"Rote Gebiete" für unwirksam erklärt!
Pressemitteilung von 24.07.2026
Ausweisung von „Roten Gebieten“ in Sachsen-Anhalt gerichtlich aufgehoben – Engagement gegen die Landesdüngeverordnung erfolgreich!
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.06.2026 die Landesverordnung zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ in Sachsen-Anhalt für unwirksam erklärt. Damit ist die Gebietsausweisung aufgehoben, die „Roten Gebiete“ entfalten keine Wirkung mehr. Das Urteil wurde nun veröffentlicht und ist das Ergebnis eines langjährigen und gemeinsamen Engagements von landwirtschaftlichen Organisationen und klagenden Betrieben in einem langwierigen Normenkontrollverfahren.
Inhaltlich bestätigt das Bundesverwaltungsgericht seine bereits in den Urteilen vom 24.10.2025 vertretene Rechtsauffassung. Bereits damals hatte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Rechtsgrundlage festgestellt. Die Entscheidung hat zugleich grundsätzliche Bedeutung für die Rechte der Flächeneigentümer und landwirtschaftlichen Betriebe. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bundesgesetzgeber die Vorgaben für die Ausweisung der Gebiete aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums und der Berufsfreiheit deutlich konkreter regeln.
Entscheidend ist nun, wie es weitergeht. Der Ball liegt bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie und den dafür erforderlichen Regelungen zur Düngeverordnung beim Bund. Die Länder – und damit auch Sachsen-Anhalt – können derzeit keine neue Landesverordnung erlassen, solange keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage geschaffen wird.
An dem Verfahren und dem langjährigen Engagement waren der Bauernverband Sachsen-Anhalt, der Bauernbund Sachsen-Anhalt, Land schafft Verbindung Sachsen-Anhalt IG sowie die Freien Bauern beteiligt.

