekämpfung der Heuschrecken und ihrer Larven mit Insektiziden aus der Luft das einzig wirksame Mittel. Die Auswirkungen von Covid-19 machen sich jedoch auch bei der Bekämpfung bemerkbar: Es gibt Schwierigkeiten bei den Lieferketten für Insektizide und Pestizide und auch der Einsatz von Hilfskräften stockt. Die Regierungen und verschiedene Hilfsorganisationen wie die Welternährungsorganisation und UNICEF tun alles in ihrer Macht stehende, um eine Nahrungskatastrophe abzuwenden. Sowohl um die Ausbreitung der Heuschreckenschwärme zu stoppen als auch zur Unterstützung der Lebensgrundlagen der Menschen sind dringend finanzielle Mittel erforderlich.“
In einem Interview auf T-Online vom Mai 2020 mit Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller unter dem Titel „Es droht eine dramatische Hungerkrise“ erklärte dieser: „In Ostafrika ist Corona nicht die einzige Krise. Neben Kriegen und jahrelangen Dürren plagen Abermillionen Heuschrecken die Region. Es droht eine verheerende Hungersnot“. Auf die Nachfrage nach den Heuschrecken antwortete er „Leider ist das so. Im Schatten der Coronakrise droht die Heuschreckenplage zum jahrelangen Problem zu werden. Es können kaum Personal und Material zur Bekämpfung eingesetzt werden und schon bald sind nicht mehr ausreichend Insektizide vorhanden. In den kommenden Wochen entscheidet auch das Wetter maßgeblich mit. Das feuchte Wetter in der Regenzeit schafft gute Brutbedingungen und die Heuschrecken verbreiten sich durch den starken Wind viel leichter.“
Warum ich diese beiden Textstellen zitiere werden Sie sich fragen: Es war nicht einfach, klare Aussagen für den Einsatz von Insektiziden zur Erntesicherung zu finden. Es wird stets von Bekämpfung gesprochen, aber das Wort der Insektizide nimmt man kaum in den Mund, es ist quasi kaum per Google zu finden. Nur was soll denn gegen ein solches massenhaftes Auftreten von Schädlingen helfen, wenn nicht Insektizide? Warum kann man nicht durchgängig klar formulieren, was es nun dringend braucht? Auf die Aussage von Regierungsvertretern, wir würden hier vor Ort in Deutschland im Falle des Falles und auch zur normalen Behandlung von Ernteschädlingen Insektizide brauchen, darauf werden wir lange warten können. Es hat sich mittlerweile ein dogmatischer Sprachgebrauch festgesetzt, der es schwer macht, Aufgabenfelder im Agrarbereich umfassend, ehrlich und wissenschaftlich zu beraten und vor allem intensiv und fair zu diskutieren.
Während also in Afrika Heuschrecken Ernten vernichten, hat das BMU auf 32 Seiten den Referentenentwurf zum Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ vorgelegt, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht. Wer sich erinnert: Die Proteste von Landwirten im letzten Herbst/Winter lagen auch darin begründet, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz auf dem Tisch lag. Es wird kaum einen Landwirt geben, der etwas gegen nützliche Insekten hat und nicht verstanden hat, dass wir diese brauchen. Zudem steht vor dem Einsatz von Insektiziden gegen Schadinsekten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein umfangreiches behördliches Genehmigungsverfahren mit entsprechenden Anwendungsbestimmungen in der Praxis.
Nicht erstaunlich ist, dass im Referentenentwurf pauschal und undifferenziert von Pflanzenschutzmitteln gesprochen wird. Hätte man zum Schutz von Insekten auf den Einsatz von Insektiziden abgestellt, dann wäre das ein zu verstehender Ansatz. Die Vereinfachung mag daran liegen, dass man nun jahrelang verbreitet hat, dass ein Totalherbizid Tiere vernichtet. Zurück und Fehlerkorrektur wird in dem Haus eher schwierig sein, da ist die politische Linie dagegen. Die weiteren Details werden nun im Gesetzgebungsverfahren geklärt und der Berufsstand bringt sich entsprechend ein. Was kaum beachtet wird: jedem Gesetzentwurf liegt auch eine Kalkulation der Kosten der Umsetzung für Verwaltung, für Wirtschaft und für Bürgerinnen und Bürger zugrunde, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Es sind diese finanziellen Positionen in Gesetzentwürfen, die viel zu wenig beachtet werden und angewendet auf den vorliegenden Referentenentwurf sind die eigenen Definitionen und Vorgaben der Bundesregierung nicht vollständig umgesetzt. Es ist also mehr als dringend geboten, dass sich zuständige Ministerien ehrlich machen und die wahren Kosten auch der Wirtschaft kalkulieren, anstatt schematisch zu vereinfachen, um gewollte Themen einfach durchzuboxen. Wer es ehrlich meint, wird das machen.
Ihr Marcus Rothbart

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